Entscheidungsvorlage - FB 01/0038/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt

 

  1. die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen entsprechend der Anlage dieser Vorlage und

 

  1. die Einrichtung eines Integrationsrates, dessen Zusammensetzung sich nach § 28 der      Hauptsatzung der Stadt Aachen bestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 24.06.2009 beschloss der Landtag mit dem „Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in

den Gemeinden“ (GV.NRW.2009 S. 380) eine grundlegende Änderung des § 27 der Gemeindeordnung

für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die den Räten eine erheblich größere Gestaltungsfreiheit im Bereich der politischen Partizipation von Migranten ermöglicht.

 

An die Stelle der Ausländerbeiräte (in Aachen des Migrationsrates) treten nun sogenannte Integrationsräte (landeseinheitliche Bezeichnung), denen auch Ratsvertreter als stimmberechtigte Mitglieder

angehören. Alternativ haben die Räte nun aber auch die Möglichkeit, anstelle eines Integrationsrates einen beratenden Integrationsausschuss einzurichten.

 

Aufgrund der Änderungen im § 27 GO NRW muss der Rat nun entscheiden, welche der Optionen er wählt. Gleichzeitig ist die Größe und Zusammensetzung des Gremiums festzulegen.

 

Die Verwaltung hat sich bei ihren Vorschlägen zu Struktur und Größe an den bisherigen bewährten Standards orientiert.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...