Entscheidungsvorlage - FB 61/0077/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht die erneute Verlängerung  der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Hasenfeld.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die erneute Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Hasenfeld.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 17 Abs. 2 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die erneute Verlängerung der Veränderungssperre  für den Planbereich im Stadtgebiet Aachen-Mitte am Hasenfeld.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Mai 2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplans – Kornelimünsterweg / Fuchserde – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kornelimünsterweg, Waldfriedhof, Monschauer Straße und der Grünzone Gillesbachtal beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplan wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel“, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:

-              Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

-              Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

-              Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

-              Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Hasenfeld 44 (Gemarkung Burtscheid, Flur 4, Flurstück 1298). Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zwei Carports vor. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung  über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gem. § 15 zurückgestellt und eine Veränderungssperre erlassen.

 

Die Veränderungssperre wurde am 01.03.2007 öffentlich bekannt gemacht und ist am 02.03.2007 in Kraft getreten. Sie wurde mit Bekanntmachung vom 12.02.2009 für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis 28.02.2010 verlängert.

 

Zwischenzeitlich hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2008 die Programmberatung durchgeführt und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB beauftragt. Es ist jedoch absehbar, dass aufgrund des großen Verfahrensbereichs, des Erfordernisses einer umfangreichen Bestandsaufnahme und eines hohen Regelungsbedarfes der Abschluss des Planverfahrens innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre nicht zu realisieren ist. Die öffentliche Auslegung wird derzeit vorbereitet, mit Rechtskraft des Bebauungsplanes ist  frühestens im Sommer 2010 zu rechnen.

 

Es ist weiterhin zu befürchten, dass die Durchführung der Planung durch die Genehmigung des Bauvorhabens unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich empfiehlt die Verwaltung, die bestehende Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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