Kenntnisnahme - FB 36/0009/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am Nachmittag des 27.10.2009 ist die Untere Immissionsschutzbehörde (UIB) im Fachbereich Umwelt durch Herrn Berg das erste Mal über die dort eingegangenen Nachbarschaftsbeschwerden über den Lärm durch das Institut für Dampf- und Gasturbinen informiert worden. Die Mitarbeiter der UIB haben daraufhin das Institut aufgesucht. Der Versuch war allerdings gerade beendet. Es wurde mit Herrn Professor Bohn vereinbart, dass der Fachbereich Umwelt informiert wird, sobald der Zeitpunkt des nächsten Versuchs festliegt, damit dieser lärmmesstechnisch begleitet werden kann.

Der nächste Versuch, der rechtzeitig angekündigt war, fand dann am 30.11.2009 statt.

Die Mitarbeiter der UIB führten die Messung durch. Da ein spürbarer Wind aus ziemlich genau Südost herrschte, wurde der Herzogsweg für die Messung ausgewählt, da sich hier ein Standort finden ließ, der genau in Windrichtung lag, der Sichtkontakt mit der Emissionsquelle ohne Hindernisse bot, und dessen Höhe etwa auf dem Niveau der Schornsteinmündung lag. Außerdem befanden sich hier weniger Bäume und Sträucher als in den Wohngebieten, wodurch deutlich weniger Hintergrundgeräusche (Blätterrauschen) vorhanden waren. Der Messort befand sich etwa 750 m vom Emissionsort entfernt.

 

Es wurden zwei Messungen durchgeführt, die den Teil- und den Volllastbetrieb erfasst haben.

Nach der Auswertung ergaben sich folgende Ergebnisse:

 

Teillastbetrieb zwischen 15:10 und 15:50 Uhr:

 

Hier lagen der Maximalpegel bei 78,5 dB(A) und der zeitliche Mittelungspegel bei 63,5 dB(A).

Der Maximalpegel unterschritt damit knapp den für ein reines Wohngebiet zulässigen Wert für kurzzeitige Geräuschspitzen von 80 dB(A).

Der errechnete Vergleichswert, auf den 16-Stundentag hochgerechnet und bei Zugrundelegung einer Einwirkzeit des Geräusches von einer Stunde, liegt bei 52 dB(A). Der zulässige Immissionsrichtwert für reine Wohngebiete von 50 dB(A), wäre geringfügig überschritten. Für allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete [55 bzw. 60 dB(A)] wäre der Wert eingehalten.

 

Volllastbetrieb zwischen 15:55 und 16:35 Uhr:

 

Hier lagen der Maximalpegel bei 94,2 dB(A) und der zeitliche Mittelungspegel bei 77,1 dB(A).

Der Maximalpegel hat damit deutlich die zulässigen Werte für kurzzeitige Geräuschspitzen für reine und allgemeine Wohngebiete und auch für Mischgebiete [80, 85, bzw. 90 dB(A)] überschritten.

Der errechnete Vergleichswert, auf den 16-Stundentag hochgerechnet und bei Zugrundelegung einer Einwirkzeit des Geräusches von einer Stunde, lag bei 66 dB(A). Auch hier wären die zulässigen Immissionswerte [50, 55, bzw. 60 dB(A)] für alle drei Gebietstypen deutlich überschritten.

 

Da einige Wohnhäuser im Einwirkbereich der Anlage näher als 750 m von dem Institut entfernt liegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei sehr ungünstigen Windverhältnissen die Werte dort  möglicherweise noch höher liegen können.

 

 

Herr Professor Bohn ist unmittelbar nach diesem Versuch über die gemessenen Spitzenpegel informiert worden. Es wurde deutlich gemacht, dass ohne umfangreiche Schalldämmmaßnahmen an der Anlage ein Volllastbetrieb nicht mehr möglich ist. Ein Teillastbetrieb ggf. schon, allerdings müsste dieser wieder messtechnisch begleitet werden, um die Grenzen hinsichtlich Geräuschpegel und Einwirkzeit festzulegen.

 

Herr Professor Bohn ist dann von der UIB auch schriftlich über die ausgewerteten Messdaten und über die im Einwirkungsbereich der Anlage einzuhaltenden Grenzwerte unterrichtet worden. Er wurde auch hier noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass vorerst kein Volllastbetrieb mehr stattfinden darf.

Herr Professor Bohn ist zurzeit dabei, schalltechnische Lösungen zu suchen und steht dabei in häufigem Kontakt mit dem Fachbereich Umwelt. Ihm ist offensichtlich die Brisanz und Tragweite der Angelegenheit bewusst geworden und es wird davon ausgegangen, dass eine Lösung gefunden wird, die Anlage entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

  keine

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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