Entscheidungsvorlage - FB 61/0096/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Änderung Nr. 112 des Flächennutzungsplanes 1980 - Grünzug Haaren - öffentlich auszulegen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Änderung Nr. 112 des Flächennutzungsplanes 1980 - Grünzug Haaren - öffentlich auszulegen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2008 die Verwaltung beauftragt, für den Bereich Kreuzstraße - Friedensweg - Haarener Gracht und Haarbachtalstraße- die Änderung des Flächennutzungsplan 1980 zu erarbeiten. Gleichzeitig hat er hierzu die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 beschlossen.

 

Ohne Aussprache hat die Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 22.10.2008 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und schloss sich einstimmig dem Beschluss des Planungsausschusses an, für den Bereich Kreuzstraße - Friedensweg - Haarener Gracht und Haarbachtalstraße- eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten.

 

Auslöser der FNP-Änderung war die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug Haaren, beschlossen in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 18.04.2007, mit dem Ziel, den bestehenden Freiraum zukünftig als solchen in seinen jetzigen Ausmaßen zu erhalten.

Neben dem Bebauungsplan Nr. 659 soll auch die Aufhebung der Pläne der ehemaligen Gemeinde Haaren Nr. 7 (Änderungen I,II,III +VI) und Nr. 11 erfolgen. Die Verfahren zur Aufhebungen der v.g. Bebauungspläne sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen aufgrund ihres unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung parallel erfolgen.

 

Der Umweltausschuss beschloss einstimmig am 03.02.2009 den Umweltbericht, der als eigenständiger Teil Bestandteil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplan ist. Im Umweltbericht wird empfohlen, den nördlichen Teilabschnitt, angepasst an den “Maßnahmenplan Südseite Haarberg”, in Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft zu gliedern. Dieser Vorgabe wird mit dem beigefügten Änderungsentwurf entsprochen.

 

A.               Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplaung gemäß § 3 (1) BauGB hat wie folgt stattgefunden:

1.              Die öffentliche Ausstellung der Planung mit Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen und den darin dargestellten Planungszielen fand in der Zeit vom 19.01.2009 bis 30.01.2009 im Bezirksamt Haaren, Alt- Haarener-Straße 139/141, statt.

2.              Die öffentliche Anhörung der Bürger erfolgte am 27.01.2009, im Sitzungssaal der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, Germanusstraße 34.

Zum Anhörungstermin erschienen 11 Bürgerinnen und Bürger.

 

Die von Bürgern sowohl während des Anhörungstermines als auch schriftlich gemachten Anregungen bezogen sich im Wesentlichen auf den Wunsch, im südlichen Planabschnitt (Scharbüchelweg) einen Teilbereich als “Wohnbauflächen” im FNP zu belassen.

Die Eingaben der Bürger und die Niederschrift über die Anhörungsveranstaltung sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage und Gegenstand der Beratung.

 

B.              Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat parallel zur Beteiligung der Bürger in der Zeit vom 19.01 bis 20.02.2009 stattgefunden.

Von den am Verfahren zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange hat 1 Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben, die keine uneinge­schränkte Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltetet.

Die Eingabe sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung ist dieser Vor­lage ebenfalls als Anlage beigefügt und ist Grundlage der Beratung.

 

Beteiligung der Bezirksregierung Köln

Die Bezirkeregierung Köln ist gemäß § 32 Landesplanungsgesetz (LplG) an diesem Verfahren mit Schreiben vom 06.07.2009 beteiligt worden. Mit Schreiben vom 31.07.2009 teilte diese mit, dass zu dem Änderungsentwurf keine landesplanerische Bedenken bestehen.                                                       

 

C.              Zusammenfassung und Empfehlung zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Als Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die nicht berücksichtigten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingebracht wurden, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfiehlt sie ­die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 112 des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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