Entscheidungsvorlage - FB 61/0082/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilstück Robensstraße Nr. 50 – 75, Spielstraße hier: Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Mitte vom 25.11.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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03.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Möglichkeiten der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Teilstück der Robensstraße Nr. 73-75 zur Kenntnis.
Sie folgt der Argumentation der Verwaltung und verzichtet wegen der nicht gegebenen Notwendigkeit und der hohen Kosten darauf, die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches zu beauftragen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die SPD-Fraktion der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 25.11.2008 den Antrag „Teilstück
Robensstraße 50 – 75, Spielstrasse“ gestellt (vgl. Anlage 1). Im Antrag wurde
die Verwaltung aufgefordert, für das Teilstück der Sackgasse der Robensstraße
in Richtung Ludwig Forum die Planung für eine Spielstraße zu erstellen und das
Ergebnis in der Bezirksvertretung vorzustellen.
Die SPD-Bezirksfraktion wurde von
Anwohnern darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Straßenstück viele Kinder
spielen und diese durch schnell einfahrende Autofahrer, die die Garagen
erreichen wollen, gefährdet werden.
Sachstand
Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte in der Sitzung am 26.08.09 darüber informiert, dass eine
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ausschließlich durch Anbringen
des selbigen Verkehrszeichens (Zeichen 325 StVO) straßenverkehrsrechtlich nicht
zulässig ist. Darüber hinaus ist nach Meinung der Verwaltung die Einrichtung
nicht notwendig.
Die Bezirksvertretung hat in
gleicher Sitzung die Verwaltung darum gebeten zu prüfen, wie der
Eingangsbereich umgestaltet werden kann, um der Situation angemessen zu
begegnen.
Die Beschreibung des derzeitigen
Straßenraums sowie der heutigen Verkehrssituation sind der Vorlage für die
Sitzung am 26.08.09 zu entnehmen, ein Zustandsplan liegt als Anlage bei.
Die Verwaltung hat neben der von ihr
präferierten Beibehaltung des heutigen Zustands (vgl. Anlage 2- Zustands Plan
(Variante 0)) zwei weitere Varianten ausgearbeitet und untersucht.
Variante 1 – Teilausbau des
Einmündungsbereichs mit Markierungsarbeiten (vgl. Anlage 3 – Variante 1)
Zur Verdeutlichung der geänderten
Vorfahrtsituation (aus dem Verkehrsberuhigten Bereich ausfahrende Fahrzeuge
sind wartepflichtig, genau wie z. B. aus Grundstückszufahrten ausfahrende
Fahrzeuge) müsste mindestens der Einmündungsbereich baulich angepasst werden.
Ohne diese baulichen Anpassungen – allein durch Beschilderung – wäre eine
Senkung der Geschwindigkeit der einfahrenden Kfz nicht zu erwarten.
Variante 1 sieht daher eine
überfahrbare Aufpflasterung im Einmündungsbereich vor, die eine Fortführung des
Gehwegs entlang der Thomashofstraße darstellen würde. Der nördliche
Gehwegbereich würde dabei zur Verdeutlichung der Parkplätze bis in die Mitte
der heutigen Fahrgasse vorgebaut werden. Die verbleibende Restfahrbahnbreite
würde nur noch etwa 4,20 m betragen, da die in verkehrsberuhigten Bereichen
zwingend notwendige Markierung der Schrägparkplätze erfolgen müsste. Die heute
vorhandenen Längsparkplätze würden entfallen.
Die Kosten für einen solchen
Teilausbau des Einmündungsbereichs mit Markierungsarbeiten würden bei etwa
15.000 Euro liegen.
Variante 2 – Niveaugleicher
Komplettausbau (vgl. Anlage 4 – Variante 2)
In der Regel ist für
verkehrsberuhigte Bereiche ein niveaugleicher Ausbau für die gesamte
Straßenbreite vorzusehen. Bei dieser Variante würde der gesamte Straßenraum
dieses Teilstücks der Robensstraße als Mischverkehrsfläche niveaugleich
ausgebaut. Die Zufahrt würde über einen abgesenkten Bord erfolgen. Die
Parkflächen würden durch eine vom restlichen Straßenraum abweichende
Pflasterfarbe kenntlich gemacht. Die heute vorhandenen Längsparkplätze würden
entfallen.
Die Kosten für einen solchen
Komplettausbau würden bei etwa 132.500 Euro liegen.
Ergebnis
Aus Sicht der Verwaltung ist – wie
bereits ausgeführt – kein dringender Handlungsbedarf gegeben. Aufgrund der
Verkehrssituation (enge Einmündung; nur einbiegende und keine geradeaus
einfahrenden Fahrzeuge) sind die Geschwindigkeiten der einfahrenden Fahrzeuge
nicht unverhältnismäßig hoch, so dass keine außergewöhnliche Gefährdung der
dort spielenden Kinder zu erwarten ist.
Eine deutliche Verbesserung und
Aufwertung der Situation wäre mit dem niveaugleichen Komplettausbau der
Variante 2 zu erreichen. Dieser kann aus Kostengründen aber nicht realisiert
werden. Der Teilausbau der Variante 1 kann dagegen nur als ungünstige
Kompromisslösung bezeichnet werden, da die zu markierenden Parkplätze im Rahmen
der bestehenden Borde zu einer sehr engen Restfahrbahn für den
Begegnungsverkehr führen würden. Auch angesichts der Kosten für einen
Teilausbau in Höhe von etwa 15.000 Euro rät die Verwaltung von einer Umsetzung
ab und schlägt weiterhin die Beibehaltung der derzeitigen Situation vor.
In Zukunft (nach der Einrichtung der
Bewohnerparkzone Ost 2 im Bereich Blücherplatz) soll im Bereich der
Robensstraße die Bewohnerparkzone T eingerichtet werden. Es bleibt abzuwarten,
wie sich die Parkplatzsituation in der Robensstraße dadurch verändern wird.
Ggf. notwendige Anpassungen der Parkordnung könnten dann für Anpassungen des
Straßenraums der Robensstraße genutzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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75,2 kB
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