Entscheidungsvorlage - FB 01/0049/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von weiteren Ausschüssen des Rates der Stadt Aachenhier: Kinder- und JugendausschussBeanstandung des Ratsbeschlusses vom 18.11.2009 durch den Oberbürgermeister nach § 54 Abs. 2 GO NRW und Neubildung des Kinder- und Jugendausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen hebt seinen in Zusammenhang mit der Neubildung des Kinder- und Jugendausschusses in der Ratssitzung am 18.11.2009 zum Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss auf.
Der Rat der Stadt Aachen wählt folgende Mitglieder/ Stellvertreter in den Kinder- und Jugendausschuss
Mitglieder Stellvertreter
1 ____________________ ____________________
2 ____________________ ____________________
3 ____________________ ____________________
4 ____________________ ____________________
5 ____________________ ____________________
6 ____________________ ____________________
7 ____________________ ____________________
8 ____________________ ____________________
9 ____________________ ____________________
10 ____________________ ____________________
11 ____________________ ____________________
12 ____________________ ____________________
13 ____________________ ____________________
14 ____________________ ____________________
15 ____________________ ____________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 18.11.2009 im Zusammenhang mit der Neubildung des Kinder- und Jugendausschusses über die von der CDU und den Grünen vorgelegte Besetzungsliste abgestimmt, die mit 28 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen worden ist.
Aus nachfolgenden Gründen ist der Beschluss nach § 54 Abs. 2 GO NRW zu beanstanden.
II. Begründung
Nach § 4 des Ausführungsgesetzes zum KJHG (AG-KJHG) i.V.m. § 4 Abs. 2 der Jugendamtssatzung der Stadt Aachen müssen alle stimmberechtigten Mitglieder des KJA, also auch die von den im Bereich der Stadt Aachen tätigen Träger der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitglieder, gewählt werden. Die Wahl muss für beide Mitgliedergruppen nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgen. Soweit sich alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von der Mehrheit eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlags im Beschlusswege nach § 50 Abs. 3 Satz 1 erfolgen. Widerspricht nur ein einziges Ratsmitglied dem Wahlvorschlag, bleibt das Verfahren erfolglos und es sind Wahlvorschläge einzubringen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abzustimmen ist.
Dabei werden die Ausschusssitze auf die von den Fraktionen des Rates aufgestellten Wahlvorschlagslisten nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt. Bei der Verteilung der Ausschusssitze können nur die auf die eingereichten Listen abgegebenen Stimmen berücksichtigt werden. „Ja“- und „Nein“-Stimmen sind nicht zulässig, da sie eine Mehrheitsentscheidung zum Ausdruck bringen.
Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben ist die Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendauschusses in der Ratssitzung am 18.11.2009 fehlerhaft erfolgt.
Gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW ist der Bürgermeister verpflichtet, Beschlüsse des Rates, die das geltende Recht verletzen, zu beanstanden und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
III. Rechtsgrundlage für die Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses
Für die Zusammensetzung und Wahl des Kinder- und Jugendausschusses sind folgende Rechtsgrundlagen zu beachten:
1) Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008.
2) Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 (AG-KJHG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2008.
3) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009.
4) Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom 21.08.1992, zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 05.03.2008.
IV.
Zusammensetzung des Kinder- und Jugendausschusses
Insoweit, als das SGB VIII und das AG-KJHG Bestimmungen zur Zusammensetzung des Kinder- und
Jugendausschusses beinhalten, gehen sie als speziellere Regelungen den Bestimmungen der
Gemeindeordnung über die Zusammensetzung der Ausschüsse vor. Aufgrund dieser speziellen Regelungen ergibt sich folgende Zusammensetzung des Kinder- und Jugendausschusses:
A) 15 stimmberechtigte Mitglieder (§ 4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen)
Diese 15 stimmberechtigten Mitglieder der KJA sind gem. § 4 Abs. 2 AG-KJHG vom Rat der Stadt für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen. Bezüglich der Zusammensetzung dieser 15 stimmberechtigten Mitglieder ergeben sich aus § 4 AG-KJHG und § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt folgende weitere zu beachtende Vorgaben:
a) 9 Mitglieder des Rates der Stadt oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer. Darauf hinzuweisen ist, dass nur Personen gewählt werden können, die auch dem Rat der Stadt Aachen angehören können. Das Geschlechterverhältnis soll paritätisch sein.
Gem. § 6 der Satzung für das Jugendamt müssen der/ die Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses und ihre/ seine Stellvertretung dem Rat der Stadt Aachen angehören.
b) 6 Frauen und Männer auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Aachen wirkenden und anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe.
Die Verwaltung hat hierzu die anerkannten Träger um Vorschläge gebeten. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind die aus der beigefügten Anlage ersichtlichen Vorschläge eingegangen.
§ 4 Abs. 4 AG-KJHG weist darauf hin, dass die Vorschläge der freien Träger, insbesondere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände, im Bezirk des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen sind.
c) Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/ in zu wählen.
B) Beratende Mitglieder
Gem. § 5 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen gehören dem Kinder- und Jugendausschuss folgende beratende Mitglieder an:
a) die Hauptverwaltungsbeamtin/ der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihr/ ihm bestellte Vertretung
b) die Leiterin/ der Leiter des Jugendamtes oder deren Vertretung
c) eine Richterin/ ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter
(der Präsident des Landgerichtes hat mit Schreiben vom 18.09.2009 Herrn Richter am Amtsgericht Joachim Junger und als Stellvertreter Herrn Richter am Amtsgericht Stephan Schönherr bestellt)
d) eine Vertreterin/ ein Vertreter der Arbeitsverwaltung
(die Agentur für Arbeit Aachen hat mit Schreiben vom 29.07.2009 Herrn Lothar Dröge und als Stellvertreter Herrn Karl-Josef Eschweiler benannt)
e) eine Vertreterin/ ein Vertreter der ARGE in der Stadt Aachen
f) eine Vertreterin/ ein Vertreter der Schulen
(die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 04.09.2009 Frau Rita Stiller und als Stellvertreterin Frau Renate van den Boom benannt)
g) eine Vertreterin/ ein Vertreter der Polizei
(der Polizeipräsident hat mit Schreiben vom 30.07.2009 Herrn Kriminalhauptkommissar Udo Bertram und als Stellvertreterin Herrn Kriminalhauptkommissar Franz Schmitz benannt)
h) je eine Vertretung
der katholischen Kirche
(der Regionaldekan der Region Aachen, Kirche im Bistum Aachen hat mit Schreiben vom 25.08.2009 Herrn Wilfried Cüsters benannt, ein/e Stellvertreter/in wird noch benannt)
der evangelischen Kirche
(die Evangelische Kirchengemeinde Aachen hat mit Schreiben vom 27.08.2009 Herrn Gerhard Wiehe und als Stellvertreter Frau Magdalena Braun-Rottländer benannt)
der jüdischen Kultusgemeinde
(die Jüdische Gemeinde Aachen hat mit Schreiben vom 03.08.2009 Herrn. Dr. Robert Neugröschel und als Stellvertreterin Frau Silva Krimerman bestellt)
i) ein Arzt/ eine Ärztin des Gesundheitsamtes der StädteRegion
(mit Schreiben vom 05.08.2009 wurden Frau Dr. Gabriele Trost-Brinkhues und als Stellvertreter Herr Dr. Hubert Plum benannt)
j) ein/e von der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit zu bestellende/r Vertreter/in
(die ökumenische Arbeitsgemeinschaft Offener Türen, AGOT hat mit Schreiben vom 21.09.2009 Herrn Carsten Brehm bestellt, ein/e Stellvertreter/in wird noch benannt)
k) ein/ eine in der Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/ erfahrene oder tätiger/ tätige Vertreterin/ Vertreter der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen, der/ die vom Migrationsrat bestellt wird.
(der Migrationsrat hat mit Schreiben vom 03.09.2009 Herrn Ceylan Muhsin benannt, ein/e Stellvertreter/in wird noch benannt)
V. Wahlverfahren
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Der Oberbürgermeister hat kein Stimmrecht.
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Vorschlag für die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/innen, reicht der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme des Wahlvorschlages (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) aus.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird wie folgt vorgegangen:
Für die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/innen ist jeweils in einem Wahlgang abzustimmen.
Die Vorschlagslisten der einzelnen Fraktionen werden entsprechend und in der Reihenfolge des § 4 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen in 2 Gruppen von Namensvorschlägen gegliedert.
Danach wäre wie folgt zu wählen:
- Gruppe: 9 Mitglieder des Rates der Stadt Aachen oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer.
- Gruppe: 6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagen sind.
Die Sitzverteilung erfolgt in der Weise, dass die Wahlstellen der 1. und 2. Gruppe auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtstimmenzahl der abgegebenen gültigen Stimmen verteilt werden. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Demnach ergäben sich folgende Gruppenvorschläge:
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CDU |
SPD |
GRÜNE |
FDP |
1. Gruppe |
3 |
3 |
2 |
1 |
2. Gruppe |
2 |
2 |
1 |
1 |
Vorschläge der freien Träger für stimmberechtigte
Mitglieder und deren Vertreter
Bis zur Erstellung der Vorlage sind folgende Vorschläge bei der Verwaltung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule eingegangen:
Als stimmberechtigtes Mitglied |
als Stellvertreter/in |
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Herr Horst Kreutz |
Herr Rolf Schäfer |
vorgeschlagen vom Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e.V., Herr Kreutz ebenfalls von der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Brand |
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Herr Benno Pauls |
Herr Jürgen Schmidt |
Herr Stefan Rothardt |
Frau Daniela Dreymüller |
vorgeschlagen von der Freien evangelischen Gemeinde Aachen, Arbeitsgemeinschaft Aachener Jugendverbände, Liberales Jugendwerk Aachen e.V., Sportjugend im StadtSportBund Aachen e.V., Royal Rangers Stamm 197 Aachen |
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Frau Ursula Braun Kurzmann |
Herr Bernhard Verholen |
Herr Stefan Küpper |
Herr Horst Kreutz |
Frau Nassim Navvabi-Garakani |
Frau Dr. Simone Pfeiffer-Bohnenkamp |
Frau Andrea Weyer |
Frau Andrea Haase |
vorgeschlagen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen, Herr Stefan Küpper ebenfalls vom Katholischen Erziehungsverein. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen und die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. haben ihren ursprünglichen Vorschlag, Frau Gabriele Niemann Cremer als Mitglied des Kinder- und Jugendausschusses zu wählen, zurückgezogen. |
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Frau Birgit Hallmann |
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vorgeschlagen vom ASFD Pflegedienst |
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Frau Gabriele Schneider |
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vorgeschlagen vom Studentenwerk Aachen |
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Herr Martin Czarnojan |
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vorgeschlagen vom Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V. |
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Frau Esther Verena Flemming |
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vorgeschlagen von der WABE e.V. |