Kenntnisnahme - FB 61/0097/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Ehemaliges Bahnbetriebswerk Aachen-Westhier: Ratsantrag 11/16 der SPD vom 23.11.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez: III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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04.02.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß beiliegendem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, ob der denkmalgeschützte Ringlokschuppen sowie die Zufahrtgleise zur Drehscheibe funktionsfähig erhalten werden können. Grund hierfür ist der Wunsch des Vereines Freunde der Bw Aachen West e.V., die Anlagen wieder in den ursprünglichen Zustand zu setzen, um die Möglichkeit einer bahntechnischen Nutzung zu erhalten.
Der Bereich Ringlokschuppen befindet sich im Verfahrensbereich des B-Planes Campus-West -. Die ehemalige Bahnfläche ist im Besitz des BLB. Derzeit wird seitens der Bahn das Entwidmungsverfahren durchgeführt.
Der BLB plant, diese Fläche mit einer entsprechenden Nutzung in die Campusplanung zu integrieren. Die konkrete Nutzung / Gestaltung wird sich im weiteren Verfahren ergeben. Aus Sicht des BLB ist künftige bahntechnische Nutzung nicht vorgesehen.
Teile des ehemaligen Ringlokschuppens stehen unter Denkmalschutz. Am Ringlokschuppen sind die Drehscheibe, die von dort zum restlichen Bestand des Ringlokschuppens führenden Gleise sowie der Ringlokschuppen selbst zu erhalten. Dabei können sowohl die Drehscheibe als auch die Gleise in eine künftige Straßen- bzw. Platzgestaltung integriert werden.
An der Rampe ist die westliche Fassade zu erhalten sowie das möglicherweise daran anschließende Gewölbe. Um den inhaltlichen und räumlichen Zusammenhang des historischen Bahngeländes auch nach einer Überplanung der Fläche zu gewährleisten, soll das östlich vom Stellwerk gelegene Gleis vom Ringlokschuppen ausgehend bis zur Weiche am Stellwerk erhalten werden.
Eine Gleisführung vom Bahnkörper zum Ringlokschuppen, wie sie der Verein anstrebt ist nicht möglich, da dies nach der Entwidmung nicht mehr zulässig ist. Gleise, die befahren werden können, dürfen nur auf als Bahnanlagen gewidmeten Flächen geführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,4 kB
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