Entscheidungsvorlage - B 03/0007/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungen über die förmliche Festsetzung der Sanierungsgebiete 'Frankenberger Viertel', 'Aachen-Nord', 'Aachen-Brand'hier: Ergänzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Herr Schröders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.02.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Sanierungen der Sanierungsgebiete Frankenberger Viertel und Aachen- Brand bis zum 31.12.2021, sowie das Sanierungsgebiet Aachen- Nord bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden sollen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Sanierungen der Sanierungsgebiete Frankenberger Viertel und Aachen- Brand bis zum 31.12.2021, sowie das Sanierungsgebiet Aachen- Nord bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden sollen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat in seinen Sitzungen vom 25.03.2009, 06.05.2009 und 24.06.2009 die Sanierungssatzungen zu den Sanierungsgebieten Frankenberger Viertel, Aachen- Nord und Aachen- Brand beschlossen.
Nach dem seit Januar 2007 geltenden Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte ist es erforderlich, für Sanierungssatzungen einen zusätzlichen Beschluss zu fassen, durch welchen die Frist festgelegt wird, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Dies wurde bedauerlicherweise versäumt.
Aus den vorstehenden Gründen ist es erforderlich, einen ergänzenden Beschluss herbeizuführen. Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen zu beschließen, dass die Maßnahmen für die Gebiete Frankenberger Viertel und Aachen- Brand bis zum 31.12.2021, sowie für das Gebiet Aachen- Nord bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden sollen.