Entscheidungsvorlage - FB 22/0001/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Nachtrag zur Jagdsteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Verfasst von:
- Hermanns, Rolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Gesetz zur
Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 hat der Landtag von
Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2010 bis 2012 folgende Übergangsvorschriften
zur Erhebung der Jagdsteuer in § 22 KAG NRW beschlossen. Danach ist die Stadt
Aachen berechtigt, Jagdsteuern wie folgt zu erheben:
ab 1. Januar 2010 in Höhe
von 80 %,
ab 1. Januar 2011 in Höhe
von 55 %,
ab 1. Januar 2012 in Höhe
von 30 %
des Steuersatzes, den sie
zum Stichtag 1. Januar 2009 festgesetzt hat. Zum 1. Januar 2009 betrug der
Steuersatz 30 % des Jagdwertes.
Danach ergeben sich für
2010 bis 2012 folgende Steuersätze:
2010 = 24
%
2011 = 16,5
%
2012 = 9
%
Darüber hinaus wurde mit
dem Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 in § 3 KAG NRW festgelegt: „Eine Jagdsteuer darf ab 1.
Januar 2013 nicht erhoben werden.“
Da die bisherige
Jagdsteuersatzung das Steuerjahr vom 1. April bis 31. März festgelegt hatte,
ist aufgrund der vorstehenden Änderungen für 2009 das Steuerjahr auf den
Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2009 zu begrenzen. Wegen der Verkürzung des
Steuerjahres 2009 ist der Nachtrag rückwirkend zum 01.04.2009 in Kraft zu
setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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