Kenntnisnahme - FB 61/0093/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der oben genannte Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Ratsantrag der UWG (s. Anlage) wird die Verwaltung aufgefordert, die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie – zu prüfen.

Am 18.02.2009 hat der Rat den o.g. genannten Bebauungsplan als Satzung beschlossen, die Bekanntmachung erfolgte am 12.03.2009. Im zugehörigen Durchführungsvertrag hat sich die Vorhabenträgerin verpflichtet innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes den vollständigen Bauantrag einzureichen. Sollte dies nicht erfolgen wird die Verwaltung den Investor anschreiben und prüfen, ob eine Fristverlängerung möglich ist oder der Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Dies kann auf Grundlage des Vertrages bzw. des § 12(6) BauGB entschädigungsfrei erfolgen.

Zum heutigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass das Vorhaben realisiert wird.

 

Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, welche Investoren zur Finanzierung des Bauvorhabens zur Verfügung stehen.

Investor des Projektes Kaiserplatz Galerie ist  nach wie vor die P.E.A. Projektentwicklungs-gesellschaft Adalbertstraße mbH & Co KG. Das eingezahlte Eigenkapital dieser Gesellschaft stammt im Wesentlichen von 2 niederländischen Privatinvestoren, die Drittmittel von einer niederländischen Bank.

Die Akquise der Finanzierung der Bauphase ist nach Einschätzung der Verwaltung vorangeschritten, plangemäß jedoch noch nicht abgeschlossen. Allerdings handelt es sich um ein privates Bauvorhaben, bei dem der Einblick der Stadtverwaltung in die Finanzierungsstruktur sehr eingeschränkt ist.

Über das Finanzierungsvolumen insgesamt und dessen Verteilung auf die einzelnen Projektphasen wurde die Öffentlichkeit ausführlich in der Ratssitzung am 18.02.09 informiert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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