Entscheidungsvorlage - B 06/0038/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Sparkassenbeirats
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen benennt folgende Personen zur Berufung in den Sparkassenbeirat durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Städteregion Aachen – Stadt Aachen:
1. Herrn Johannes Schumacher, Inhaber Bäckerei LEO
2. Herrn Hans Winnen, Kreishandwerksmeister
3. Herrn Prof. Dr. Ernst Schmachtenberg, Rektor der RWTH Aachen
4. Herrn Dr. Reinhold Baier, Stadt- und Verkehrsplaner
5. Herrn Prof. Dr. Marcus Baumann, Rektor der FH Aachen
6. Herrn Dr. Meino Heyen, Ingenieur
7. Frau Karin Schmitt-Promny, Prokuristin AK media
8. Herrn Wolfgang Görgens, Inhaber Druckerei Zypresse
9. Herrn Michael H. Falter, Unternehmer
Erläuterungen
Erläuterungen:
In § 8 der Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen vom 12.11.1992 ist festgelegt, dass als beratendes Gremium ein Beirat gegründet wird, der die Sparkasse Aachen vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Region, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung, beraten und unterstützen soll. Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und 2 SpkG berufen werden:
Dienstkräfte des Trägers oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt weder für Dienstkräfte nach § 10 Abs. 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe c noch für Hauptverwaltungsbeamte,
Personen, die Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates,
Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter,
Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die
gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere
Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen
tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die
Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen
Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein
Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren
Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im
Verbund stehenden Unternehmen,
Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank
AG und der Deutschen Post AG
Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.
Dem Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht
angehören, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein
Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und
solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft
erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein
Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Jeweils ein Drittel soll auf Vorschlag der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und des Verwaltungsrates berufen werden. Die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu berufenden Mitglieder sollen aus der Wirtschaft kommen. Dazu gehören auch Vertreter von Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, von Wirtschaftsverbänden und des DGB.
Bisherige Mitglieder:
1. Dr. Ing. Reinhold Baier, Stadt und Verkehrsplaner
2. Dr. Herbert Falter, Unternehmer
3. RA Heinrich C. Friedhoff
4. Wolfgang Görgens, Inhaber Druckerei Zypresse
5. Willy Hünerbein, Beamter iR
6. Karin Schmitt-Promny, Prokuristin AK media
7. Prof. Schulte-Zurhausen, Rektor FH Aachen
8. Johannes Schumacher, Inhaber Bäckerei LEO
9. Kreishandwerksmeister Hans Winnen
Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat empfohlen, dass die Mitglieder des Beirates zu Beginn ihrer Amtszeit das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sollen.