Entscheidungsvorlage - FB 61/0083/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Vaalser Straße/ Lennéstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
03.02.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
04.02.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
10.02.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Vaalser Straße/ Lennéstraße.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Vaalser Straße/ Lennéstraße.
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gem. § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Vaalser Straße/ Lennéstraße .
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.09 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 897 - Vaalser Straße/ Lennéstraße - beschlossen, um zu verhindern, dass es in diesem Bereich durch die Ansiedlung von Spielhallen zu einer Abwertung des Charakters dieses Bereiches kommt.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des vom Rat der Stadt am 29.06.1988 beschlossenen Entwicklungskonzept für diesen Bereich angestrebt, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten, Spielhallen in den Besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhausstraße/Blondelstraße und in der Monheimsallee im Bereich des Spielkasinos/Eurogress.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 897 umfasst das Grundstück Vaalser Straße 236.
Der Verwaltung liegt für dieses Grundstück eine Bauvoranfrage vor für eine Nutzungsänderung von einer Videothek teilweise in ein Automatencasino.
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Spielhalle nach § 15 Baugesetzbuch (BauGB) auf Dauer 1 Jahres zurückgestellt.
Die Zurückstellung des Vorhabens läuft zum 15.04.2010 aus.
Da der Bebauungsplan bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtskraft erlangt haben wird und eine Genehmigung des beantragten Vorhabens die Realisierung der Zielsetzungen des Bebauungsplanverfahrens unmöglich machen würde, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Veränderungssperre, um die Bauvoranfrage rechtssicher ablehnen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
13,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
107,7 kB
|