Entscheidungsvorlage - FB 01/0038/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung – Einrichtung eines Integrationsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
- die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen entsprechend der Anlage dieser Vorlage und
- die Einrichtung eines Integrationsrates, dessen Zusammensetzung sich nach § 28 der Hauptsatzung der Stadt Aachen bestimmt.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 24.06.2009 beschloss der
Landtag mit dem „Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in
den Gemeinden“ (GV.NRW.2009
S. 380) eine grundlegende Änderung des § 27 der Gemeindeordnung
für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die den Räten eine erheblich größere
Gestaltungsfreiheit im Bereich der politischen Partizipation von Migranten
ermöglicht.
An die Stelle der
Ausländerbeiräte (in Aachen des Migrationsrates) treten nun sogenannte
Integrationsräte (landeseinheitliche Bezeichnung), denen auch Ratsvertreter als
stimmberechtigte Mitglieder
angehören. Alternativ haben
die Räte nun aber auch die Möglichkeit, anstelle eines Integrationsrates einen
beratenden Integrationsausschuss einzurichten.
Aufgrund der Änderungen im
§ 27 GO NRW muss der Rat nun entscheiden, welche der Optionen er wählt.
Gleichzeitig ist die Größe und Zusammensetzung des Gremiums festzulegen.
Die
Verwaltung hat sich bei ihren Vorschlägen zu Struktur und Größe an den
bisherigen bewährten Standards orientiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,6 kB
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