Kenntnisnahme - FB 61/0009/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkregelung in der Straße Am Tivoli;Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 18.08.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Kenntnisnahme
|
|
|
04.11.2009
| |||
|
09.12.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach Gehwege grundsätzlich und unabhängig von ihrer Breite den Fußgängern vorbehalten bleiben sollen und die Erfahrung seit Änderung der Parkordnung zeigt, dass auch das jetzige Parkangebot für den Bedarf der Anwohner grundsätzlich ausreicht. Das aufgeschulterte Parken wird somit nicht angeordnet.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Jahre 1990 hat der Verkehrsausschuss unter dem Stichwort "Freie Gehwege für freie Bürger" einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach Gehwege unabhängig von ihrer tatsächlichen Breite grundsätzlich nicht zum Parken mit Kfz freigegeben werden sollen und bestehende Gehwegparkzonen sukzessive aufgehoben werden sollen. In den folgenden Jahren wurden deshalb an vielen Stellen aufgeschulterte Parkbereiche oder Gehwegparkbereiche aufgehoben und oftmals beidseitiges aufgeschultertes Parken in einseitiges Fahrbahnrandparken abgeändert.
Es ist unbestritten, dass in manchen Aachener Wohnstraßen weiterhin das Parken unter Mitinanspruchnahme von Gehwegflächen angeordnet geblieben ist. Entscheidend bei der Prüfung dieser Parkordnungen war jedoch immer der bestehende Parkdruck sowie das Verhältnis von bisherigem Aufkommen parkender Fahrzeuge zu verfügbaren Fahrbahnrandparkmöglichkeiten bei Änderung der Parkordnung.
Die Straße Am Tivoli wird weitestgehend von Einfamilienhäusern gesäumt, die auf ihren Grundstücken eigene Parkmöglichkeiten besitzen. Neben der aus den Baugenehmigungen resultierenden Mindeststellplatzverpflichtungen sind oftmals weitere Einstellplätze vorhanden. Nahe des Soerser Weges befinden sich private Seitenstraßen mit ebenfalls zusätzlichen Besucherparkflächen. Nach Feierabend bieten neben dem einseitigen Fahrbahnrandparken in der Straße Am Tivoli auch die untere Emmastraße sowie der untere Teil der Straße Am Weberhof und des Soerser Weges ungenutzte Fahrbahnrandparkmöglichkeiten, die von den Anwohnern und Besuchern der Straße Am Tivoli zusätzlich genutzt werden können. Insgesamt ist deshalb auch zwei Monate nach Änderung der Parkordnung vor Ort nach Feierabend eine entspannte Parksituation vorhanden. Da der Parkdruck somit ein Abweichen von dem Grundsatz freier Gehwege nicht erfordert, sondern die Anwohner lediglich aus Tradition ihre Kraftfahrzeuge gerne unmittelbar vor ihrem Grundstück geparkt wissen, wird die Verwaltung die Parkordnung nicht im beantragten Sinne aufweiten und Gehwegflächen zum Beparken freigeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
48,5 kB
|