Kenntnisnahme - FB 61/0063/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Vorschlag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, in der Außenkurve gegenüber den Häusern Brückstraße 1-3 ein 15 m langes Haltverbot auszuschildern. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Severinstraße stellt für viele Grundschulkinder den täglichen Schulweg zur Brückstraße dar. Das Verkehrsaufkommen auf der Brückstraße ist jedoch so gering, dass die für einen Fußgängerüberweg notwendigen Mindestmengen von 200 Kfz pro Stunde nicht erreicht werden und insofern ein Fußgängerüberweg dort nicht realisiert werden kann. Die örtliche Polizei empfiehlt derzeit den Grundschulkindern im Rahmen der Schulwegerziehung, bei starkem Parkdruck entlang des Heinrich-Thomas-Platzes bis an die Severinstraße heran nicht im unmittelbaren Einmündungsbereich zu kreuzen, sondern 30 m weiter in Höhe des Gebäudes des Bezirksamtes. Hier müssen die Kinder zunächst ebenfalls zwischen parkenden Fahrzeugen an die Fahrbahn herantreten, können aber aus dieser Position in beide Richtungen den Verkehr besser erkennen und geeignete Verkehrslücken nutzen.

 

Ein Haltverbot in der Brückstraße entlang des Heinrich-Thomas-Platzes auf eine Länge von 15 m würde sich auf drei Parkplätze auswirken, jedoch die Sicht der Fußgänger entlang der Severinstraße beim Überqueren der Brückstraße und somit die Verkehrssicherheit verbessern. Außerdem erhalten Kraftfahrer aus der Severinstraße die Möglichkeit, in die Brückstraße hinein zu fahren und im Bereich des Haltverbots bei auftretendem Gegenverkehr zu warten, während jetzt in solchen Fällen häufig ein Kraftfahrzeug auf den nur mit niedrigem Bordstein abgegrenzten Gehweg der Häuserseite ausweicht. Diese Fahrmanöver würden durch das Haltverbot reduziert.

 

Die möglicherweise auftretenden Falschparker auf dem Gehweg der Innenkurve sowie im zukünftigen Haltverbot würden von den städtischen Überwachungskräften im Rahmen der örtlichen Präsenz verwarnt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das vorgeschlagene Haltverbot belaufen sich auf ca. 150,00 € und werden aus dem laufenden Haushaltsansatz für Beschilderung beim Baubetriebshof getragen.

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Anlagen

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