Entscheidungsvorlage - FB 61/0106/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen der Malmedyer Straße und der Robert-Schuman-Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen der Malmedyer Straße und der Robert-Schuman-Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen der Malmedyer Straße und der Robert-Schuman-Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

(Marcel Philipp)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fläche, für die beabsichtigt ist, eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 600 - Malmedyer Straße  -.

Im südlichen Plangebiet setzt der Bebauungsplan Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule fest. Dieser Bereich ist größtenteils bebaut mit den Schulgebäuden des Einhard-Gymnasiums und mit einem Gebäude, das bisher als Studienseminar genutzt wurde. Die Grundstücksflächen, auf dem sich das Studienseminar befindet, gehören dem Land Nordrhein-Westfalen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb beabsichtigt nun, die Flächen zu verkaufen. 

 

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 16.09.2009 den Ankauf der Grundstücksflächen in der Malmedyer Straße 61/63 (Studienseminar) beschlossen, da

das Einhard-Gymnasium gegenüber der Verwaltung seit Längerem darauf hingewiesen hat,

dass aufgrund der vorhandenen sowie der erwarteten Schülerzahl in den nächsten Jahren

zusätzlicher Raumbedarf besteht. Dieser Raumbedarf hat sich, durch die gesetzliche Vorgabe, Mittagsbetreuung und Mittagsverpflegung anzubieten, weiter verschärft. Aus diesen Gründen ist ein Ankauf der Fläche des Studienseminars erforderlich.

 

Zur Sicherung der räumlichen Entwicklungsmöglichkeit des Einhard-Gymnasiums und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, schlägt die Verwaltung vor, die Stadt Aachen rechtlich in die Lage zu versetzen, das Vorkaufsrecht ausüben zu können.

 

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Anlagen

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