Kenntnisnahme - FB 61/0064/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschilderung Wiesenweg und ZufahrtenCDU-Antrag vom 10.11.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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27.01.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Bezirksfraktion beantragt die Überprüfung der Beschilderung des Wiesenweges im Bereich zwischen Scherbstraße und Horbacher Straße. Der Wiesenweg ist in diesem Bereich als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Horbacher Straße ausgewiesen.
Im Jahre 2006 wurde die Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnregelung beschlossen. Im Rahmen der dann erfolgten Freigabe wurde die entsprechende Beschilderung angeordnet.
Bei einer Überprüfung vor Ort wurde festgestellt, dass die Zusatzbeschilderung nach Z. 1000-32 StVO (Radfahrer kreuzen von rechts und links) an den Z. 220 StVO (Einbahnstraße) gegenüber der Einmündungen Lehnsherrenstraße, den Stichwegen Scherbstraße Häuser 79-85 und Häuser 93-95 nicht vorhanden ist.
Weiterhin beantragt die CDU-Bezirksfraktion Hinweisschilder mit der Angabe von Hausnummern der Häuser im Wiesenweg entsprechend der einzelnen Abschnitte des Wiesenweges, um das Auffinden des einzelnen Ziels zu erleichtern.
In Absprache mit der hierfür zuständigen Stelle wurde vereinbart, entsprechende Hausnummernzusätze an folgenden Stanpunkten zu ergänzen:
- Wiesenweg, Horbacher Straße, Änderung der vorhandenen Beschilderung mit dem Hausnummernzusatz „30, 31a-119“
- Wiesenweg, Lehnsherrenstraße, Ergänzung des Straßennamensschild (Z. 437 StVO) mit dem Hausnummernzusatz „30, 31a-53“
- Wiesenweg, Einmündung Scherbstraße 79-85, Anbringen eines Z. 437 StVO „Wiesenweg“ und Hausnummernzusatz „30, 31a-83“
- Wiesenweg, Einmündung Scherbstraße 93, 95, Anbringen eines Z. 437 „Wiesenweg“ und Hausnummernzusatz „30, 31a-91“
- Wiesenweg, Scherbstraße 115, Ergänzung des Straßennamensschild (Z. 437 StVO) mit dem Hausnummernzusatz „30, 31a-119“
Die fehlende Beschilderung nach Z. 1000-32 StVO (Radfahrer kreuzen von rechts und links) sowie die Ergänzung der Straßennamensschilder mit Hausnummernzusätzen wurden zwischenzeitlich in Auftrag gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,2 kB
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