Entscheidungsvorlage - FB 61/0007/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzung Jülicher Straße / Robensstaße / Ottostraße;Unfallbekämpfung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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04.11.2009
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09.12.2009
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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10.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung mit dem Anbringen von Leitschwellen auf der Mitteltrennlinie im Knoten Jülicher Straße (in Höhe Robensstraße/Ottostraße), mit der Anordnung eines Rechtsabbiegegebots für Kraftfahrzeuge (Zeichen 209 StVO) von der Robensstraße in die Jülicher Straße, sowie dem Abbau der Lichtsignalanlage an der Ottostraße zu beauftragen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Leitschwellen auf der Mitteltrennlinie im Knoten Jülicher Straße (in Höhe Robensstraße/ Ottostraße) anzubringen, ein Rechtsabbiegegebot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 209 StVO) von der Robensstraße in die Jülicher Straße anzuordnen sowie die Lichtsignalanlage an der Ottostraße abzubauen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In den vergangenen 3 Jahren ereigneten sich auf der Jülicher Straße zwischen Lombardenstraße und Robensstraße insgesamt 10 Unfälle durch ordnungswidrige Wende – und Linksabbiegevorgänge. Hierbei kam es zu Zusammenstößen mit Linienbussen mit über 40 verletzten Personen/Fahrgästen. Davon geschahen allein 6 Unfälle im Knoten Jülicher Straße/Robensstraße/Ottostraße.
Sachstand
Entlang der Jülicher Straße befindet sich stadteinwärts ab der Lombardenstraße eine Busspur in Mittellage, neben der rechts zwei Geradausspuren für den Individualverkehr liegen. Ein Linksabbiegen oder Wenden ist auf der Jülicher Straße in dem Abschnitt zwischen Blücherplatz und Hansemannplatz nicht gestattet, da dies zu unfallträchtigen Situationen mit geradeaus fahrenden Linienbussen führt. In den letzten Jahren wurden bereits Leitschwellen mit Klemmfixen auf der Mitteltrennlinie angebracht.
Maßnahmen
Die verkehrsrelevanten Dienstellen der Verwaltung sowie die Polizei und die ASEAG halten es- nach intensiver Prüfung der Unfallsituation sowie der Verkehrsabläufe und Verkehrsmengen für nötig, die widerrechtlichen Abbiegevorgänge in die Ottostraße bzw. die widerrechtlichen Wendemanöver auf Höhe der Einmündungen Robensstraße/Ottostraße zu verhindern. Folgende Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen:
- Anbringen von Leitschwellen mit Klemmfixelementen auf der Mitteltrennlinie der Fahrbahn im Knotenbereich
- Rechtsabbiegegebot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 209 StVO) von der Robensstraße in Richtung Hansemannplatz
Durch das Anbringen von Leitschwellen wäre ein Überqueren des Kreuzungsbereichs aus der Robensstraße in die Ottostraße sowie in die Jülicher Straße Richtung Haaren nicht mehr möglich. Die hiervon betroffenen Verkehrsteilnehmer können die parallele Fahrbeziehung über die Passstraße oder die legale Wendefahrt am Hansemannplatz wählen.
Wie eine Verkehrserhebung am Knoten Jülicher Straße/Robensstraße/Ottostraße vom 30.10.2001 zeigt, fahren von der Robensstraße mehr Fahrzeuge in Richtung Hansemannplatz als in Richtung Ottostraße. In der Spitzenstunde (16.30 – 17.30 Uhr) fuhren 156 Kraftfahrzeuge aus der Robensstraße Richtung Hansemannplatz, 93 Richtung Ottostraße und 26 Richtung östliche Jülicher Straße (zusammen ca. 120 Kraftfahrzeuge). Eine Kennzeichenerfassung und Verkehrszählung vom 05.09.2006 zeigt, dass lediglich 54 Kraftfahrzeuge in der Spitzenstunde aus der Robensstraße in die Ottostraße fahren. Hiervon sind ca. 70% (38 Kraftfahrzeuge) reine Durchfahrverkehre durch das Rehmviertel, d.h. 30% oder 16 Fahrten sind als Zielverkehr von der Regelung betroffen.
Durch die Einführung des Rechtsfahrgebotes wird sich der Verkehr am Hansemannplatz erhöhen. Leistungsfähigkeitsüberprüfungen zeigen jedoch, dass die Grünzeiten für die beiden Linksabbiegespuren ausreichen, um diese zusätzlichen Verkehre abzuwickeln. Am Hansemannplatz fahren heute in der Spitzenstunde 440 Kraftfahrzeuge als Linksabbieger aus der Jülicher Straße. Falls alle ca.120 Kraftfahrzeuge aus der Robensstraße (s.o.) hinzukämen, ist eine Grünzeit von 14 sec für ca. 560 Fahrzeuge in der Spitzendenstunde erforderlich. Diese Zeit steht heute zur Verfügung.
Der Radverkehr in Richtung Ottostraße wäre von der Maßnahme nicht betroffen, da er über die heutige Radfahrerfurt, geführt werden soll. Hierzu ist nur eine Anpassung der Markierung in der Robensstraße notwendig.
Da keine Kfz- Verkehre aus der Robensstraße mehr zu erwarten sind, kann die Fußgängerlichtsignalanlage über die Ottostraße abgebaut werden. Die Fußgänger entlang der Jülicher Straße können nun jederzeit ohne lange Wartezeiten queren. Der in die Ottostraße rechts abbiegende Verkehr muss den Vorrang der Fußgänger wie an jeder Straßeneinmündung beachten.
Eine weitere Lösungsmöglichkeiten wurde überprüft, aber wegen zu großer Einschränkungen des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs verworfen: Eine separate Linksabiegephase von der Jülicher Straße in die Ottostraße, um ein legales Linksabbiegen von der Jülicher Straße aus zu gestatten, ist wegen massiver Leistungsfähigkeitseinbußen auf der gesamten Achse Jülicher Straße nicht möglich.
Kosten
Es werden Kosten in Höhe von ca. 9.500 Euro für Beschilderung, Markierung sowie den Einbau der Leitschwellen anfallen. Diese Kosten werden im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme aus dem Wirtschaftsplan des Aachener Stadtbetriebes finanziert. Für das Entfernen der Lichtsignalanlage an der Ottostraße sowie die Anpassung der Streuscheiben entstehen Kosten in Höhe von 3.000 Euro; hierfür stehen Mittel aus dem Produktsachkonto 120 020 010 7291003 (Mobilitätskonzept 2000) zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden für Beschilderung, Markierung sowie Einbau der Leitschwellen Kosten in Höhe von ca. 9.500 Euro anfallen, die im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme aus dem Wirtschaftsplan 2010 des Aachener Stadtbetriebes finanziert werden. Für das Entfernen der Lichtsignalanlage an der Ottostraße sowie die Anpassung der Streuscheiben entstehen Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro; hierfür stehen Mittel aus dem Produktsachkonto 120 020 010 7291003 (Mobilitätskonzept 2000) zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,8 kB
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75,6 kB
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1 MB
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