Kenntnisnahme - FB 11/0009/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Rat der Stadt Aachen die in der Anlage beigefügte Dienstanweisung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der Änderungen in der Haushaltsgesetzgebung war die bisher geltende Dienstanweisung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Die beiliegende Dienstanweisung wurde daher unter Berücksichtigung der gesetzlichen vorgaben neu gefasst. § 31 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung besagt:

„ (1) Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Die Vorschriften können ein Weisungsrecht oder einen Zustimmungsvorbehalt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters vorsehen, müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein und bedürfen der Schriftform. Sie sind dem Rat zur Kenntnis zu geben“.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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