Entscheidungsvorlage - FB 61/0046/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über den Aufstellungsbeschluss –An den Frauenbrüdern- zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes A214 vom 24.05.2007 für den Planbereich –An den Frauenbrüdern- im Stadtbezirk Aachen-Mitte sowie die Veränderungssperre aufzuheben.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Aufstellungsbeschluss –An den Frauenbrüdern- zur Kenntnis.

Er beschließt den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 214 vom 24.05.2007 für den Planbereich –An den Frauenbrüdern- im Stadtbezirk Aachen-Mitte sowie die Veränderungssperre aufzuheben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 24.05.2007 wurde für den Bereich des ehemaligen Arbeitsamtes, An den Frauenbrüdern 1, im Stadbezirk Aachen-Mitte, Flurstück 81, Parzellennr. 1200, zur Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen, speziell der Fußgängerbereiche, ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst.

Auf dieser Grundlage wurde am 28.05.2008 eine Veränderungssperre beschlossen und am 05.06.2008 öffentlich bekannt gemacht.

 

Das v.g. Grundstück wurde nach Aufgabe des Gebäudes als Arbeitsamt vor einigen Jahren an einen privaten Investor verkauft. In der Folgezeit wurde das Gebäude vom Investor  an diverse publikumsintensive und öffentliche Institutionen vermietet, wie z. B. die Post, die Stadt Aachen/ den Fachbereich Wohnen oder einen privaten schulischen Nutzer. Diese Nutzungen wurden zwischenzeitlich zum größten Teil wieder aufgegeben.

Derzeit wird das Gebäude temporär durch die Hochschule für Musik Köln- Standort Aachen genutzt.

 

Anlass für dieses Planverfahren war der bei der Stadt Aachen im Dezember 2006 eingegangene Antrag des Investors auf Umnutzung des Bürogebäudes zu Eigentumswohnungen mit Tiefgarage.

Es hat sich bei der Prüfung des Antrages herausgestellt, dass ein Teil der Bürgersteigflächen in den Straßen “ Im Mariental” und Kasernenstraße” sowie nahezu der gesamte öffentlich genutzte Vorplatz und Eingangsbereich im Bereich des Gebäudes “An den Frauenbrüdern 1" und Teilflächen der dortigen Parkflächen, die auf der Parzelle Nr. 1200 und somit auf privatem Grund liegen. Trotz nicht vorhandener öffentlicher Widmung und fehlenden Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu Gunsten der Allgemeinheit, sind diese Flächen äußerlich wie öffentliche Flächen hergerichtet und werden auch so genutzt. Durch die bisherige publikumsintensive Nutzung, zuerst als Arbeitsamt und später als vom Eigentümer vermietetes Gebäude, hat es in der Vergangenheit keine Probleme bezüglich der Verkehrsbereiche auf privatem Grund gegeben. Bei einer Umnutzung des Gebäudes in privaten Wohnraum hätte hier die Möglichkeit bestanden,  dass  sie auch zu einer Änderung in den Flächenaufteilungen des Grundstückes führt und damit die derzeit als Fußgängerwege genutzten Privatflächen beeinträchtigt hätte.

 

Durch den Ankauf von Verkehrsflächen in den Straßen „Im Mariental“ und „An den Frauenbrüdern“ durch die Stadt Aachen konnten die für den Fußgängerverkehr erforderlichen Verkehrsflächen gesichert werden. Zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere einer angemessenen Führung der Fußgängerverkehre im Plangebiet, ist die Aufstellung einen Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich.

Zukünftige Vorhaben werden planungsrechtlich nach §34 BauGB beurteilt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Aufstellungsbeschluss sowie die Veränderungssperre für den Bereich An den Frauenbrüdern /Im Mariental / Kasernenstraße aufzuheben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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