Kenntnisnahme - FB 36/0018/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

die Prüfung des o.g. Antrages der SPD-Fraktion hat folgendes ergeben:

 

Auf dem o.g. Flurstück war auf einer Fläche von ca. 15 m  x  5 m ein Misthaufen mit einer Höhe von ca. 0,5 m - 1,5 m gelagert. Die Bodenverhältnisse in dem in Rede stehenden Bereich stellen sich wie folgt dar: im oberen Bereich des Geländes besteht eine ca. 2 m mächtige Deckschicht aus Lehm mit einem Durchlässigkeitswert von ca. 10-6 m/s; darunter die gutdurchlässigen Aachener Sande. Die Versickerungspotenzialkarte liefert für diesen Bereich der Mistlagerstätte ebenfalls die Aussage, dass eine Versickerung möglich ist. Die Mistlagerung erfolgte auf freiem Feld ohne Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers vor austretenden Sickersäften. Durch diese Art der Mistlagerung war aufgrund der Versickerung von Sickersäften eine Gefährdung des Grundwassers sowie durch die Nähe zum Dorbach eine Verunreinigung dieses Gewässers zu besorgen. Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Lagerung von Stallmist in der Feldflur zur Vermeidung der Gefährdung des Grundwassers und der Oberflächengewässer wurden nicht eingehalten.

 

DieGrundstückseigentümerin wurde in dieser Sache angehört mit der Maßgabe, Maßnahmen gegen schädliche Bodenveränderungen zu ergreifen. Daraufhin hat sie dafür gesorgt, dass der Pächter der Parzelle - als Verursacher des Misthaufens - diesen unverzüglich schadlos beseitigt.

 

Somit wird zu den Fragen der SPD-Fraktion wie folgt Stellung genommen:

 

Eine (längerfristige) Zwischenlagerung von Festmist außerhalb einer befestigten Lagerstätte ist grundsätzlich dann rechtens, wenn die Belange des Boden- und Gewässerschutzes beachtet werden. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen zum Zustand des Festmistes, zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen und zur Art und Weise der Lagerung erfüllt sein. Somit müssen jeweils im Einzelfall alle erforderlichen Parameter überprüft werden, um eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Lagerung treffen zu können. Im o.g. Fall war die Lagerung nicht rechtens und musste daher beseitigt werden.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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