Entscheidungsvorlage - FB 40/0008/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis. Er beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des KJA- die Bildung eines „Koordinierungskreises Jugendhilfe und Schule“

Als Vertreter/-innen des Schulausschusses in diesem Gremium werden folgende Ausschussmitglieder benannt:

Herr/Frau …….

Herr/Frau …….

Herr/Frau …….

Herr/Frau …….

…

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss haben sich zuletzt in ihrer gemeinsamen Sitzung am 22.09.2009 unter dem TOP „Neuordnung der Gremienlandschaft in der Jugendhilfeplanung“ damit befasst, ein gemeinsames Gremium zu bilden, welches den Prozess der Verzahnung von Jugendhilfe und Schule steuern und begleiten soll.

 

Der KJA hat in dieser Sitzung den neu zu bildenden Ausschüssen empfohlen zu beschließen, dass ein solches Sondergremium aus Kinder- und Jugendausschuss und Schulausschuss gebildet werden soll, der Schulausschuss hat die Bildung eines solchen Gremiums zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung ist nach wie vor der Auffassung, dass die Bildung eines solchen gemeinsamen Gremiums erforderlich ist, um zum einen die seit 2008 bestehende Verwaltungsstruktur (Bildung des FB 45, Kinder, Jugend und Schule) im politischen Raum abzubilden und zum anderen die hiermit verbundenen Bestrebungen, die Systeme Jugendhilfe und Schule immer weiter zusammen zu führen und gemeinsam fortzuentwickeln, auch politisch zu unterstützen und zu steuern.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, ein solches Gremium unter der Bezeichnung „Koordinationskreis Jugendhilfe und Schule“ zu bilden.

 

Entsprechend der Empfehlung des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“ des KJA sollten diesem Gremium angehören:

-          die jugendpolitischen Sprecher/-innen der Ratsfraktionen,

-          die schulpolitischen Sprecher/-innen der Ratsfraktionen,

-          6 stimmberechtigteVertreter/-innen der freien Träger aus dem KJA,

-          Vertreter/-innen der unteren Schulaufsichtsbehörde (3 Schulräte/-innen)

-          der Jugend- und Schuldezernent,

-          die Fachbereichsleitung FB 45,

-          Abteilungsleitungen des FB 45 (themenbezogen).

 

Der Koordinierungskreis wird sich somit in der folgenden Wahlperiode aus max. 19 Teilnehmer/-innen (ohne Abteilungsleitungen des FB 45) zusammensetzen.

 

Die Verwaltung regt an, dass der Koordinierungskreis selbst aus den Reihen der dort vertretenen Ratsmitglieder eine/n Vorsitzende/n wählt.

 

Die Geschäftsführung des Koordinierungskreises soll durch die Planungsabteilung des FB 45 übernommen werden.

 

Der KJA wird sich in seiner Sitzung am 15.12.2009 ebenfalls mit der Angelegenheit befassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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