Entscheidungsvorlage - FB 51/0003/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Unterausschüssen sowie eines Koordinierungskreises Jugendhilfe und Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/10 Herr Ernst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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12.01.2010
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●
Gestoppt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt die Bildung eines „Koordinierungskreises Jugendhilfe und Schule“ sowie die Bildung der Unterausschüsse „Jugendhilfeplanung“ und „Stadtjugendplan / Kinder- und Jugendförderplan“.
Als Vertreter/-innen bzw. Mitglieder des KJA in diesen Gremien werden folgende Ausschussmitglieder benannt:
1. Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule:
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
…
2. Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“:
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
…
Als Vorsitzende/r des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“ wird Herr/Frau …..gewählt.
3. Unterausschuss „Stadtjugendplan / Kinder-und Jugendförderplan“
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
Herr/Frau …….
…
Als Vorsitzende/r des Unterausschusses „Stadtjugendplan/Kinder- und Jugendförderplan“ wird Herr/Frau … gewählt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Schulausschuss haben sich zuletzt in ihrer gemeinsamen Sitzung am 22.09.2009 unter TOP „Neuordnung der Gremienlandschaft in der Jugendhilfeplanung“ auf der Grundlage entsprechender Empfehlungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung (Sitzung am 24.08.2009) mit der Thematik befasst.
Der KJA hat hierzu in seinem Beschluss die Verwaltung beauftragt, den zu Beginn der nächsten Wahlperiode neu zu bildenden Ausschüssen KJA und Schulausschuss für die jeweilige konstituierende Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Den neu zu bildenden Ausschüssen wurde empfohlen zu beschließen, dass zwei Unterausschüsse und ein Sondergremium aus Kinder- und Jugendausschuss und Schulausschuss gebildet werden.
Der Schulausschuss nahm die Empfehlung zur Bildung eines solchen Sondergremiums zur Kenntnis.
Wie bereits in der Vorlage zur Sitzung am 22.09.2009 dargestellt, hatte sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung eindringlich dafür ausgesprochen,
- erneut einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsgremium der Jugendhilfe,
- einen Unterausschuss Stadtjugendplan / Kinder- und Jugendförderplan sowie
- ein Sondergremium Jugendhilfe und Schule bestehend aus Mitgliedern von KJA und Schulausschuss
zu bilden.
Auch die Verwaltung sieht die Notwendigkeit zur Bildung eines solchen Sondergremiums, um einerseits die durch Bildung des FB 45 – Kinder, Jugend und Schule – entstandenen Verwaltungsstrukturen auch im politischen Raum abzubilden und andererseits mit einem solchen Gremium die angestrebte engere Verzahnung der beiden System Jugendhilfe und Schule sowie ihre gemeinsame Fortentwicklung strategisch zu steuern.
Die Verwaltung schlägt als Bezeichnung für dieses Gremium den Namen „Koordinierungskreis Jugendhilfe und Schule“ vor und spricht sich dafür aus, dass diesem Gremium angehören sollen:
- die jugendpolitischen Sprecher/-innen der Ratsfraktionen,
- die schulpolitischen Sprecher/-innen der Ratsfraktionen,
- 6 stimmberechtigte Vertreter/-innen der freien Träger aus dem KJA,
- Vertreter/-innen der unteren Schulaufsichtsbehörde (3 Schulräte/-innen)
- der Jugend- und Schuldezernent,
- die Fachbereichsleitung FB 45,
- Abteilungsleitungen FB 45 (themenbezogen).
Der Koordinierungskreis wird sich somit in der folgenden Wahlperiode aus max. 19 Teilnehmer/-innen (ohne Abteilungsleitungen des FB 45) zusammensetzen.
In der Sitzung sind die Mitglieder für die beiden Unterausschüsse sowie die Mitglieder des Koordinierungskreises Jugendhilfe und Schule zu benennen. Die Vorsitzenden der beiden Unterausschüsse sind im KJA zu wählen.
In Bezug auf den Koordinierungskreis Jugendhilfe und Schule regt die Verwaltung an, dass der Koordinierungskreis selbst aus den Reihen der dort vertretenen Ratsmitglieder eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden wählt.
Die Geschäftsführung des Koordinierungskreises sowie der Unterausschüsse soll durch die Planungsabteilung des FB 45 übernommen werden.
Der Schulausschuss wird sich in seiner Sitzung am 10.12.2009 mit der Bildung eines Sondergremiums aus KJA und Schulausschuss befassen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
keine finanziellen Auswirkungen |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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____________€ |
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Sachkosten |
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Abschreibung |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
____________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
___________€ |
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c. |
Personalkosten |
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____________€ |
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d. |
Sachkosten |
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____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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____________€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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