Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 52/0006/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu beschließen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen zum

01. März 2010.

                             

In Vertretung

 

 

(Rombey)

Stadtdirektor

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2006 ist eine gemeinsame städteregionale Familienkarte eingeführt worden, die in allen Städten und Gemeinden der StädteRegion anerkannt wird. In der derzeit gültigen Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Sport- und Schwimmsportstätten der Stadt Aachen berechtigt die städteregionale Familienkarte unter der Bestimmung 1.2  zum ermäßigten Eintritt in die städtischen Schwimmbäder. Die Ermäßigung gilt allerdings nur für Familien ab drei Kindern oder Alleinerziehende ab zwei Kindern.

 

Der Kreis Düren hat 2009 ebenfalls eine Familienkarte nach städteregionalen Kriterien eingeführt.  Nachdem die Verbandsversammlung der Städteregion sich dafür ausgesprochen hat, die Familienkarte Dürens auf das Kreisgebiet auszuweiten, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen am 18.08.2009 beschlossen die Familienkarte des Kreises Düren auch in Aachen anzuerkennen.

 

Die Ausweitung des Nutzerkreises der Familienkarte auf den Kreis Düren wird in der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten der Stadt Aachen unter Punkt 1.2 um „Inhaber von Familienkarten ausgestellt vom Kreis Düren„ aufgenommen. Die Neuregelung ist in der als Anlage beigefügten Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen in den Ziffern 1.2 und 1.2.1 aufgeführt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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