Entscheidungsvorlage - FB 40/0010/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen;hier: Benennung von Mitgliedern für die erweiterte Schulkonferenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/40, Herr Hahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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10.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss beschließt, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG zu entsenden:
a) als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG
________________________ und für den Verhinderungsfall seinen Vertreter,
b) als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG
1. Herrn/Frau ________________________
(Stellvertreter/in ________________________)
2. Herrn/Frau ________________________
(Stellvertreter/in ________________________)
3. Herrn/Frau ________________________
(Stellvertreter/in ________________________)
Erläuterungen
Erläuterungen:
§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimer Abstimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personen wählt. Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt (§ 61 Abs. 3 SchulG).
Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers - die nach § 61 Abs. 2 SchulG nicht der Schule angehören dürfen - können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Abs. 5 SchulG nicht an Weisungen gebunden.
Gemäß § 30 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 8. Nachtrages überträgt der Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden,
a) bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung
b) bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss.
Der Schulausschuss hatte für die abgelaufene Wahlzeit beschlossen,
a) als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG
den Vorsitzenden des Schulausschusses und für den Verhinderungsfall seinen Vertreter,
b) als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG
je ein Mitglied der Fraktionen
für die jeweilige Schulkonferenz zu benennen. Bezüglich der beratenden Mitglieder (je Fraktion ein Mitglied) kann diese Regelung nicht aufrechterhalten werden, da mehr als drei Fraktionen im Schulausschuss vertreten sind.
Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schulleitungen. Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Verfahren analog angewandt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dies von vorneherein in die Verfahrensregelung mit einzubeziehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | _________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Keine finanziellen Auswirkungen.