Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0008/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen im Bereich Aachen – Laurensberg, Laurentiusstraße / Laurensberger Straße - undAufstellung des Bebauungsplanes - Laurentiusstraße/Laurensberger Straße -- Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
15.12.2009
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur
Verwirklichung eines Familienzentrums im Bereich Laurentiusstraße/
Laurensberger Straße im Stadtteil Aachen – Laurensberg sind die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist der
Flächennutzungsplan zu ändern, der für diesen Bereich eine Grünfläche ausweist.
Neben der Errichtung des Familienzentrums soll das denkmalgeschützte
Stallgebäude des Gut Barrière zu Wohnzwecken umgebaut werden. Die verbleibenden
Freiflächen sollen als ökologische Ausgleichsfläche und die vorhandenen
Verkehrsflächen sowie die Stellplatzanlage für benachbarte Nutzungen in einem
neuen Bebauungsplan gesichert werden, der den für diesen Bereich
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 651- Schulzentrum Laurensberg - ersetzt.
Die auf der Grundlage des § 2 BauGB durchgeführte und hier dokumentierte Umweltprüfung zeigt, dass die Planung mit Ausnahme der Lärmthematik ohne erhebliche Risiken für die Schutzgüter realisierbar ist. Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Eingriffe verbleiben nach derzeitigem Kenntnisstand bis auf das Thema Immissionsschutz keine wesentlichen, nachteiligen Umweltauswirkungen.
Das Plangebiet ist sowohl hinsichtlich des Verkehrs- als auch des Sportlärms vorbelastet.
Da die Nutzung des Familienzentrums schwerpunktmäßig nicht mit den Hauptzeiten der Sportplatznutzung zusammenfällt und die Gruppenräume auf der dem Sportzentrum abgewandten Seite angeordnet werden können, ist die Planung des Familienzentrums hinsichtlich der Lärmproblematik tolerierbar.
Dagegen ist aus heutiger Sicht die Wohnnutzung im Bereich des Gut Barrière gegen die Lärmeinwirkungen nicht ausreichend zu schützen, zumal eine Lärmschutzwand aus Gründen des Denkmalschutzes und hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht in Betracht kommt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
|
|||
Maßnahme: |
___________________________________________________________ |
|||
|
|
___________________________________________________________ |
||
Investitionskosten |
|
____________€ |
||
a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
|
b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
|
|
c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
|
|
|
Maßnahme: |
|
|
____________€ |
|
|
|
|
|
d. |
Zuschüsse |
|
|
____________€ |
|
|
|
|
|
Folgekosten |
|
|
|
|
Aufwand |
|
|
|
|
|
Personalkosten |
|
____________€ |
|
|
Sachkosten |
|
|
____________€ |
|
Abschreibung |
|
____________€ |
|
a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
____________€ |
|
b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
|
|
|
Maßnahme: |
|
|
____________€ |
|
|
|
|
|
c. |
Zuschüsse |
|
|
____________€ |
|
|
|
|
|
Konsumtiv |
|
|
|
|
a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
|
b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
___________€ |
|
c. |
Personalkosten |
|
____________€ |
|
d. |
Sachkosten |
|
|
____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
|
|
|
Maßnahme |
|
|
____________€ |
|
|
|
|
|
f. |
Dauer |
|
Jahre |
|
g. |
Zuschüsse |
|
|
____________€ |
Im Plangebiet
werden eine öffentliche Grünfläche und eine private Grünfläche
(Ausgleichsfläche) festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche ist bereits
vorhanden, so dass weder Herstellungs- noch Pflegekosten neu bereitzustellen
sind. Für die Planung, Herstellung und Unterhaltung der privaten Grünfläche
werden Kosten entstehen, die derzeit noch nicht beziffert werden können, da die
Maßnahme voraussichtlich ausgeschrieben werden muss. Kosten für den Grunderwerb
werden nicht anfallen, da es sich um städtische Flächen handelt.
Als externe Ausgleichsmaßnahme ist ein Zugriff auf
das Ökokonto vorgesehen, in dem eine Umstellung der städtischen Pachtflächen
des „Kleinen Hofes“ von konventionellen auf ökologischen Landbau als
Ausgleichsmaßnahme eingestellt ist. Hierfür fallen nach derzeitigem
Kenntnisstand keine Kosten an.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
1,6 MB
|
|||
2
|
öffentlich
|
842 kB
|