Empfehlungsvorlage (inaktiv) - AVV/0004/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
AVV-Förderrichtlinie 2010, Fahrzeugförderung (AVV Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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28.01.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zuge der zum 01.01.2008 erfolgten Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist der in der alten Fassung des ÖPNVG NRW enthaltene § 13 „Fahrzeugförderung“ entfallen. Die dem ehemaligen § 13 zugrunde liegenden Mittel sind im neuen Gesetz mit der ehemaligen Aufgabenträgerpauschale gemäß § 14 Abs. 2 ÖPNVG NRW (alt) zusammengefasst worden und werden seit dem Jahr 2008 als ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (neu) den ÖPNV-Aufgabenträgern zugewiesen.
Der Zweckverband AVV ist nach § 13 der seit dem 18.12.2007 gültigen Satzung für den Zweckverband AVV Zuwendungsempfänger dieser neuen ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Die Verbandsmitglieder haben sich mit Beschluss vom 05.12.2007 zur Neufassung der Satzung für den Zweckverband AVV auf Vorgaben zur Verwendung der ÖPNV-Pauschale geeinigt, die in § 13 der AVV-Zweckverbandssatzung beschrieben sind. Demnach hatte der Zweckverband AVV eine die Verwendung der ÖPNV-Pauschale konkretisierende und die dazu notwendigen zuwendungsrechtlichen Regelungen aufstellende Richtlinie zu beschließen.
Die entsprechende Förderrichtlinie ist in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 16.10.2008 beschlossen worden. Diese Richtlinie hatte zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Die Abwicklung der Förderung in den Jahren 2008 und 2009 zur Verwendung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW ist entsprechend den Regelungen in der vorgenannten Richtlinie vorgenommen worden.
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 16.12.2009 ist über die weitere Vorgehensweise beraten worden. Dazu haben die Vertreter des AVV unterstützt von Herrn Marszalek von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA, Düsseldorf, in der Sitzung die verschiedenen Möglichkeiten mit deren Vor- und Nachteilen sowie Chancen und Risiken dargestellt. Auf dieser Basis hat die Verbandsversammlung beschlossen, die Laufzeit der Richtlinie bis zum 31.12.2010 zu verlängern.