Kenntnisnahme - FB 61/0067/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrssituation - An der RastAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Laurensberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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03.02.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Bezirksfraktion Aachen-Laurensberg beantragt die Überprüfung der Verkehrssituation in der Straße An der Rast im Ortsteil Laurensberg.
Die Straße ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und nur über die Roermonder Straße oder die Straße Am Treut befahrbar. Im Bereich zwischen der Roermonder Straße und der Eisenbahnbrücke sind beidseitig Gehwege vorhanden. Zwischen der Einmündung Am Treut und der Roermonder Straße ist in Fahrtrichtung Roermonder Straße zusätzlich ein baulich angelegter Parkstreifen vorhanden. Hinter der Eisenbahnbrücke gabelt sich die Straße und endet in zwei Sackgassenarmen. Im Mittelbereich liegt eine eingezäunte Grünanlage mit Spielplatz.
Die Gehwege setzen sich in den Sackgassenarmen jeweils auf der Seite der Bebauung fort. Um die in Mittellage befindliche Grünanlage sind keine Gehwege vorhanden.
Der obere Bereich wird ausschließlich von Anliegerverkehr befahren, im unteren Bereich findet geringer Durchgangsverkehr statt. Im gesamten Bereich ist das Fahrbahnrandparken bis auf Ausnahme entlang des Parkstreifens erlaubt.
Auf Anfrage teilt die Polizei mit, dass die die Unfalllage in der Straße An der Rast bisher nicht auffällig geworden ist und somit keine Anhaltspunkte für überhöhte Fahrgeschwindigkeiten abgeleitet werden können. Dem zuständigen Bezirksbeamten liegen darüber hinaus keinerlei Mitteilungen bezüglich überhöhter Fahrgeschwindigkeiten vor.
„Wildes Parken“, wie im Antrag dargestellt, konnte bei einem Ortstermin nicht festgestellt werden.
Vielmehr gilt überwiegend, wie bereits beschrieben, die Grundform des Parkens gem. § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dadurch haben die Anwohner die Möglichkeit, durch wechselseitiges Parken Einfluss auf die gefahrenen Geschwindigkeiten zu nehmen. Aufgrund der fehlenden Anhaltspunkte sind verkehrslenkende Maßnahmen nicht erforderlich.
Die Erneuerung bzw. Reinigung der im Antrag der SPD-Bezirksfraktion bemängelten Beschilderung wurde bereits in Auftrag gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,1 kB
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