Entscheidungsvorlage - FB 61/0076/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr.185 - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden -hier: Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
13.01.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
14.01.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 185 Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden - zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 185.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 08.07.2005 hatte der Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 893 Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden gefasst.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde das Plangebiet um vier Teilflächen verkleinert, es handelte sich zum einen um Bereiche, die im FNP als landwirtschaftliche Flächen bzw. Wald dargestellt sind und im Landschaftsschutzgebiet liegen. Zum Anderen wurden das Grundstück des Kindergarten St. Gregorius sowie die südlich angrenzende Fläche aus dem Plangebiet genommen, da für den Kindergarten kein Regelungsbedarf besteht und die südlich angrenzende, derzeit untergenutzte Fläche ggf. zu einem späteren Zeitpunkt beplant werden kann.
Der Bebauungsplan Nr. 893 Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden ist seit dem 12.05 2009 rechtskräftig.
Die im Aufstellungsbeschluss formulierten städtebaulichen Ziele können bei den Grundstücken, die nicht mehr Teil des Plangebietes sind, mit anderen Mitteln erreicht werden, so dass der Aufstellungsbeschluss nicht mehr erforderlich ist.
Da darüber hinaus im Geoinformationssystem des Stadt Aachen die Abgrenzung des Plangebietes des Aufstellungsbeschlusses weiterhin abgebildet ist, und dies zu Missverständnissen bei Bürgern und Architekten über die Zulassungsvoraussetzungen für Bauvorhaben führt, empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
408,3 kB
|