Kenntnisnahme - FB 40/0005/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 05.05.2009 hat sich der Schulausschuss mit der Einrichtung einer bilingualen, englischsprachigen Grundschulklasse beschäftigt und um einen weiteren Bericht in der zweiten Jahreshälfte 2009 gebeten.

 

Die Schulaufsichtsbeamtin, Frau Roder, hat seitens der Bezirksregierung Köln und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW (MSW.NRW)die Auskunft erhalten, dass zusätzliche Ressourcen bei Einrichtung eines bilingualen englischsprachigen Angebotes an einer Grundschule nicht zur Verfügung gestellt werden. Der erforderlich „Native-Speaker“ müsste aus kommunalen Mitteln finanziert werden.

 

Der Vorschlag, eine bilinguale Klasse am katholischen Zweig der Montessori-Schule Reumontstraße einzurichten, wird nicht weiter verfolgt. Nach der fachlichen Einschätzung der Schulaufsichtsbeamtin Frau Roder würde dadurch der wünschenswerte Erhalt des einzügigen Teilsystems möglicherweise gefährdet werden.

 

Als Alternativstandort käme die GGS Gerlachschule in Frage. Die Schulleitung der GGS Gerlachschule kann sich einen bilingualen englischsprachigen Zweig an ihrer Schule vorstellen. Hierzu muss jedoch im Vorfeld geklärt werden, ob die Stadt Aachen bereit ist, die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Sodann können konzeptionelle Überlegungen erfolgen, die im Anschluss zunächst mit einer Teilgruppe des Kollegiums und dann mit dem gesamten Kollegium weiter entwickelt und schließlich in die Schulkonferenz eingebracht würden.

 

Frau Roder wird in der Sitzung anwesend sein und kann zum Thema nähere Erläuterungen geben.

 

Das MSW.NRW geht in seinem Internetauftritt davon aus, dass bilingualer Unterricht auf der ersten Fremdsprache aufbaut und in der Regel mit einem erweiterten Fremdsprachenunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 beginnt.

 

Bilingualer Unterricht im Fach Englisch wird an drei kommunalen Grundschulen in NRW angeboten, unter anderem an der Erich-Kästner-Schule in Bonn-Kessenich. Laut Auskunft der dort zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen wurde das bilinguale Angebot 2005 als Modellversuch durch das Land genehmigt. In den ersten beiden Schuljahren wurde eine zusätzliche halbe Stelle hierfür durch das Land finanziert und der Unterricht durch einen „Native-Speaker“ sichergestellt. Zurzeit werden zwei Lehrerinnen mit Fakultas Englisch eingesetzt. Die zusätzliche halbe Stelle wird seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 nicht mehr durch eine Stellenzuweisung, sondern durch zusätzliche, zweckgebundene Rundungsgewinne zur Verfügung gestellt.

An der GGS Wilhelm-Lehmbruck in Dorsten wird ebenfalls bilingualer Unterricht in Englisch angeboten. Die Schulleiterin, Frau Altemark, teilt mit, an ihrer Schule erfolgt das bilinguale Angebot durch erweiterten Englischunterricht für alle Kinder im Umfang von 5 Stunden pro Woche. Der Unterricht in den Sachfächern erfolgt ebenfalls zu großen Teilen in Englisch. Der bilinguale Unterricht wird ab Beginn des Schuljahres 2009/2010 durchgeführt. Unterrichtet wird von Lehrkräften mit Englisch-Ausbildung, die bereits an der Schule unterrichten. Das Projekt wird durch die zuständige Schulaufsicht unterstützt. Die Schule erhält jedoch keine zusätzlichen Personalressourcen durch das Land. Finanziell wird das Projekt durch den Elternverein unterstützt.

 

Ein weiteres bilinguales Angebot Englisch gibt es an der GGS Intrup in Lengerich. Ein Kontakt konnte bis zur Erstellung der Vorlage nicht hergestellt werden. Hierüber wird gegebenenfalls in der Sitzung berichtet.

 

An der GGS Stiftsschule in Bonn findet bilingualer Unterricht in Spanisch statt. Die Einrichtung erfolgte auf erheblichen Druck aus der Elternschaft der Schule. Hier werden viele muttersprachig spanisch sprechende Kinder unterrichtet. Der Stellenbedarf für die bilingualen Angebote wird in der Hauptsache über eine halbe Integrationsstelle gedeckt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Einrichtung eines bilingualen englischsprachigen Angebotes an einer städtischen Grundschule

 

 

zum jetzigen Zeitpunkt keine

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

_________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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