Kenntnisnahme - FB 61/0105/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen der abbiegenden Linienbusse eine Fahrstreifenbegrenzung in der beantragten Form nicht möglich ist.

Haltlinien dürfen nur bei STOP-Schildern Verwendung finden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die beantragte Fahrstreifenbegrenzung darf von Fahrzeugführern nicht überfahren werden und kommt somit nur dort in Frage, wo sämtliche erlaubten Verkehrsbeziehungen außerhalb dieser Linien möglich bleiben.  Dies ist vor Ort nicht gegeben.

Der Einmündungsbereich Aachener Straße/Schleckheimer Straße wird von den Bussen der Linien 55 und 65 in allen möglichen Abbiegebeziehungen befahren. Beiliegende Skizze zeigt allein die Verkehrsfläche, die der von Nütheim nach rechts in Richtung Kornelimünster abbiegende Linienbus benötigt. Hier verbleibt kein Platz für eine durchgezogene Mittelmarkierung.

 

Auch Hilfslinien in unterbrochener Form sind nicht zu empfehlen, da auch die von Oberforstbach einbiegenden Linienbusse deutlich mehr als die halbe Fahrbahnbreite der Schleckheimer Straße benötigen. Die Autofahrer aus der Schleckheimer Straße müssen sich somit möglichst weit rechts oder zurückversetzt aufstellen, um den bevorrechtigten Linienbus einbiegen zu lassen. Deshalb bietet die Örtlichkeit keine Lösung an, die die im Antrag beschriebenen Probleme beheben kann und dennoch das Abbiegen der Linienbusse gewährleistet. Jedes Markierungsangebot würde die jetzt geltende gegenseitige Rücksichtnahme in eine feste Fahrstreifenaufteilung verändern, die neue Probleme beim Abbiegen erzeugen wird.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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