Entscheidungsvorlage - FB 11/0013/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners auf den Kreis Düren zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners auf den Kreis Düren zu.

 

 

 

(Philipp)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im  Dezember 2006  trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie)“ mit dem Ziel in Kraft, die EU zu einem noch wettbewerbsfähigeren Wirtschaftsraum zu machen.

 

Die wichtigste Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ist die Einrichtung von „Einheitlichen Ansprechpartnern (EA)“. Wer eine Dienstleistung in einem EU-Mitgliedsstaat ausüben möchte, kann künftig wählen, ob er die notwendigen Genehmigungen wie bisher bei den für die Genehmigungserteilung  zuständigen Stellen oder über den EA beantragt bzw.erhält. Der EA übernimmt die gebündelte Verfahrenskoordination zwischen dem Antragsteller und den für die Genehmigungserteilung zuständigen Stellen und sorgt damit für die notwendige Steigerung der Dienstleistungsqualität. Die Verfahrens- und Entscheidungskompetenzen der zuständigen Stellen bleiben dabei unberührt.

 

Am 26.01.2009 haben die Landräte der Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie der damalige Oberbürgermeister der Stadt Aachen festgelegt, dass die Region Aachen - also alle vier Kreise und die kreisfreie Stadt - als der Einheitliche Regionale Ansprechpartner dienen soll. Bei einer Konferenz am 11.02.2009 wurde schließlich vereinbart, dass die Verortung des EAs zunächst befristet beim Kreis Düren erfolgen soll.

 

Zur Einrichtung der „Einheitlichen Ansprechpartner (EA)“ ist im Langtag NRW am 02.12.2009 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden (siehe Anlage 1). Vorgesehen war bislang, den Kreisen/kreisfreien Städten die Aufgabe des EA nur dann zuzuweisen, wenn landesweit die Grenze von 18 EA eingehalten wird. Von dieser Bedingung ist das Land insoweit abgerückt, als dass es sich hierbei nur noch um eine Soll-Vorschrift handelt, so dass es möglicherweise mehr als 18 EA in NRW geben wird, im Grundsatz aber der Zwang zu Kooperationsvereinbarungen erhalten bleibt. Aus Sicht des Fachbereichs Personal und Organisation sowie des Fachbereichs Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten erscheint es jedoch zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, die beabsichtigte Kooperation mit den Kreisen und der StädteRegion deshalb in Frage zu stellen.

 

Dem seinerzeitigen Gesetzentwurf folgend wurde in Zusammenarbeit der Kreise, der StädteRegion und der Stadt Aachen eine Kooperationsvereinbarung entworfen, die als Anlage 2 beigefügt ist. Die als Entwurf beigefügte Kooperationsvereinbarung wird derzeit in allen Gremien der Kooperationspartner beraten. Die mittlerweile eingetretenen Veränderungen erfordern nach Abschluss aller Beratungen noch eine redaktionelle Anpassung. Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat am 16.12.2009 der Kooperationsvereinbarung unter der Bedingung zugestimmt, dass die in § 4 definierte Probephase 1 Jahr (statt 2 Jahre) beträgt. FB 11 und FB 02 sind mit dieser Verkürzung einverstanden. Auch diese Veränderung wird noch in die Vereinbarung aufgenommen.

 

Aus Gründen der Transparenz und um eine konzentrierte Verfahrensabwicklung zu gewährleisten, werden bei den kreisangehörigen Kommunen der Kooperationspartner und bei der Stadt Aachen örtliche Ansprechpartner / Koordinatoren (sog. Interne Ansprechpartner, IAP) benannt, die beraten und zur zuständigen Behörde vermitteln sollen. Aufgrund der notwendigen Wirtschaftskompetenz und des vorhandenen Dienstleistungs- und Beratungsangebots soll diese Funktion des “Wirtschafts- und Ansiedlungslotsen” für die Stadt Aachen wie bislang der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten übernehmen.

Der Zugang zum Einheitlichen Ansprechpartner muss elektronisch und aus der Ferne möglich sein. Hierzu wird derzeit an einer sogenannten Portallösung gearbeitet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen /Personelle Auswirkungen:

 

Die Wahrnehmung der Aufgabe ist mit einem hohen IT-technischen Aufwand verbunden. Um die ersten Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfüllen zu können, sind ca. 50.000 € zzgl. MwSt. zu veranschlagen. Hiervon gedeckt sind die Entwicklungskosten, die Kosten für die Projektbegleitung sowie die laufenden Kosten für das erste Jahr. Die bisher bekannten laufenden Kosten betragen 18.000 € zzgl. MwSt. pro Jahr und sind in dem Betrag von 50.000 € enthalten. Funktionell bietet die Portallösung eine sichere Kommunikation mit einem öffentlichen Informationsbereich und einem geschlossenen Bereich für Antragsteller/innen, zuständige Stellen, den Einheitlichen Ansprechpartner sowie den örtlichen Koordinatoren und entspricht somit den definierten Mindestanforderungen. Darüber hinaus werden für die Weiterentwicklung des Portals noch Folgekosten entstehen, über deren Höhe derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann, da sie von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen (Erforderlichkeit, Annahme des EAP durch die Dienstleister, weitere gesetzliche Vorgaben, Wirtschaftlichkeit des Portals etc.) abhängen.

 

Neben den genannten Kosten für die Entwicklung der IT-Lösung werden voraussichtlich noch Kosten für die Personal- und Sachmittel des Einheitlichen Ansprechpartners ebenso entstehen, wie ein begrenzter Personalmehraufwand durch die vorgesehene städtische Beteiligung als örtliche Ansprechpartner / Koordinatoren (IAP). Diese lassen sich derzeit jedoch nicht abschätzen, da hinsichtlich der entstehenden Arbeitsraten und damit auch hinsichtlich des einzusetzenden Personals und der Sachmittel keine zuverlässigen Prognosen vorliegen.

 

Da die angestrebte öffentlich-rechtliche Vereinbarung von fünf Kooperationspartnern eingegangen werden soll, werden die anfallenden Kosten – soweit sie nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckt sind – grundsätzlich zu je 1/5 auf die Partner verteilt. Es ist davon auszugehen, dass die StädteRegion Aachen diese Kosten in die Städteregionsumlage einrechnet. Um zu vermeiden dass die Stadt hierdurch mehr als 1/5 der Kosten des EA trägt, ist hierzu noch eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

 

Für die Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners stellt der Kreis Düren geeignetes Personal zur Verfügung. Art und Umfang der notwendigen personellen Ressourcen lassen sich derzeit nicht absehen; jedoch wird Personal nur in unbedingt notwendigem Umfang, angepasst an die Arbeitsbelastung, bereitgestellt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen der Stadt Aachen Erstattungskosten von insgesamt ca. 10.000 € zzgl. MWSt. in 2010. Darüber hinaus fallen Personal- und Sachkosten des Einheitlichen Ansprechpartners an, die derzeit wegen Unklarheit der Inanspruchnahme nicht eingeschätzt werden können.

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Anlagen

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