Entscheidungsvorlage - FB 01/0018/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Aachen bestellt folgende 5 Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder für den Kreispolizeibeirat:

 

Mitglieder:    Stellvertreter:

 

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(Philipp)

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 15 des Polizeiorganisationsgesetzes besteht der Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde aus

11 Mitgliedern.

 

§ 17 POG – Wahl der Mitglieder:

 

„Die Vertretungen der Kreise und der kreisfreien Städte wählen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirats und ihre Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.

 

Die Stadt Aachen hatte bisher für den Kreispolizeibeirat die nachgenannten 5 Mitglieder bzw. stellv. Mitglieder bestellt:

 

Mitglieder:    Stellvertreter/innen:

sachk. Bürger Karl Visé   sachk. Bürger Michael Schulz

Ratsherr Martin Künzer   Ratsfrau Rosa Höller-Radtke

Ratsherr Jochen Luczak   Ratsfrau Monika Kuck

Ratsfrau Ruth Wilms   Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck

Ratsfrau Iris Lürken   sachk. Bürger Franz Plum

 

In der Sitzung des Rates der Stadt am 18. November 2009 wurde die Bestellung der Mitglieder seitens der Stadt Aachen zurückgestellt.

 

Bei 5 zu bestellenden Mitgliedern seitens der Stadt Aachen entfallen auf die CDU-Fraktion 2 Sitze, auf die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP je 1 Sitz.

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