Kenntnisnahme - FB 01/0054/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Antikorruption;hier: Eingabe vom 28.09.2009, eingegangen am 02.10.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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09.02.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 28.09.2009 insgesamt vier Anregungen nach § 24 GO NRW im Bereich Antikorruption eingereicht.
1. Schaffung einer Homepageseite "Antikorruption" auf der städtischen Homepage,
2. Schaffung einer Hotline "Korruption" für den Bürger,
3. Änderung der Ansiedlung,
4. Korporative Mitgliedschaft bei Transpareny International.
Die erste Anregung, Schaffung einer Homepageseite "Antikorruption", ist sinnvoll und wird derzeit umgesetzt.
Die Kontaktdaten der derzeitigen Antikorruptionsbeauftragten, Frau Lammers, Fachbereichsleiterin Recht und Versicherung, sind für einen Bürger nicht abrufbar.
Die Antikorruptionsbeauftragte (AKB) ist Ansprechpartnerin für Bürger und Mitarbeiter, sofern ein begründeter Verdachtsfall vorliegt. In einem solchen Fall kann sie Akteneinsicht (ohne Einhaltung des Dienstwegs) nehmen, interne Ermittlungen initiieren oder aber die Staatsanwaltschaft einschalten. Bei laufenden Korruptionsverfahren ist sie Ansprechpartnerin für die Ermittlungsbehörden
(Staatsanwaltschaft, Polizei).
Angesichts der auch präventiven Aufgaben eines AKB ist der Wunsch nach Informationen zu diesem Thema unter Nennung von Ansprechpartnern - auch für vertraulich zu behandelnde Hinweise - auf den Internetseiten der Stadt nachvollziehbar.
Aufgrund der in Umsetzung begriffenen Internetdarstellung der städtischen Stelle "Antikorruption" mit der Angabe von Kontaktdaten /E-Mail-Adresse, Telefonnummer), erübrigt sich die Einrichtung einer Hotline "Korruption".
Der dritten Anregung, Verlagerung der Zuständigkeit "Antikorruption" vom - Fachbereich Recht und Versicherung - auf den Fachbereich - Bürgeramt - ist nicht zu folgen.
Die Antikorruptionsbeauftragte als Vertrauensperson nach innen und außen ist bewusst bei einer juristisch fachkundigen Person angesiedelt worden, so dass keine Notwendigkeit besteht, diesen Aufgabenbereich dem Fachbereich öffentlichen Ordnung bzw. dem Bürgeramt zuzuweisen. Der Bereich Korruptionsbekämpfung erfordert aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen fundierte rechtliche Kenntnisse, sowohl im Bereich des öffentlichen, des privaten und des Strafrechts.
Die Bedenken des Antragstellers, der Fachbereich Recht und Versicherung vertrete die rechtlichen Interessen der Stadt Aachen und sei demzufolge keine "neutrale" Stelle, sind nicht nachvollziehbar. Die Verwaltung und dies erfasst alle städtischen Stellen ist an Recht und Gesetz gebunden. Mangelnde Neutralität kann daher der Leiterin des Fachbereiches Recht und Versicherung nicht unterstellt werden.
Die vierte Anregung, korporative Mitgliedschaft in der Organisation Transpareny International, ist angesichts der derzeitigen äußerst angespannten Haushaltslage, die Ausgaben nur noch in einem engen Rahmen zulässt, nicht möglich.