Entscheidungsvorlage - B 03/0010/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zustimmung zur Weiterleitung von Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II an die benannten freien Träger zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Weiterleitung von Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II an die benannten freien Träger.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde durch den Gesetzgeber beim Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur die Trägerneutralität vorgegeben. Daher sollen 10 % der für 2010 vorgesehenen Ausgaben für energetische Sanierung an Schulen, dies entspricht 750.000,00 €, an freie Träger weitergeleitet werden.

 

Hierbei ist die gleiche Zweckbestimmung wie bei den städtischen Maßnahmen vorgegeben. Ebenso müssen die Träger einen Eigenanteil selbst tragen und die Maßnahme im Förderzeitraum des Konjunkturpaketes II durchführen können. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien reduzierte sich die Anzahl der förderfähigen Anträge gemäß Vorlage des Fachbereiches Finanzsteuerung vom 11.12.2009 für den Verwaltungsvorstand auf folgende fünf Maßnahmen:

 

St.-Ursula-Gymnasium              Energetische Sanierung der Bestandsfenster der Gebäudeteile St. Ursula und der Schwimmhalle

Viktoriaschule                            Energetische Sanierung des Traktes IV Kurbrunnenstraße

Marienschule/Pius-Gymnasium   Fenstersanierung und Wärmedämmung

Waldorfschule                            Energetische Verbesserungsmaßnahmen

Parzival-Schule                          Thermische Sanierung der Fenster und Öffnungselemente

 

Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsvorstands vom 22.12.2009 unter Berücksichtigung des vom freien Träger zu übernehmenden Eigenanteils. Hieraus ergeben sich folgende Zuschüsse an die freien Träger:

 

Ursulinenkongregation Calvarienberg-Ahrweiler      e.V.                                          203.500,00 €

Evangelische Kirche im Rheinland – Das Landeskirchenamt                                  207.700,00 €

Bischöfliches Generalvikariat                                                                               196.800,00 €

Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Aachen e.V.                           118.500,00 €

Verein zur Förderung der Anthroposophischen Heilpädagogik in Aachen e.V.            23.500,00 €

 

Die freien Träger haben Absichtserklärungen unterschrieben, in denen Sie sich zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen und zur Übernahme des Eigenanteils verpflichten. Des Weiteren wurde Ihnen eine Übersicht der zu beachtenden Vorschriften und Verfahrensweisen übergeben, die als Anlage beigefügt ist. Für die freien Träger gelten daher zwingend dieselben Fördervorschriften wie für die Stadt Aachen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im Haushaltsjahr 2010 unmittelbar nicht, da nur Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II an freie Träger weitergeleitet werden. Ab dem Jahre 2012 wird der städtische Eigenanteil in Höhe von 93.750,00 € (12,5% des Zuschusses) über einen Zeitraum von 10 Jahren durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes getilgt.

 

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Anlagen

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