Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 51/0004/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen 3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2009 (01.01.2009 - 30.09.2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/30, FB 45/60
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2009
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.01.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereitzustellen.
Der Betrag teilt sich wie folgt auf:
PSK 060 030 010 5335000 bzw. 7335000 mit 500.000 Euro
PSK 060 030 010 5334007 bzw. 7334007 mit 100.000 Euro
PSK 060 030 010 5335002 bzw. 7335002 mit 900.000 Euro
Der Kinder- und Jugendausschuss wird über die Entwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe seit Ende 2003 vierteljährlich informiert und hat zuletzt in seiner Sitzung am 28.08.2009 die Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2009 bereits zur Kenntnis genommen.
In seiner konstituierenden Sitzung wird der Fachausschuss über die weitergehende Entwicklung des 3. und ggf. 4. Quartals 2009 unterrichtet.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei den Hilfen zur Erziehung handelt es sich um Pflichtaufgaben des Sozialgesetzbuches VIII, die als adäquate Maßnahmen junge Menschen vor jedweder Form von psychischer und physischer Gewalt, Vernachlässigung und Misshandlung schützen und sie und ihre Familien im Rahmen ihrer persönlichen/familiären Entwicklung unterstützen und helfen sollen, ihren adäquaten Platz in der Gesellschaft zu finden und im Sinne des Allgemeinwohls auszufüllen.
Auf diese Hilfen zur Erziehung hat der o. g. Personenkreis einen Rechtsanspruch. Im Zuge dieser Aufgabenerfüllung ist die Kommune daher verpflichtet, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Sicherstellung des Schutzes junger Menschen und deren gedeihliches Aufwachsen ist neben der elterlichen, auch wesentlicher Teil der öffentlichen Verantwortung.
Seit Ende 2003 erfolgt vierteljährlich im Kinder- und Jugendausschuss eine Berichterstattung, die dezidiert Auskunft über die sich ergebenden Problemstellungen und Handlungsanforderungen bei den Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe gibt.
Zwischenzeitlich wurden die beigefügten dezidierten Angaben zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.
Die Anlage 4 weist für 2009 nunmehr eine Gesamtvorbelastungssumme von etwas weniger als 30 Mio. Euro aus. Dieser Wert ist seit Mai 2009 konstant.
Eine ähnliche Kassenwirksamkeit wie in 2008 angenommen, ergibt sich daraus für 2009 ein Kassenist von ca. 28,75 Mio. Euro. Dies bedeutet, dass Mittel von 1,5 Mio. Euro fehlen, die voraussichtlich erst zum Jahresende oder zu Beginn des kommenden Jahres kassenwirksam werden.
Der überwiegende Teil der Mehrkosten wird im Bereich der Hilfen nach § 35 a SGB VIII also der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Menschen verursacht.
Hier wird auf die Anlage 4 verwiesen.
Während im Bereich der eigentlichen Hilfen zur Erziehung sich im Jahresvergleich sogar eine Abwärtstendenz ergibt, wird dieser Effekt im Gesamtüberblick durch die Steigerung im Bereich der Hilfen nach § 35 a SGB VIII wieder zunichte gemacht.
Maßgebliche Gründe hierfür sind:
? Wie auch das Gesundheitswesen verzeichnet die Jugendhilfe eine erschreckend deutliche Zunahme von Kindern und Jugendlichen, die seelische Störungen haben und kinder- und jugendpsychiatrisch behandelt werden müssen.
Hierdurch steigt die Anzahl der drohenden/seelisch behinderten jungen Menschen, die Eingliederungshilfe beantragen.
Die kooperierende Zusammenarbeit von Kinderpsychiatrie und Jugendhilfe ist im Interesse der betroffenen jungen Menschen zwingend von Nöten.
Eine daher mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Aachen und den städteregionalen Jugendämtern erarbeitete Vereinbarung hinsichtlich der hierfür notwendigen Kooperation steht vor der Unterzeichnung.
? Die Zunahme ausgeprägter gravierender seelischer Störungen wie z. B. Bindungs-, Persönlichkeitsstörungen, Drogeninduzierte Störung ziehen die Notwendigkeit von intensiven pädagogischen und therapeutischen Angeboten in stationärer Form nach sich.
Zu beobachten ist hierbei, dass bereits durch den frühen Drogenkonsum bzw. durch manifeste familiäre psychische Erkrankungen in der Eltern- und Großelterngeneration sowie durch extrem belastende familiäre Situationen durch Trennung der Eltern und damit verbundener existentieller Verlustängste o. g. seelische Störungen zurückzuführen sind.
? Die Regelschulen öffnen ihr Schulangebot vermehrt für seelisch behinderte junge Menschen - insbesondere Kinder mit einem hohen ADHS, Asperger Autismus und Hochbegabte - bei gleichzeitiger Sicherstellung einer Schulbegleitung. Der Umfang beträgt hier zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche bei Kostensätzen von ca. 18 bis 25 Euro pro Stunde.
Vor dem Hintergrund, dass diese Thematik auch bei den städteregionalen Jugendämtern aufgeschlagen ist, beschäftigte sich seit Sommer 2009 eine hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe mit der entsprechenden Kriterien-/Standardentwicklung.
? Durch in 2009 getroffene OVG-Entscheidungen in zwei von der Stadt Aachen geführten Privatschul-Fällen wird die Stadt Aachen im Bereich der Jugendhilfe verpflichtet, durch Finanzierung der entstehenden Kosten den Schulbesuch von drohenden/seelisch behinderten Kindern zu stützen, da das öffentliche Regelschulsystem keine adäquaten Beschulungsformen anbieten konnte.
Eine Einflussnahme durch die im SGB VIII verbriefte und verpflichtende Hilfeplanung ist hier nicht mehr gegeben. Eine Rückführung/Integration von Schülern dieser Schule in das öffentliche Regelschulsystem wird eher gegen Null tendieren, sodass bei Genehmigung der Kostenübernahme hierdurch eine 8-jährige Verpflichtung in pädagogischer Begleitung und finanzieller Verpflichtung letztendlich eingegangen wird.
? Die veränderte Haltung des LVR - Landessozialamt - führt bei den jungen Erwachsenen mit drohender/seelischer Behinderung dazu, dass diese bis zum 27. Lebensjahr in der Jugendhilfe verbleiben. Hierdurch wächst die Anzahl der Hilfen gemäß §§ 35 a/41 SGB VIII kontinuierlich.
? Bedingt durch Leistungsablehnungen gehen die durch das Vormundschaftsgericht eingesetzten Berufsbetreuer der jungen Menschen vermehrt an die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte,
um hier ein Leistungserbringen durch die Jugendämter zu erzwingen.
? Im Rahmen anhängiger Prozesse entscheiden die Sozialgerichte zu Lasten der Jugendhilfe. Dies geschieht vor dem Hintergrund des § 14 SGB IX (Rehabilitationsgesetz). Hier wird die Sonderzuständigkeit beschrieben, wie mit Anträgen von Hilfeempfängern zu verfahren ist.
Die Sozialgerichte machen mit ihren Entscheidungen deutlich, dass die Jugendhilfeträger wie andere Rehabilitationsträger gehandelt werden.
Die Besonderheit der Jugendhilfe wird hierbei außer Acht gelassen. Diese kennzeichnet sich durch das jugendhilferechtlich festgeschriebene Beteiligungsverfahren ( Hilfeplanung) mit Schwerpunkt und Vorrang der pädagogischen Arbeit, die den ausschließlichen Fokus auf die entwicklungsdynamischen Prozesse junger Menschen richtet.
Zur Kostenstabilisierung sind im "eigentlichen" Bereich der Hilfen zur Erziehung in den vergangenen zwei Jahren entsprechende Maßnahmen initiiert und weiterentwickelt worden, wobei erwähnenswert ist, dass die Meldungen im Bereich der Kindeswohlgefährdungen auch in diesem Jahr auf einem stabilen hohen Niveau sind.
Im Einzelnen sind dies:
? Die Qualifizierung des gesamten Hilfeplanverfahrens, d. h. strukturierte und straffe Vorgaben im Klärungsverfahren vor Beginn von Hilfen.
? Erweitertes Kontrollverfahren in der Hilfeplanung gegenüber dem Leistungspartner.
? Kontinuierliche Vermittlung der Familien in präventive/niederschwellige Angebote zur Stärkung ihrer Elternkompetenz wie z. B.
o guter Start ins Leben (Begegnungsraum für junge Eltern)
o Müttercafé und
o Frühwarnsystem Frühe Hilfen
o Müttergruppe in der städtischen Kindertageseinrichtung im Wiesental
o Starke Eltern - Starke Kinder
? Initiierung und systematischer Ausbau von sozialen Gruppenangeboten gemäß § 29 SGB VIII, die Einzelfallhilfen verkürzen bzw. in der Anzahl minimieren, wie z. B.
o Elterntraining für ADHS-Kinder
o GZSZ (Angebot für Kinder psychisch kranker Eltern)
o AKiSiA (Angebot für Kinder psychisch kranker Eltern)
o Fair Player (Gruppe für Kinder mit ADHS)
? Überprüfung von Einzelfallhilfen, wo junge Menschen die selbe Schule besuchen und ggf. Initiierung von Gruppenangeboten vor Ort.
o Kooperation mit der Förderschule Walheim
o Kooperation mit der Martin-Luther-King-Schule
o Kooperation mit der Bischöflichen Marienschule
o Kooperation mit der Gemeinschaftshauptschule Burtscheid
o Kooperation mit der Förderschule Beginenstraße (in der Konzeptionierung)
Deutlich ist jedoch festzustellen, dass immer mehr Familien und hier im besonderen junge Familien auf die Pflichtleistungen der Jugendhilfe zurückgreifen, um ihren Lebensalltag zu meistern.
Ein Erklärungsansatz für diese Entwicklung ist, dass Familien, Ein-Eltern-Familien, Patchwork-Familien kaum mehr über eigene Erziehungsbilder verfügen. Sie stehen der Entwicklung ihrer Kinder verunsichert gegenüber und scheuen zunehmend Elternverantwortung zu übernehmen. Das eigene Erwachsenenverhalten zu reflektieren und zu verändern wirkt fast unüberwindbar.
Die weiter greifende materielle Verelendung von Familien führt zu einer tief greifenden Perspektivlosigkeit und Depression, die sich auf die Seelen von Kindern legt. Aufgeschreckt durch die drohende oder erfolgte seelische Erkrankung und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, zeigen Eltern Ansätze bzw. Bereitschaft zum Wohle ihres Kindes professionelle Unterstützung anzunehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGBVIII im Haushaltsjahr 2009____________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv . | Es werden voraussichtlich Ausgaben von ca. 28,75 Mio. entstehen | |||
a. | Im Haushalt? Für den Bereich sind ausgewiesen: | ja | 27,250 Mio. | |
b. | Konsolidierung? | /nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung für Mehrkosten ist zurzeit bei FB 45 nicht erkennbar |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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