Entscheidungsvorlage - FB 51/0012/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Altenwohnheim und Spielplatz TaubengasseRatsantrag der SPD Fraktion 410/15 vom 28.08.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/301, Frau Nagelschmitz-Goffart
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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26.01.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 28.08.2009 - 410 /15- zu prüfen,
? wie die planungsrechtlichen Vorraussetzungen im Bereich Taubengasse für die Neuanlage eines Spielplatzes Taubengasse am Ende der Straße Goldberg
und
? eine Erweiterung des Altenwohnheims auf dem Gelände des alten Spielplatzes an der Taubengasse
geschaffen werden können.
Der Antrag wird u.a. damit begründet, dass viele Forster Bürger und Bürgerinnen sich den Erhalt des Altenheims in der Taubengasse wünschen, um später in ihrem alten Wohnumfeld einen Pflegeplatz zu finden. Gleichzeitig wünschen sich die Anwohner der Taubengasse auch den Erhalt eines Spielplatzes in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld. (Der Antrag ist der Vorlage beigefügt)
Bereits 2004 wurde aufgrund einer Anfrage des Alten- und Pflegeheims Haus Fehrmann
die Verlagerung des im Bebauungsplan Nr. 518 festgesetzten Spielplatzes Taubengasse am Ende der Straße Goldberg geprüft.
Im o. g. Verfahren hatte sich der Bürger- und Beschwerdeausschusses am 19.12.2006
mit der Eingabe einer Bürgerinitiative befasst und sich gegen die Verlagerung des Spielplatzes ausgesprochen, sich dem Votum des Kinder- und Jugendausschusses angeschlossen und der Bezirksvertretung die Beibehaltung des Kinderspielplatzes Taubengasse empfohlen. (Abstimmungsergebnis: einstimmig)
Die Bezirksvertretung Aachen -Mitte bekräftigte in seiner Sitzung am 7.02.2007 ihre Absicht, den Spielplatz zu erhalten. (Abstimmungsergebnis: einstimmig)
Gleichzeitig wurde den Anwohnern Mittel zur Aufwertung des Spielplatzes in Aussicht gestellt. Eine Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Spielplatzes erfolgte.
Ein Plan zur Umgestaltung wurde erstellt, finanzielle Mittel zur Umsetzung wurden nicht freigegeben, sodass bis heute eine Realisierung der Bürgerwünsche nicht erfolgte.
2. Prüfungsergebnis des o.g. Antrages
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen prüfte daraufhin die Verlegung des Kinderspielplatzes Taubengasse und kam zu folgendem Ergebnis:
? Das angesprochene Grundstück am Ende der Straße Goldberg liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 518, der hier eine Landwirtschaftliche Nutzfläche festsetzt.
? Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist dieses Grundstück als Landschaftsschutzgebiet aus.
? Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz.
? Um an der vorgeschlagenen Stelle einen Kinderspielplatz errichten zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
? Vorab müsste zunächst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen.
? Die Stadt Aachen würde dem Altenwohnheim Haus Fehrmann die bisherige Kinderspielplatzfläche verkaufen.
? Vor Aufhebung des vorhandenen Bebauungsplanes Nr. 518 müsste eine
Bereitschaftserklärung des Käufers (Altenwohnheim Haus Fehrmann) in Form eines notariellen Kaufangebotes vorliegen.
Ebenfalls ist die Bereitschaftserklärung zum Verkauf (notarielles Kaufangebot) des Eigentümers für den zukünftigen Spielplatz am Goldberg erforderlich.
Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Verlagerung des Kinderspielplatzes verbundenen Kosten (u.a. Planungs-, Ausbau- und Grunderwerbskosten) wären vom Käufer (Altenwohnheim Haus Fehrmann) zu tragen.
? Es ist mit einer Planungszeit von 1 1/2 - 2 Jahren zu rechnen.
? Durch die Anlegung des Kinderspielplatzes am Ende der Straße Goldberg würden nicht nur die zuvor genannten Kosten entstehen, es würde auch ein Fenster zur freien Landschaft (Landschaftsschutzgebiet) verloren gehen, da eine Einfriedung des Spielplatzes erforderlich ist.
3. Alternativvorschlag
Die Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen hat alternativ den Bereich des ehemaligen Spielpunktes Kirchstraße als Ersatzstandort betrachtet, um eine das Landschaftsbild nicht störende, kostengünstige und zeitsparende Lösung zu finden.
Die Grünfläche an der Kirchstraße befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 509, der keine qualifizierten Festsetzungen trifft.
Im Bereich der vorhandenen Grünfläche besteht danach kein Baurecht.
Die gesamte Fläche ist im Besitz der Stadt Aachen und befindet sich in Teilflächen in der Trägerschaft des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Aufwertung der Grünfläche zu einem Kinderspielplatz.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist zur Anlegung eines Kinderspielbereiches an dieser Stelle nicht erforderlich.
Es handelt sich hier um eine zentral gelegene Stelle in Forst, an der bereits Einrichtungen wie Kindergarten, Grundschule und Kirche vorhanden sind.
Die Fläche wird von einer Fußgängerzone eingerahmt und ist damit geschützt vor Autoverkehr, sodass diese Fläche für Spiele mit genutzt werden kann, für die eine befestigte Fläche erforderlich ist (Fahren mit Bobbycars, Laufrädchen, etc.).
Der Spielpunkt könnte mit einem geringeren finanziellen Aufwand als am Standort Goldberg aufgewertet werden.
Durch die zentrale Lage und die Nähe zur Kirche, Friedhof und Altentagesstätte kann diese Fläche nicht nur eine Begegnungsstätte für junge Mütter (Väter) sein, sondern auch für Jung und Alt.
Diese Vorteile sind weder am heutigen noch am geplanten Spielplatz Am Goldberg gegeben.
4. Stellungnahme
Bei der jetzigen Prüfung hat sich aus Sicht des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erneut der Standort Kirchstraße als alternativer Standort für den Spielplatz Taubengasse herausgestellt.
Der Standort war 2007 unter massivem Bürgerprotest abgelehnt worden. Gründe der Bevölkerung gegen diesen Standort als Spielplatz waren Erfahrungen von:
Vandalismus, Zerstörung und fehlender sozialen Kontrolle.
Diese Vorfälle führten in der Vergangenheit dazu, dass bestehende Spielgeräte abgebaut wurden und die Fläche zu einer Grünfläche zurückgebaut wurde.
Alternative Standorte für den Spielplatz Taubengasse wurden anlässlich der Anfrage von August 2009 erneut geprüft.
Eine qualifizierte Grünfläche liegt als alternativer Standort nicht vor.
Die Grünfläche Kirchstraße ist keine planungsrechtlich gesicherte Kinderspielplatz-Fläche.
Für die Grünfläche Goldberg ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
In dem 2007 erfolgten Prüfungsverfahren hatte sich die Bürgerinitiative vehement gegen die Erweiterung des Altenheimes und gegen die alternativen Standorte ausgesprochen. In den genannten Beschlüssen wurde die Bürgerinitiative in ihrer Zielsetzung bestätigt
Es wird daher vorgeschlagen, analog des in 2007 beschlossenen Votums sich erneut gegen die Verlagerung des Spielplatzes auszusprechen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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103,7 kB
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