Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 68/0057/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Prioritätenliste Straßenbeleuchtung 2005 im Stadtgebiet Aachen-Laurensberg1.) Vaalser Straße; Zuwegung Haus 305 bis 309 Antrag der Anwohner vom November 20032.) Halifaxstraße; Beleuchtung Fußweg zwischen Brunssumstraße und Halifaxstraße Antrag des Bezirksamtes Aachen-Laurensberg vom 06.02.20043.) Neuanlage von Straßenbeleuchtung; Prioritätenliste Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Laurensberg vom 07.12.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- Dez. 3 / FB 68/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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20.04.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Beleuchtungsmaßnahme Zuwegung Vaalser Straße 305 bis 309 in ihrem Bezirk auszuführen und nimmt die Ausführungen zur Beleuchtung des Fußweges zwischen Brunssumstraße und Halifaxstraße zur Kenntnis.
Die Anträge gelten als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus verschiedenen Stadtbezirken liegen dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau Anträge für die Neuanlage, bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung vor.
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.
Diese Arbeiten sind zwingend DIN-gerecht auszuführen.
Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert.
Für die Unterhaltung, Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 sind jeweils 50.000,00 i für das gesamte Stadtgebiet für die ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ eingeplant.
Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss aus anderen Mitteln finanziert werden.
Gemäß des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 18.11.2004 sollen die bekannten Maßnahmen den Bezirksvertretungen und dem Verkehrsausschuss erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren vor.
Für die jeweiligen Bezirksvertretungen sind die vorliegenden Anträge in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet.
Diese Auflistung wird hiermit der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg zur Zustimmung vorgelegt.
Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss.
Auf der Grundlage diese Beschlusses werden dann die Maßnahmen mit den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von 50.000,00 i pro Jahr, nach Rechtskraft des städtischen Haushalts begonnen.
Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG den in den Anträgen beschriebenen Sachverhalt geprüft, hält die Ausführung der Maßnahmen für notwendig und unterstützt die Anträge.
1.) Vaalser Straße; Zuwegung Haus 305 bis 309
Antrag der Anwohner vom November 2003
Die Anwohner der Zuwegung Vaalser Straße 305 bis 309 haben den Antrag gestellt, die Zuwegung entlang der Bahnlinie zu beleuchten.
Die Prüfung hat ergeben, dass sich die Zuwegung im Eigentum der Deutschen Bundesbahn befindet, aber als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.
Die Deutsche Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, dass seitens der Deutschen Bahn keine Beleuchtungsanlage installiert wird. Die Stadt Aachen erhält, geregelt durch einen Gestattungsvertrag, die Genehmigung, die Zuwegung zu beleuchten. Die Kosten für Installation, Betrieb und Wartung der Beleuchtungsanlage sind durch die Stadt zu tragen.
Für die Errichtung einer DIN-gerechten Ausleuchtung der Zuwegung müssen 4 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m aufgestellt werden. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 110 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 19.000.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 523.- i belaufen.
Die Ausführung der Maßnahme wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 15.12.2004 beschlossen.
2.) Halifaxstraße; Beleuchtung Fußweg zwischen Brunssumstraße und Halifaxstraße
Antrag des Bezirksamtes Aachen-Laurensberg vom 06.02.2004
Das Bezirksamt Aachen-Laurensberg hat vorgeschlagen, die Fußwegverbindung entlang der Kindertagesstätte, zwischen Brunssumstraße und Halifaxstraße zu beleuchten.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Fußweg zur Zeit vollständig unbeleuchtet ist.
Entlang der Kindertagesstätte ist der Fußweg als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und liegt in der Zuständigkeit des FB 68. Der Querweg zur Halifaxstraße ist als öffentliche Grünfläche gewidmet und liegt in der Zuständigkeit des E 18.
Nach Absprache mit E 18, FB 68 und auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages werden die Herstellungs- und Betriebskosten von dem Fachbereich 68 und dem Eigenbetrieb E 18 je zur Hälfte übernommen.
Für eine DIN-gerechte Ausleuchtung sind 4 Straßenbeleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m aufzustellen. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 120 m ein Straßenbeleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten betragen ca. 11.600,00 i ( je 5.800,00 i ). Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 432,00 i ( je 216,00 i ) belaufen.
Die Verwaltung hält die Erstellung der Beleuchtungsanlage für notwendig, weil diese Zuwegung in den `Dunkel@-Stunden unbeleuchtet ist.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird als zuständiges Gremium in der Sitzung am 16.03.2005 diese Maßnahme beraten und einen Beschluss fassen.
3.) Neuanlage von Straßenbeleuchtung; Prioritätenliste
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Laurensberg vom 07.12.2004
Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Laurensberg hat den Antrag gestellt, dass der Fachbereich Verkehr und Tiefbau einen Sachstandsbericht über die Straßenbeleuchtungsmaßnahmen im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg erstellt und der Bezirksvertretung vorlegt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 07.03.2001 wurden die in Reihenfolge aufgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg beschlossen.
- Landgraben Beleuchtung
auf der Brücke über die BAB 44
- Schurzelter
Straße Ausleuchtung
der Radwegquerung an der Brunnenstraße
- Hochbrück Erstellen
einer Beleuchtung
- Sonnenweg Erweiterung
der vorh. Beleuchtung bis Haus 31
- Burgstraße Zwischen
Schmiedstraße und Dreiländerweg
Die Maßnahmen Landgraben und Schurzelter Straße wurden bereits umgesetzt.
Für die Maßnahmen Hochbrück, Sonnenweg und Burgstraße liegen der STAWAG die entsprechenden Aufträge vor. Die Arbeiten werden nach Abschluss der Planvereinbarungen und/oder den Ausschreibungen seitens der STAWAG bis Oktober 2005 ausgeführt.
Die in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 15.12.2004 beschlossene Maßnahme Zuwegung Vaalser Straße 305 bis 309 wird auf die nächste Prioritätenliste aufgenommen und dem Verkehrsausschuss zur Festlegung einer gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung vorgelegt.
Auf der Grundlage diese Beschlusses werden dann die Maßnahmen begonnen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
ergeben sich nicht.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. 19.000,00 i im Vermögenshaushalt ergeben. Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 523,00 i im Verwaltungshaushalt ergeben.
Maßnahmebezogene Einnahmen
sind nicht zu erwarten.