Entscheidungsvorlage - FB 20/0005/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und AuszahlungenAuszahlungen sogen. 13. Rate
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Krings, Josef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen, die im Rahmen der sogen. 13. Rate anfallen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Vorlage der nächsten Auflistung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen diese Fälle und Beträge genau zu beziffern.
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der beim bevorstehenden Jahresabschluss anstehenden Umstellung der Buchführungssysteme von KIRP auf SAP sind die ersten Buchungen unter SAP erstmalig im neuen Jahr am 10.1.2010 möglich.
Dies erfordert für Beträge, die mit Fälligkeit 1.1. auf dem Konto der Empfänger sein müssen, dass die erforderlichen Buchungen noch im alten Jahr zu veranlassen sind. Die Ergebnisrechnung wird selbstverständlich entsprechend abgegrenzt und dem richtigen Kalenderjahr zugeordnet; bei der Finanzrechnung lässt sich eine zusätzliche Belastung des Jahres 2009 jedoch nicht vermeiden.
Bisher sind im Bereich des Notfalldienstes (Zahlungen an Hilfsorganisationen) und der Personalauszahlungen derartige Fälle aufgetreten. Es wird davon ausgegangen, dass im Laufe der nächsten Woche weitere Fälle einer Lösung zugeführt werden müssen.
Es handelt sich in den bisher bekannten Fällen um erhebliche Mehrauszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW in Verbindung mit § 32 der Hauptsatzung. Damit die notwendigen Buchungen wie oben beschrieben noch im alten Jahr veranlasst werden können, wird der Rat der Stadt gebeten, die Bestimmungen der Hauptsatzung diesbezüglich außer Kraft zu setzen.
Eine Information über die entstandenen Einzelfälle wird bei der nächsten Auflistung der genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorgelegt.