Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0010/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

 

Stand Organigramm: Januar 2008Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2010 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.a), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2010-2014 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

 

 

 

 

 

1. ERFOLGSPLAN

 

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

 

A. ERTRÄGE

                                               

- Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2010 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt insgesamt 40.664.550 Euro. Eine Anpassung der aktuellen Gebührensätze ist in den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in 2010 nicht erforderlich, so die Bürger mit einer konstanten Belastung rechnen können.

Im Friedhofswesen ist ab 2007 ein deutlicher Einbruch der Fallzahlen zu verzeichnen. Im Vergleich zu Vorjahren werden immer weniger in Aachen verstorbene Personen dort auch bestattet. So führte die deutliche Gebührensteigerung in 2007 nicht zu mehr Einnahmen, da viele Bürger Bestattungen außerhalb der Stadt Aachen haben durchführen lassen. Der Aachener Stadtbetrieb hat daher intern ein Gremium eingerichtet, um sofortige Einsparmöglichkeiten zu lokalisieren und deren zeitliche und fachliche Umsetzbarkeit zu bewerten. Um die Gebührenbelastung für den Bürger nicht weiter zu steigern, wird in Absprache mit Dezernat II, Frau Grehling, in 2010 auf eine Anpassung der Gebührensätze verzichtet.

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.

           

- Zuschuss städtischer Haushalt

Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten der Bezirkskolonnen und der Internen Administration vollständig über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Höhe dieser Zuschusszahlungen bis 2012 festgeschrieben. Im Bereich Betriebe/Werkstätten können nach aktueller Planung die Kosten nicht gedeckt werden, was zu einem Defizit von 880.000 EUR führt, welches aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken ist. 

 

Die ermittelten Zuschusszahlungen berücksichtigen jedoch keine Ausweitung des Aufgabenvolumens. In den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau sollen zusätzliche Flächen und Objekte in die Unterhaltung aufgenommen werden. Die Berechnungsgrundlage fußt auf den zu pflegenden Objekten und Standards des Jahres 2007. In 2010 wird durch die derzeit durchgeführte Luftbildauswertung eine aktuelle Bestandsaufnahme der Pflegeobjekte erfolgen.

 

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO (90.000 €), die Karlspreisverleihung (30.000 €) sowie sonstige, für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen (7.000 €). Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.

 

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

 

- Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen                  

                                                                                                               

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

1.175.700 €

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD, entgeltpflichtige Abfallgefäße

Friedhof

54.000 €

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;

Kostenerstattung vom U.A. „Nachlass Honderich“ für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls

Grün- und Freiflächenpflege

540.000 €

gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten; Unterhaltung der Grünanlagen im Tierpark; Veranstaltungen

Technik / Werkstätten

237.000 €

Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen

Straßenunterhaltung

150.000 €

Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Bezirkskolonnen

1.000 €

Leistungen für Bezirksämter

               

 

 

 

- Erträge aus Zuschüssen Dritter

 

Nach derzeitigem Planungsstand wird der E 18 keine Einnahmen aus Zuschüssen erhalten. Zuwendungen aus der Denkmalförderung des Landes für die Sanierung des Campo Santo oder der Sanierung von Grabmalen werden nicht beim Aachener Stadtbetrieb verbucht.

 

- Sonstige Erträge

 

 

Betrag

Bemerkung

Friedhofswesen

10.500 €

Erlöse durch den Verkauf von GWG und Grabsteinen;

Mieten; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe

Grün- und Freiflächenpflege

7.000 €

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse für Dekorationen; Erlöse durch den Verkauf von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für Schäden und Überzahlungen; Ersatz von Strom- und Wasserkosten;

Technik / Werkstätten

4.000 €

Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung von Schätzkosten;

sonstige Leistungen für Dritte und andere Eigenbetriebe;

Interne Administration

225.700 €

Erträge aus Personalkostenerstattungen; Vermietung von Diensträumen

Bezirkskolonnen

800 €

Erträge aus Dienstleistungen

Abfallwirtschaft

44.700 €

Erlöse aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath

 

 

B. AUFWENDUNGEN

               

- Material- und Dienstleistungsaufwand

 

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Abfallsammlung und –transport durch Braun Umweltdienste, gärtnerische Unternehmerpflege). Insbesondere die vom ZEW angekündigten Gebührenerhöhungen für 2010 führen zu einem Anstieg der Plankosten.

 

- Personalaufwand

Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und aus dem Sammelnachweis 1 des Kernhaushaltes bezahlt, jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen Personals.

 

- Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.                                 

 

- sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte. Der im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Ansatz resultiert u.a. auch durch Einsparungen der in den vergangenen Jahren verfolgten Prozessoptimierungen. In 2010 stellt im Bereich der Abfallwirtschaft die Optimierung der Tourenplanung ein wichtiges Ziel dar, was in 2009 nicht realisiert werden konnte. Zudem entstehen weiterhin Aufwendungen für die Organisationsberatung zur weiteren Optimierung der Geschäftsprozesse, mit dem Ziel, diese noch effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Ebenso werden mit dem Ansatz die bezogenen Leistungen von der Stadt Aachen (z.B. Lohnabrechnung, Kasse, Verwaltungskostenbeitrag) bezahlt.

 

C. INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbräuchen und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet. 

 

D. JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -880.000 € ab. Vorrangiges Ziel ist es, im Wirtschaftsjahr 2010 den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Der Verlust entsteht insbesondere im Bereich der Stadtgärtnerei, da viele Leistungen bislang ohne Verrechnung an den Empfänger erbracht wurden. Sollte die Einsicht der Kostenübernahme nicht erfolgen, wird die Leistungserstellung, auch mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung, im Einzelfall reduziert oder eingestellt werden müssen. Zur kurz- bis mittelfristigen Deckung können die frei werden Ressourcen dazu genutzt werden, Unternehmerleistungen zurückzuführen.

 

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Auch hier wird die Absicht deutlich, gerade den Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft konstant zu halten und nach Möglichkeit zu senken. Wie im Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch Aufgabenerweiterung nicht enthalten.

 

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.           

 

2. VERMÖGENSPLAN

 

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig.

 

Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.

 

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.     

 

3. STELLENPLAN

 

Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Aachen aufgestellt.

 

Beschäftigte

Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen. Der  deutliche Zuwachs an Beschäftigten liegt in der Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Straßenunterhaltung begründet, welche nunmehr im Stellenplan des Aachener Stadtbetriebes geführt werden.

 

Auszubildende

In 2010 werden 23 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb betreut.

 

Beamte

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier nachrichtlich genannt.

 

 

4. FINANZPLAN 2010-2014

 

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2010 das betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Da den geplanten Investitionen in Höhe von 2.115.700 Euro die laufende Kredittilgung von 387.000 Euro hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 2.502.700 Euro gegenüberstehen, ist in 2010 keine Kreditaufnahme erforderlich. Aus den Jahren 2006-2009 sind noch Investitionen in Höhe von 4.000 T€ umzusetzen. Bei einer angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre ab 2015 keine weiteren Darlehensaufnahmen mehr notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals vollständig durch die Abschreibungen gesichert ist und darüber hinaus Sondertilgungen geleistet werden können.

 

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Anlagen

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