Entscheidungsvorlage - FB 61/0012/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Heidweg 17.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Heidweg 17.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Heidweg 17.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 02. März 2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eupener Straße / Heidweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den rückwärtigen Grenzen der Bebauung Eupener Straße 269, 275, 279 und 281, dem Heidweg, der rückwärtigen Grenze der Bebauung an der Eupener Straße (Haus Nr. 376a bis zur Einmündung Grindelweg) und der Eupener Straße  beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

1.                   Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.                   Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.                   Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.                   Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Heidweg 17. Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zur Aufstockung des Wohnhauses mit einer Teilung des Grundstückes und einer damit einhergehenden Änderung der Bauweise als Doppelhaus vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Die Zurückstellung des Vorhabens läuft zum 13.01.2010 aus.

 

Da der Bebauungsplan bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtsgültigkeit erlangt haben wird, ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Dies betrifft die Bauweise als auch die Grundstücksgröße, die mit dem Bebauungsplan geregelt werden soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus o.g. Gründen, für das Grundstück Heidweg 17 eine Veränderungssperre zu erlassen, um die Bauvoranfrage rechtssicher ablehnen zu können.

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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