Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0008/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen und zum Bebauungsplan Laurentiusstraße/Laurensberger Straße.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Verwirklichung eines Familienzentrums im Bereich Laurentiusstraße/ Laurensberger Straße im Stadtteil Aachen – Laurensberg sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan zu ändern, der für diesen Bereich eine Grünfläche ausweist. Neben der Errichtung des Familienzentrums soll das denkmalgeschützte Stallgebäude des Gut Barrière zu Wohnzwecken umgebaut werden. Die verbleibenden Freiflächen sollen als ökologische Ausgleichsfläche und die vorhandenen Verkehrsflächen sowie die Stellplatzanlage für benachbarte Nutzungen in einem neuen Bebauungsplan gesichert werden, der den für diesen Bereich rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 651- Schulzentrum Laurensberg - ersetzt.

 

Die auf der Grundlage des § 2 BauGB durchgeführte und hier dokumentierte Umweltprüfung zeigt, dass die Planung mit Ausnahme der Lärmthematik ohne erhebliche Risiken für die Schutzgüter realisierbar ist. Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Eingriffe verbleiben nach derzeitigem Kenntnisstand bis auf das Thema Immissionsschutz keine wesentlichen, nachteiligen Umweltauswirkungen.

 

Das Plangebiet ist sowohl hinsichtlich des Verkehrs- als auch des Sportlärms vorbelastet.

 

Da die Nutzung des Familienzentrums schwerpunktmäßig nicht mit den Hauptzeiten der Sportplatznutzung zusammenfällt und die Gruppenräume auf der dem Sportzentrum abgewandten Seite angeordnet werden können, ist die Planung des Familienzentrums hinsichtlich der Lärmproblematik tolerierbar.

 

Dagegen ist aus heutiger Sicht die Wohnnutzung im Bereich des Gut Barrière gegen die Lärmeinwirkungen nicht ausreichend zu schützen, zumal eine Lärmschutzwand aus Gründen des Denkmalschutzes und hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht in Betracht kommt.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

Im Plangebiet werden eine öffentliche Grünfläche und eine private Grünfläche (Ausgleichsfläche) festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche ist bereits vorhanden, so dass weder Herstellungs- noch Pflegekosten neu bereitzustellen sind. Für die Planung, Herstellung und Unterhaltung der privaten Grünfläche werden Kosten entstehen, die derzeit noch nicht beziffert werden können, da die Maßnahme voraussichtlich ausgeschrieben werden muss. Kosten für den Grunderwerb werden nicht anfallen, da es sich um städtische Flächen handelt.

Als externe Ausgleichsmaßnahme ist ein Zugriff auf das Ökokonto vorgesehen, in dem eine Umstellung der städtischen Pachtflächen des „Kleinen Hofes“ von konventionellen auf ökologischen Landbau als Ausgleichsmaßnahme eingestellt ist. Hierfür fallen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kosten an.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...