Entscheidungsvorlage - FB 30/0001/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme der Bezirksvertretungen und auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt hiermit die gegenseitige Vertretung der Schiedspersonen. Als gegenseitige Vertreter werden die Schiedspersonen

 

Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord)

Aachen-Brand und Aachen-Kornelimünster/Walheim

Aachen-Eilendorf und Aachen-Haaren

Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich

 

bestimmt.

 

Die derzeitigen stellvertretenden Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) bleiben bis zum Ablauf der Wahlzeit noch im Amt.

 

 

 

 

 

 

 

(Philipp)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Chronologie der Vertreterregelung der Schiedspersonen der Stadt Aachen

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 19. 12. 1979 wurde festgelegt, dass die Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke

 

Aachen I (Süd)

und

Aachen II (Nord)

Aachen-Brand

und

Aachen-Kornelimünster

Aachen-Kornelimünster

und

Aachen-Walheim

Aachen-Eilendorf

und

Aachen-Haaren

Aachen-Laurensberg

und

Aachen-Richterich

 

sich gegenseitig vertreten.

 

Die 1. Änderung der vorgenannten Stellvertreterregelung erfolgte aufgrund des Ratsbeschlusses vom 28. 03. 1984.

Der Rat der Stadt Aachen beschloss, dass wegen der damals hohen Fallzahlen für die Schiedsamtsbezirke Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) jeweils stellvertretende Schiedspersonen zu wählen waren.

 

Die Vertretungsregelung in den übrigen Stadtbezirken blieb davon unberührt und hatte weiterhin Bestand.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21. 04. 2004 wurden die ehemaligen Schiedsamtsbezirke Aachen-Kornelimünster und Aachen-Walheim zu dem neuen Schiedsamtsbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zusammengelegt. Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen unterblieb die gleichzeitige Änderung der Vertretungsregelung.

 

Sachverhalt:

 

Das als Anlage beigefügte Schreiben des Vorsitzenden des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS e. V. - vom 30. 12. 2009 wird daher zum Anlass genommen, die gegenseitige Vertretung der Schiedspersonen im Stadtgebiet Aachen neu und rechtlich einwandfrei zu regeln.

 

Mit Schreiben vom 30. 12. 2009 teilt der Vorsitzende des BDS e. V., Bezirksvereinigung Aachen, Herr Thyssen, mit, dass im Hinblick auf die in den letzten Jahren erheblich zurückgegangenen Fallzahlen in den Schiedsamtsbezirken Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) eine gegenseitige Vertretung der Schiedsamtsbezirke Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) erfolgreich praktiziert wird.

 

Info:

 

Jahr

Anzahl der Schlichtungsverfahren im Schiedsamtsbezirk Aachen I (Süd)

Anzahl der Schlichtungsverfahren im

Schiedsamtsbezirk Aachen II (Nord)

1983 

                                76

                                       85

2008

                                12

                                         5

 

Bedingt dadurch fehlt es den beiden stellvertretenden Schiedspersonen Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) auch seit Jahren aufgrund der geringen Fallzahl folglich an der notwendigen Praxis.

 

Vertretungsschwierigkeiten wegen fehlender Praxis und gesunkene Fallzahlen in den letzten 25 Jahren geben Veranlassung, eine anderweitige Regelung der Vertretung der Schiedsmänner für die Schiedsamtsbezirke Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) in Erwägung zu ziehen.

 

Die Möglichkeit hierzu eröffnet die VV 1 (Verwaltungsvorschrift) zu § 3 Schiedsamtsgesetz NRW :

“ .... , die Vertretung kann auch so geregelt werden, das bestimmte Schiedspersonen sich gegenseitig vertreten.”

 

Bei der gegenseitigen Vertretung werden je 2 Schiedspersonen als gegenseitige Vertreter bestimmt.

 

Diese Regelung hat gegenüber der Vertretung durch eine stellvertretende Schiedsperson den Vorzug, dass der Vertreter ständig auch mit eigenen Schlichtungssachen befaßt ist und dadurch größere Sicherheit und mehr Übung in der Abwicklung eines Schlichtungsverfahrens erwirbt, als die besonders gewählte stellvertretende Schiedsperson, die lediglich bei Verhinderung oder Krankheit des Schiedsmanns tätig wird.

 

Nach sachlicher und rechtlicher Prüfung der vom Vorsitzenden des BDS e. V., Bezirksvereinigung Aachen, Herrn Thyssen, mit Schreiben vom 30. 12. 2009 (siehe Anlage) an den Fachbereich Recht herangetragenen Bitte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die gegenseitige Vertretung der Schiedsmänner der Schiedsamtsbezirke Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) in der Weise zu beschließen, dass beim Ausscheiden der jetzigen stellvertretenden Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Aachen I (Süd) und Aachen II (Nord) bei Ablauf deren Amtszeit am 12. 04. 2010  weder eine Wiederwahl noch eine Neuwahl durchzuführen ist und das sich die Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke

 

Aachen-Brand

und

Aachen-Kornelimünster/Walheim

Aachen-Eilendorf

und

Aachen-Haaren

Aachen-Laurensberg

und

Aachen-Richterich

 

gegenseitig vertreten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Jährliche Einsparung in Höhe von 92,00 €

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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