Entscheidungsvorlage - FB 22/0001/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 3. Nachtrag zur Jagdsteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.03.1990. Er tritt rückwirkend ab 01.04.2009 in Kraft.

 

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2010 bis 2012 folgende Übergangsvorschriften zur Erhebung der Jagdsteuer in § 22 KAG NRW beschlossen. Danach ist die Stadt Aachen berechtigt, Jagdsteuern wie folgt zu erheben:

 

ab 1. Januar 2010 in Höhe von 80 %,

ab 1. Januar 2011 in Höhe von 55 %,

ab 1. Januar 2012 in Höhe von 30 %

des Steuersatzes, den sie zum Stichtag 1. Januar 2009 festgesetzt hat. Zum 1. Januar 2009 betrug der Steuersatz 30 % des Jagdwertes.

 

Danach ergeben sich für 2010 bis 2012 folgende Steuersätze:

2010                   =           24 %

2011                   =           16,5 %

2012                   =           9 %

 

Darüber hinaus wurde mit dem Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009  in § 3 KAG NRW  festgelegt: „Eine Jagdsteuer darf ab 1. Januar 2013 nicht erhoben werden.“

 

Da die bisherige Jagdsteuersatzung das Steuerjahr vom 1. April bis 31. März festgelegt hatte, ist aufgrund der vorstehenden Änderungen für 2009 das Steuerjahr auf den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2009 zu begrenzen. Wegen der Verkürzung des Steuerjahres 2009 ist der Nachtrag rückwirkend zum 01.04.2009 in Kraft zu setzen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der reduzierten Festsetzungen in den Jahren 2010 bis 2012 ergibt sich folgender Steuerausfall:

 

2010           =                  4.590,00 €

2011           =                  10.327,50 €

2012           =                  16.065,00 €

 

Mit dem Wegfall der Jagdsteuer ab 2013 entsteht jährlich ein Steuerausfall von 22.950,- €.

 

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Anlagen

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