Kenntnisnahme - FB 61/0061/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen der zu geringen Kraftfahrzeugmengen ein Fußgängerüberweg über die Waldstraße nicht angelegt wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat in ihrer Sitzung am 17.06.2009 neben dem verwaltungsseitig vorab geprüften und von der Verkehrsbelastung her zulässigen Fußgängerüberweg über die Kalkbergstraße auch prophylaktisch einen Fußgängerüberweg über die Waldstraße im gleichen Knoten beschlossen, ohne dass hierfür verwertbare Verkehrserhebungen vorlagen.

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung dargelegt, dass die Entscheidung über den Fußgängerüberweg über die Waldstraße nur bei Vorliegen der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen getroffen werden kann. Die dafür notwendige Verkehrserhebung hat die Verwaltung am 25.08.2009 zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr nach Beginn des neuen Schuljahres vor Ort durchführen lassen.

 

§ 26 der Straßenverkehrsordnung legt die Voraussetzungen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen fest und weist in seinen Verwaltungsvorschriften auf die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) hin, die bei der Entscheidung von den Straßenverkehrsbehörden einzuhalten sind. Diese Richtlinien legen als verkehrliche Voraussetzungen für mögliche Fußgängerüberwege Mindestmengen von 200 Kraftfahrzeugen sowie 50 Fußgängern in der gleichen Spitzenstunde. Unter Hinweis auf beiliegende Übersicht überquerten bei der durchgeführten Erhebung zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr insgesamt 53 Fußgänger die Waldstraße, sodass aus dieser Sicht die Mindestbelastung von 50 Fußgängern pro Spitzenstunde gegeben ist. Allerdings befuhren in diesem Zeitraum lediglich 46 Kraftfahrzeuge die Waldstraße. Dieser Wert liegt deutlich unter den in den Richtlinien geforderten 200 Kfz und auch deutlich unter den 235 Kfz, die im gleichen Zeitraum über die Kalkbergstraße gezählt wurden. Wegen der auffälligen Unterschreitung der Mindestmengen liegen auch bei dem von der Bezirksvertretung in der Sitzung am 17.06.2009 geforderten großzügigen Ermessensspielraum die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Waldstraße nicht vor. Die Fußgänger haben hier ausreichende Verkehrslücken, um bei lediglich 26 in einer Stunde aus Richtung Kelmesbergweg ankommenden und im Knoten wartepflichtigen Kfz die Fahrbahn zu überqueren. Die Fahrzeuge in Gegenrichtung verlassen den Knoten zügig und bilden schnell neue Querungslücken für Fußgänger.

 

Die vorgenannte Entscheidung basiert ausschließlich auf rechtlichen Überlegungen und wird auch bei einem Angebot auf Kostenübernahme für die Ausleuchtung, Markierung und bauliche Gestaltung des Fußgängerüberweges z. B. durch Dritte nicht beeinflusst.

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