Entscheidungsvorlage - FB 61/0079/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Roermonder Straße, Henricistraße -hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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13.01.2010
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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14.01.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Roermonder Straße, Henricistraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes Roermonder Straße, Henricistraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für das Grundstück Roermonder Straße 145 liegt der Verwaltung eine Anfrage vor, auf diesem Grundstück Einzelhandel mit folgenden Sortimenten unterzubringen:
1. Drogeriemarkt 669 qm Mietfläche
2. Bäcker 139 qm Mietfläche
3. Biomarkt 657 qm Mietfläche
Bei allen drei Sortimenten handelt es sich um nahversorgungsrelevante Kernsortimente. Die geplante Ansiedlung wäre aufgrund der in der Nachbarschaft vorhandenen Einzelhandelsnutzungen (Lidl) gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig. Das Prüfverfahren STRIKT (StädteRegionales Einzelhandelskonzept) sowie das Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen geben vor, dass nahversorgungsrelevante Sortimente auch unterhalb der Großflächigkeit jedoch nur in
- Stadtteilzentren
- Nahversorgungszentren
- in großen Wohngebieten
zugelassen werden sollten.
Da es sich bei dem Bereich zwischen Roermonder Straße und Henricistraße um keinen der drei vorgenannten Bereiche sondern um einen überwiegend gewerblich geprägten Bereich handelt, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausschluss und zur Steuerung von nahversorgungsrelevantem Einzelhandel gemäß dem städtischen Zentren- und Nahversorgungskonzept.
Weiterhin empfiehlt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 9 (2a) BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,1 kB
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