Kenntnisnahme - FB 61/0103/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach auf der Prämienstraße in Fahrtrichtung Schleidener Straße ab dem Geschäftszugang Schlecker ein Halteverbot zur Aufweitung des Einmündungsbereiches aufgestellt wird.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Prämienstraße weist im angesprochenen Abschnitt eine gleichbleibende Breite von ca. 9,0 m auf. Bei beidseitigem Fahrbahnrandparken verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 5.0 m, die einen Begegnungsverkehr zwischen Bussen bzw. LKW und entgegenkommenden PKW’s in verminderter Fahrgeschwindigkeit ermöglicht. Großfahrzeuge im Begegnungsverkehr benötigen jedoch größere Parklücken, um aneinander vorbeifahren zu können.

 

In Verkehrsspitzenzeiten kommt es wiederholt vor, dass Busse oder LKW nicht zügig auf die Schleidener Straße ausbiegen können und somit im vorderen beidseitig beparkten Teilstück der Prämienstraße warten. In diesen Fällen können Großfahrzeuge in Gegenrichtung nicht in die Prämienstraße einfahren und stauen bis in die Schleidener Straße zurück. Durch Einrichtung einer ca. 30 m langen Haltverbotszone ab dem Geschäftszugang zur Schlecker-Filiale erhalten Großfahrzeuge vor der Einmündung Schleidener Straße die Möglichkeit, weiter rechts in der Fahrbahn zu warten und dadurch die Fahrgasse für den Gegenverkehr frei zu machen. Wegen der zahlreichen Geschäfte in der oberen Prämienstraße und der nur in Verkehrsspitzenzeiten im Einmündungsbereich auftretenden Rückstaus halten die Polizei, das Bezirksamt und die Fachverwaltung eine Haltverbotszone bis zur Gebäudeecke “Gaststätte Blaustein” jedoch für zu groß und empfehlen deshalb, das Halteverbot nur bis zum Zugang zur Firma Schlecker einzurichten.

 

Die derzeit für werktags 6 - 7.00 h ausgeschilderte Ladezone zugunsten der Firma Schlecker kann in diesem Zusammenhang aufgehoben werden, weil die Lieferfahrzeuge mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen auch morgens früh im Halteverbot ihre Ladetätigkeiten ohne Behinderungen durchführen können.

 

Auf beigefügtem Plan wird verwiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Änderung der Beschilderung betragen etwa 120€ und werden aus dem laufenden Haushalt des Stadtbetriebes für Beschilderung entnommen.

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Anlagen

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