Kenntnisnahme - BA 6/0054/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, wonach aufgrund der äußerst geringen Fußgängerquerungsmengen an der beantragten Stelle ein Fußgängerüberweg nicht eingerichtet werden kann.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, wonach aufgrund der äußerst geringen Fußgängerquerungsmengen an der beantragten Stelle ein Fußgängerüberweg nicht eingerichtet werden kann.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hat die Fußgängerquerungsmengen über die Horbacher Straße unmittelbar im Knoten Banker-Feld-Straße/Vetschauer Weg (südliche Seite) sowie in Höhe Haus Horbacher Straße 116 unterhalb der Haltestellenbucht am 18.01.2005 ermittelt. In der von der Bezirksvertretung favorisierten Ortslage querten innerhalb des gesamten Erfassungszeitraumes zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr lediglich 19 Fußgänger die Horbacher Straße. Der Spitzenwert lag bei 5 Fußgängern zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr.

Im Kreuzungsbereich Banker-Feld-Straße/Vetschauer Weg querten 103 Fußgänger auf 12 Stunden die Horbacher Straße, wobei zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr mit 21 Fußgängern der Spitzenwert erreicht wurde.

 

Die in den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ festgelegten verkehrlichen Voraussetzungen von mindestens 50 querenden Fußgängern pro Spitzenstunde werden somit an beiden Stellen und auch zusammengefasst deutlich unterschritten. Der beantragte Fußgängerüberweg kann somit nicht eingerichtet werden.

 

Die im vergangenen Jahr ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Verbindung mit der geplanten Anlage eines Kreisverkehrs und dem damit verbundenen Abbau der Vorfahrt der Horbacher Straße in diesem Knoten verbessert die Verkehrssicherheit für querungswillige Fußgänger spürbar und kommt somit dem Ansinnen der Bezirksvertretung auf Erhöhung der Verkehrssicherheit nach.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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