Kenntnisnahme - FB 11/0009/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse; FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Frau Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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16.12.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der Änderungen in der Haushaltsgesetzgebung war die bisher geltende Dienstanweisung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Die beiliegende Dienstanweisung wurde daher unter Berücksichtigung der gesetzlichen vorgaben neu gefasst. § 31 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung besagt:
„ (1) Um die
ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und
Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin
oder dem Bürgermeister nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten zu erlassen. Die Vorschriften können ein Weisungsrecht oder einen
Zustimmungsvorbehalt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters vorsehen,
müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein und bedürfen der Schriftform. Sie
sind dem Rat zur Kenntnis zu geben“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,1 kB
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