Kenntnisnahme - FB 50/0011/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie befürwortet die Herausgabe eines Stadtplans für behinderte Menschen. Die Erläuterungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Lindgens

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 02.11.2009 hat der Sozialverband VdK NRW die Erstellung eines Stadtplans für Menschen mit Behinderungen, zunächst innerhalb des Alleenrings, beantragt. In diesem Stadtplan sollen Barrieren (z.B. Treppen), Steigungen im Gelände, grobe Pflasterungen, Querungsfurten (glattes Pflaster) oder Blindenampeln eingezeichnet werden. Weiterhin sollen barrierefreie Toiletten mit Öffnungszeiten, Behindertenparkplätze und auch mit dem Rollstuhl zugängliche Sehenswürdigkeiten, öffentliche Gebäude und Geschäfte eingetragen werden.

 

Der Antrag wird damit begründet, dass Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen durch diesen Stadtplan die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert wird. Der Stadtplan solle nicht nur eine Hilfe für

Aachenerinnen und Aachener, sondern auch für die Gäste der Stadt sein.

 

Die Verwaltung kann den Wunsch nach einem solchen Stadtplan nachvollziehen. Insbesondere Aachen als Kulturstadt mit dem Weltkulturerbe Aachener Dom, als internationale Stadt der Wissenschaft und als Sportstadt mit dem CHIO sollte ihren Gästen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, einen solchen Stadtplan zur Verfügung stellen.

 

Bereits 1995 wurde von der Leitstelle „Älter werden in Aachen“ in Kooperation mit dem geografischen Institut der RWTH Aachen im Rahmen eines Interreg-Projektes (Interreg II) ein Stadtplan für Menschen mit Behinderungen entworfen, der sich speziell an Touristen wandte, die die Sehenswürdigkeiten im Stadtzentrum kennen lernen wollten. Da es zu dieser Zeit aber noch sehr viele Barrieren in der Stadt gab, wurde dieser Plan nicht herausgegeben. In den letzten Jahren hat es jedoch sehr viele positive Veränderungen gegeben. Die Erstellung eines neuen Stadtplans für Menschen mit Behinderungen wird deshalb ausdrücklich vom Behindertenbeauftragten der Stadt Aachen unterstützt.  

 

Bei der Erstellung des Stadtplans wird Dezernat 3 (Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsplanung) beteiligt. Es wird empfohlen, die Kommission „Barrierefreies Bauen“ in die Vorberatung mit einzubeziehen.

 

Zu den entstehenden Kosten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die Verwaltung wird sich bemühen, den Stadtplan für behinderte Menschen durch Anzeigen zu finanzieren.

 

Am 12.02.2009 hat die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen den Antrag Nr. 368/15 ‚Navibil – Elektronischer Stadtplan für behinderte Menschen in Aachen’ gestellt.  Ein Sachstandsbericht wird von Seiten der Verwaltung mündlich vorgetragen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 Keine

Maßnahme:

 

 

 

 

Investitionskosten

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

Sachkosten

 

 

 

Abschreibung

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

b.

Konsolidierung?

ja/nein

c.

Personalkosten

 

d.

Sachkosten

 

 

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

 

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Anlagen

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