Entscheidungsvorlage - FB 61/0082/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Möglichkeiten der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Teilstück der Robensstraße Nr. 73-75 zur Kenntnis.

Sie folgt der Argumentation der Verwaltung und verzichtet wegen der nicht gegebenen Notwendigkeit und der hohen Kosten darauf, die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches zu beauftragen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 25.11.2008 den Antrag „Teilstück Robensstraße 50 – 75, Spielstrasse“ gestellt (vgl. Anlage 1). Im Antrag wurde die Verwaltung aufgefordert, für das Teilstück der Sackgasse der Robensstraße in Richtung Ludwig Forum die Planung für eine Spielstraße zu erstellen und das Ergebnis in der Bezirksvertretung vorzustellen.

Die SPD-Bezirksfraktion wurde von Anwohnern darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Straßenstück viele Kinder spielen und diese durch schnell einfahrende Autofahrer, die die Garagen erreichen wollen, gefährdet werden.

 

Sachstand

Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in der Sitzung am 26.08.09 darüber informiert, dass eine Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ausschließlich durch Anbringen des selbigen Verkehrszeichens (Zeichen 325 StVO) straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist nach Meinung der Verwaltung die Einrichtung nicht notwendig.

Die Bezirksvertretung hat in gleicher Sitzung die Verwaltung darum gebeten zu prüfen, wie der Eingangsbereich umgestaltet werden kann, um der Situation angemessen zu begegnen.

 

Die Beschreibung des derzeitigen Straßenraums sowie der heutigen Verkehrssituation sind der Vorlage für die Sitzung am 26.08.09 zu entnehmen, ein Zustandsplan liegt als Anlage bei.

Die Verwaltung hat neben der von ihr präferierten Beibehaltung des heutigen Zustands (vgl. Anlage 2- Zustands Plan (Variante 0)) zwei weitere Varianten ausgearbeitet und untersucht.

 

Variante 1 – Teilausbau des Einmündungsbereichs mit Markierungsarbeiten (vgl. Anlage 3 – Variante 1)

Zur Verdeutlichung der geänderten Vorfahrtsituation (aus dem Verkehrsberuhigten Bereich ausfahrende Fahrzeuge sind wartepflichtig, genau wie z. B. aus Grundstückszufahrten ausfahrende Fahrzeuge) müsste mindestens der Einmündungsbereich baulich angepasst werden. Ohne diese baulichen Anpassungen – allein durch Beschilderung – wäre eine Senkung der Geschwindigkeit der einfahrenden Kfz nicht zu erwarten.

Variante 1 sieht daher eine überfahrbare Aufpflasterung im Einmündungsbereich vor, die eine Fortführung des Gehwegs entlang der Thomashofstraße darstellen würde. Der nördliche Gehwegbereich würde dabei zur Verdeutlichung der Parkplätze bis in die Mitte der heutigen Fahrgasse vorgebaut werden. Die verbleibende Restfahrbahnbreite würde nur noch etwa 4,20 m betragen, da die in verkehrsberuhigten Bereichen zwingend notwendige Markierung der Schrägparkplätze erfolgen müsste. Die heute vorhandenen Längsparkplätze würden entfallen.

Die Kosten für einen solchen Teilausbau des Einmündungsbereichs mit Markierungsarbeiten würden bei etwa 15.000 Euro liegen.

 

Variante 2 – Niveaugleicher Komplettausbau (vgl. Anlage 4 – Variante 2)

In der Regel ist für verkehrsberuhigte Bereiche ein niveaugleicher Ausbau für die gesamte Straßenbreite vorzusehen. Bei dieser Variante würde der gesamte Straßenraum dieses Teilstücks der Robensstraße als Mischverkehrsfläche niveaugleich ausgebaut. Die Zufahrt würde über einen abgesenkten Bord erfolgen. Die Parkflächen würden durch eine vom restlichen Straßenraum abweichende Pflasterfarbe kenntlich gemacht. Die heute vorhandenen Längsparkplätze würden entfallen.

Die Kosten für einen solchen Komplettausbau würden bei etwa 132.500 Euro liegen.

 

Ergebnis

Aus Sicht der Verwaltung ist – wie bereits ausgeführt – kein dringender Handlungsbedarf gegeben. Aufgrund der Verkehrssituation (enge Einmündung; nur einbiegende und keine geradeaus einfahrenden Fahrzeuge) sind die Geschwindigkeiten der einfahrenden Fahrzeuge nicht unverhältnismäßig hoch, so dass keine außergewöhnliche Gefährdung der dort spielenden Kinder zu erwarten ist.

Eine deutliche Verbesserung und Aufwertung der Situation wäre mit dem niveaugleichen Komplettausbau der Variante 2 zu erreichen. Dieser kann aus Kostengründen aber nicht realisiert werden. Der Teilausbau der Variante 1 kann dagegen nur als ungünstige Kompromisslösung bezeichnet werden, da die zu markierenden Parkplätze im Rahmen der bestehenden Borde zu einer sehr engen Restfahrbahn für den Begegnungsverkehr führen würden. Auch angesichts der Kosten für einen Teilausbau in Höhe von etwa 15.000 Euro rät die Verwaltung von einer Umsetzung ab und schlägt weiterhin die Beibehaltung der derzeitigen Situation vor.

 

In Zukunft (nach der Einrichtung der Bewohnerparkzone Ost 2 im Bereich Blücherplatz) soll im Bereich der Robensstraße die Bewohnerparkzone T eingerichtet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Parkplatzsituation in der Robensstraße dadurch verändern wird. Ggf. notwendige Anpassungen der Parkordnung könnten dann für Anpassungen des Straßenraums der Robensstraße genutzt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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