Kenntnisnahme - FB 51/0017/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbauplanung der Plätze für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/10, Frau Will
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
23.02.2010
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. AUSGANGSLAGE
Die Ausbauplanung der Plätze für Kinder mit Behinderung in den Kindertageseinrichtungen ist Bestandteil der jährlichen Kindertagesstättenbedarfsplanung. Auf Wunsch der Jugendpolitik s. KJA-Sitzung vom 12.01.2010 wird aufgrund der besonderen Problematik gesondert berichtet.
Die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (ü3-Kinder) haben einen bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der durch die örtlichen Jugendhilfeträger grundsätzlich zu 100% zu gewährleisten ist.
Mit Beginn des aktuellen Kindergartenjahres 2009/2010 ist das Angebot an integrativen Betreuungsplätzen um 30 von 142 auf 172 Plätze erweitert worden.
2. VERSORGUNGSLAGE
Die Situation für Kinder mit Behinderung in Aachen stellt sich wie folgt dar:
2.1 Versorgungslage im Kindergartenjahr 2009/2010 für Kinder von 3 6 Jahren:
172 | integrative Plätze (nach KiBiz) |
107 | heilpädagogische Plätze |
279 | Betreuungsplätze insgesamt für Kinder mit Behinderungen zum Kitajahr 2009/2010 (im Alter von 3 6 Jahren |
Mit den insgesamt 279 Betreuungsplätzen ergibt sich aktuell eine Versorgung von 4,2 % gemessen an den von FB 02 gemeldeten EWO-Daten mit Stand zum 31.07.2009 für die 3 bis 6 Jahre alten Kinder (6.616 Kinder).
2.2 Versorgungslage im Kindergartenjahr 2009/2010 für Kinder unter 3 Jahren:
0 | Plätze für Kinder mit Behinderungen im Alter von 2 Jahren |
Für jüngere Kinder sind derzeit keine Betreuungsplätze vorhanden.
2.3 Versorgungsbedarf für Kinder von 0 6 Jahren:
Nach Mitteilung des Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes / Frau Dr. Trost-Brinkhues ist der prozentuale Anteil der Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung gestiegen und liegt bei 5,3 % (mit steigender Tendenz) eines jeden Jahrgangs bei den Kindern über 3 Jahren sowie geschätzten 1 % bei den 2jährigen Kindern.
Bei einer durchschnittlichen Geburtenrate in Aachen von 1990 Kindern wären dies
- bei 5,3 % zahlenmäßig 106 Kinder je Jahrgang im Alter von 3 6 Jahren
- bei 1 % eines Jahrgangs 20 zweijährige Kinder.
2.4 Prüfung des Betreuungsbedarfs in Aachen
Unversorgte Kinder:
Zur Prüfung, ob es Kinder im Stadtgebiet Aachen gibt, die keinen oder keinen angemessenen Betreuungsplatz haben, wurden folgende Stellen aufgefordert, Auflistungen mit Stand September 2009 an die Planungsabteilung im FB 45 zu melden:
Caritas Lebenswelten | Abfrage der belegten heilpädagogischen Plätze |
Lebenshilfe | Abfrage der belegten heilpädagogischen Plätze |
FB 45/62 | Auflistung der belegten integrativen Plätze |
FB 53 | Warteliste der untersuchten Kinder, für die ein Betreuungsplatz mit besonderem Förderbedarf erforderlich ist |
FB 50/30 | Warteliste der Kinder, für die ein Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe im Rahmen von SGB XII gestellt ist |
Gleichzeitig wurden zur Prognose für die mittelfristige Planung des Betreuungsangebots für Kinder mit Behinderung folgende weitere Stellen angeschrieben, die mit der Frühförderung von Kindern befasst sind - ebenfalls mit Stand September 2009:
Lebenshilfe | Abfrage der Kinder mit Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII |
FB 45/30 | Abfrage der Kinder mit Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII seelische Behinderung |
FB 50/33 | Abfrage der Kinder, die durch FB 50 eine Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten und für die voraussichtlich mit Eintritt in eine Kindertageseinrichtung ein integrativer oder heilpädagogischer Betreuungsplatz erforderlich sein wird. |
Nach Erhalt und Durchsicht aller angeforderten Unterlagen erfolgte ein Abgleich der Liste mit den unversorgten Kindern, die im gemeinsamen Austausch durch die Bereiche FB 53 (gesundheitsmedizinische Feststellung der drohenden Behinderung) und FB 50 (Gewährung der Eingliederungshilfe) geführt wird und den Listen mit den belegten integrativen / heilpädagogischen Plätzen.
Zusätzlich erfolgte die Teilnahme am Treffen der trägerübergreifenden Arbeitsgruppe für Kinder mit Behinderungen, bei der alle Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit einem Betreuungsangebot für Kinder mit Behinderung zusammentreffen, aber auch FB 50 und FB 53 beteiligt sind. In diesem Termin wurden dann zum einen alle in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen vorhandenen Wartelisten mit der Liste der unversorgten Kinder verglichen, zum anderen erfolgte ein Abgleich, welche der Kinder eventuell schon eine Zusage für einen angemessenen Betreuungsplatz in der nächsten Zeit erhalten haben.
Diese Endauswertung mit Stand zum 30.09.2009 ergab:
- 37 unversorgte Kinder für den Altersbereich 3 6 Jahre und weitere
- 16 unversorgte Kinder, die noch im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollenden und damit ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erwirken.
=> insgesamt 53 unversorgte Kinder
Nach den langjährigen Erfahrungen des Jugendärztlichen Dienstes erweitert sich die Warteliste durchschnittlich im Monat um 3 Kinder.
Dabei handelt es sich sowohl um Kinder, die bisher keine Kita besuchen, aber auch um Kinder, die bereits einen Regelkindergartenplatz belegen und erst dort der besondere Förderbedarf auffällt. Für den Zeitraum Oktober 2009 bis Juli 2010 ergeben dies weitere 30 Kinder. Geht man davon aus, dass ca. die Hälfte der Kinder unter 3 Jahre alt sein wird, werden für die Planung weitere 15 Kinder als unversorgt bis zum Beginn des folgenden Kitajahres gerechnet.
Damit ergibt sich folgende Bedarfsberechnung:
279 | vorhandene und belegte Plätze ( 172 integrativ, 107 heilpädagogisch) |
+ 53 | unversorgte Kinder, die bereits 3 Jahre alt sind oder im laufenden Kitajahr 3 Jahre alt werden |
+ 15 | Kinder, die bis Juli 2010 ergänzend der Warteliste erfahrungsgemäß hinzu zu fügen sind |
347 | erforderliche Plätze für den Altersbereich 3 6 Jahre |
| = 5,2 % erforderliche Versorgung (entspricht damit dem Wert von FB 53 der mit 5,3% benannt wird) |
Für Kinder im Alter von unter 3 Jahren gibt es im Kindergartenjahr 2009/2010 noch keinen integrativen Betreuungsplatz. Hier muss ein Angebot erst noch geschaffen werden.
Prüfungsergebnis:
Auf der Grundlage der oben aufgeführten Berechnungen werden in Aachen 347 Plätze für Kinder mit Behinderungen im Alter von 3 -6 Jahren benötigt. Aktuell angeboten werden 279 Plätze. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Erweiterung des Platzangebots um 68 Plätze für Kinder ab 3 Jahren, zusätzlich die Schaffung von 20 integrativen U3-Plätzen bei der eingangs genannten Versorgung von 1 % der Zweijährigen in Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch.
Als weiterer Indikator für den Platzbedarf in Hinblick auf die mittelfristige Planung ergab die weiter oben genannte Abfrage der Kinder mit Frühförderung folgenden Sachstand:
Mit Stand September 2009 erhalten 156 Kinder Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe (davon 114 Kinder Interdisziplinäre Frühförderung, weitere 42 Kinder mit heilpädagogischen Maßnahmen), die mit Eintritt in eine Kindertageseinrichtung einen integrativen oder heilpädagogischen Betreuungsplatz benötigen. Auch dies zeigt deutlich, dass das Platzangebot an integrativen Betreuungsplätzen dringend weiter ausgebaut werden muss.
2.5 Verschiedene Möglichkeiten der integrativen Betreuung
Zurzeit gibt es 4 verschiedene Betreuungsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderung. Diese werden nachstehend erläutert. Regelfall ist der integrative Betreuungsplatz (A) in einer Kindertageseinrichtung. Um in dringenden Bedarfsfällen eine Betreuung zu gewährleisten, gibt es darüber hinaus die unter B D aufgeführten Betreuungsplätze.
A) integrativer Betreuungsplatz
Die Betreuung eines Kindes mit Behinderung ist im Regelfall in einer integrativen Gruppe vorgesehen. Diese Gruppe hat 15 Kinder von denen 5 Kinder mit Behinderung sein sollen. Zusätzlich zur Gruppenerzieherin und der Kinderpflegerin werden im Regelfall eine sprachtherapeutische Kraft und eine bewegungstherapeutische Kraft mit jeweils halbem Stundenumfang durch den Landschaftsverband Rheinland zusätzlich voll refinanziert. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs werden in fast allen integrativen Gruppen in Aachen allerdings zurzeit 6 Kinder mit Behinderung und 9 Kinder ohne Behinderung betreut.
B) Einzelintegration in einer Regeleinrichtung
Die modellhafte Förderung der Einzelintegration ist seit dem 1.08.2008 durch das KiBiz ermöglicht.
In einer Gruppe für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung (Gruppenform III) können 1 bis 2 Kinder mit Behinderung ab dem 3. Lebensjahr im Rahmen der Einzelintegration aufgenommen werden.
Aus pädagogischen Gründen und um eine Vereinzelung zu vermeiden, sollten 2 Kinder mit Behinderung in einer Einrichtung zusammen gefördert und gebildet werden.
Die Pauschalen für die Kinder mit Behinderung (3,5 facher Satz der Gruppe IIIb) müssen lt § 8
KiBiz für die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder eingesetzt werden . Das bedeutet konkret: zur Reduzierung der Gruppenstärke und für weitere Fachkraftstunden zur Unterstützung der Kinder.
C) 1:1 Betreuung in einem Regelkindergarten
In einer Regelgruppe kann für die Kinder, bei denen im laufenden Kindergartenjahr ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird , aufgrund einer amtsärztlichen Stellungnahme eine zusätzliche Kraft als Übergangslösung bis zur Aufnahme in eine integrativen Gruppe angeordnet werden. Je nach Diagnose und Empfehlung kann es sich dabei um eine angelernte Kraft oder auch um eine Fachkraft handeln. Die Kosten für diese Kraft gingen bis zum Start der Städteregion voll zu 100 % zu Lasten des städtischen Haushaltes.
D) 1:1 Betreuung in einer integrativen Gruppe
In besonderen Fällen und aufgrund einer amtsärztlichen Stellungnahme können sogenannte 1:1Betreuungskräfte zusätzlich eingesetzt werden. Diese Kräfte werden analog den Therapeuten vom Landschaftsverband voll refinanziert. Diese Kräfte können z.B. notwendig sein, wenn ansonsten eine Betreuung des Kindes ohne dies Kräfte auch in einer integrativen Gruppe nicht sichergestellt werden kann.
3. AUSBAUPLANUNG
3.1 Grundlagen zur Ausbauplanung der Plätze für Kinder mit Behinderung für Kinder von 3 6 Jahren:
Da das erforderliche Platzangebot nur schrittweise umgesetzt werden kann, wurde ergänzend zur Kindertagesstättenbedarfsplanung eine Teilplanung für den jährlichen Ausbau von integrativen Plätzen erstellt.
Analog zur Kindergartenentwicklungsplanung werden folgende Aspekte beachtet:
die veränderten Einschulungsstichtage
die Berücksichtigung des Stichtagsjahrgangs anteilig bei den U3-Plätzen als auch bei den ü3-Plätzen.
Bei den Kindern, die nach dem 01. November eines begonnenen Kindergartenjahres drei Jahre alt werden (Stichtagsjahrgang), erfolgt eine anteilige Berücksichtigung bei der Bedarfsplanung für Kinder mit Behinderung unter Berücksichtigung
? der rechtlichen Bedingungen
? und der Einwohnerzahlen.
Diese Kinder gelten nach den KiBiz - Regelungen als unter dreijährig, können dennoch einen ü3-Platz belegen, wenn der tatsächliche Eintritt in die Kindergartenbetreuung nach dem 3. Geburtstag erfolgt.
Analog zur Kindertagesstättenbedarfsplanung wird der Stichtagsjahrgang zur Hälfte bei der Bemessung des Platzangebotes ü3 berücksichtigt. Allerdings ist nach derzeitigen Vorgaben von Bund und Ländern der zukünftige Rechtsanspruch von den örtlichen Jugendhilfeträgern erfüllt, wenn für 35% der Kinder im Alter von unter drei Jahren ein Betreuungsplatz angeboten wird. Damit wird für die Kinder des Stichtagsjahrgangs ein Anteil von 35% und nicht von 100% bemessen. Für die so rechnerisch anteilig ermittelte Anzahl wird ebenfalls für 5,2% ein integratives Betreuungsangebot geplant.
Aufgrund des eingangs erläuterten Rechtsanspruchs der Kinder im Alter von 3 6 Jahren ist für 5,2% aller Kinder dieses Altersbereiches ein integratives Betreuungsangebot zu planen.
3.2 Grundlagen zur Ausbauplanung der Plätze für Kinder mit Behinderung für Kinder unter 3 Jahren:
Behinderungszusammenhänge lassen sich grob in die Bereiche körperliche Behinderung, Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit), Sprachbehinderung, psychische (seelische) Behinderung, Lernbehinderung und geistige Behinderung kategorisieren. Für Babys oder Kinder unter 2 Jahren ist die Feststellung einer Behinderung oder drohenden Behinderung durch einen Mediziner - mit wenigen Ausnahmen kaum möglich. Erst nach Vollendung des 2. Lebensjahres lässt sich in der Regel eine Diagnose stellen.
Demzufolge ist bei den Kindern im Alter von unter 3 Jahren (U3-Kinder) ein integratives Betreuungsangebot für den Altersjahrgang der Zweijährigen mit 1% zu berücksichtigen.
3.3 tabellarische Übersicht der Ausbauplanung
Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ergibt sich die nachstehende tabellarische Übersicht.
Im Vergleich mit den Erläuterungen zu Punkt 2.4 entsprechen die vorgenommenen Berechnungen mit Abweichung von 1 Platz für das aktuelle Kindergartenjahr 2009/2010 den eingangs aufgeführten Ergebnissen der Sachstandsprüfung.
Ausbauplanung der integrativen Plätze in der Planungsvariante 100 neue U3-Plätze:
Ausbauplanung der integrativen Plätze in der Planungsvariante 150 neue U3-Plätze:
Ausgehend von einer gleich bleibenden erforderlichen Versorgung mit integrativen Plätzen für 5,2% der ü3-Kinder bedeutet die bereits vorgenommene Erweiterung um 30 Plätze im Kindergartenjahr 2009/10 sowie die vorgeschlagenen weiteren 21 Plätze im Kindergartenjahr 2010/11 in der Planungsvariante 1 mit 100 neuen U3-Plätzen - bzw. weitere 19 + 2 Plätze in der Planungsvariante 2 mit 150 neuen U3-Plätzen - in Hinblick auf die frühere Einschulung der 6 Jahre alt werdenden Kinder eine ausreichende Versorgung ab dem Kindergartenjahr 2013/14.
Ab dem Kindergartenjahr 2014/15 wäre sogar eine Versorgung von 5,3% der ü3-Kinder mit Behinderung erreicht.
Bei einem kontinuierlichen Ausbau des integrativen Platzangebotes für die U3-Kinder beginnend im Kindergartenjahr 2010/11 mit 6 Plätzen in der Planungsvariante 1 - bzw. mit 7 Plätzen in der Planungsvariante 2 - kann ebenfalls eine ausreichende Versorgung im Kindergartenjahr 2013/14 erreicht werden.
3.4 Weitere Auswirkungen:
Rückführung des Betreuungsverhältnisses
Die Rückführung des Betreuungsverhältnisses von 6:9 auf 5:10 in einer integrativen Gruppe bedeutet für 193 bzw. 191 Plätze eine Verteilung auf 39 Gruppen und damit die Schaffung von 10 zusätzlichen integrativen Gruppen bezogen auf das aktuelle Kindergartenjahr 2009/10.
Hinzu kommen die 20 integrativen Plätze für Kinder unter 3 Jahren.
Hier hängt die Anzahl der Gruppen davon ab, welche der beiden Modellgruppenformen gewählt wird.
Umwandlung der heilpädagogischen Plätze
Wenn die derzeit 107 heilpädagogischen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in integrative und damit nach KiBiz geförderte Plätze umgewandelt werden müssen, bedeutet dies die Schaffung von 22 zusätzlichen integrativen Gruppen bei einem Betreuungsverhältnis von 5:10.
Hierzu gibt es eine Absichtserklärung, die als Fußnote zur Leistungs- und Vergütungsvereinbarung im Rheinland ergänzt wurde. (s. Anlage 1)
3.5 Zusammenfassende Übersichten zur Ausbauplanung:
Um bis zum Kindergartenjahr 2013/14 eine ausreichende Versorgung für die Kinder mit Behinderung zu erreichen, sind in den nächsten Kindergartenjahren folgende zusätzliche integrative Plätze zu schaffen:
Ausbauplanung der integrativen Plätze in der Planungsvariante 100 neue U3-Plätze
Kindergartenjahr | zusätzliche integrative Plätze für Kinder von 3 6 Jahren |
| zusätzliche integrative Plätze für 2jährige Kinder |
2010/11 | 21 Plätze |
| 6 Plätze |
2011/12 | 0 Plätze |
| 6 Plätze |
2012/13 | 0 Plätze |
| 6 Plätze |
2013/14 | 0 Plätze |
| 2 Plätze |
insg.: | 21 Plätze |
| 20 Plätze |
Ausbauplanung der integrativen Plätze in der Planungsvariante 150 neue U3-Plätze
Kindergartenjahr | zusätzliche integrative Plätze für Kinder von 3 6 Jahren |
| zusätzliche integrative Plätze für 2jährige Kinder |
2010/11 | 19 Plätze |
| 7 Plätze |
2011/12 | 2 Plätze |
| 5 Plätze |
2012/13 | 0 Plätze |
| 4 Plätze |
2013/14 | 0 Plätze |
| 4 Plätze |
insg.: | 21 Plätze |
| 20 Plätze |
Beim Ausbau der Plätze für Kinder mit Behinderungen macht es sowohl platzmäßig als auch finanziell so gut wie keinen Unterschied, ob man den Ausbau von 100 oder 150 U3-Plätzen betrachtet. Grund hierfür ist die kleine Anzahl bezogen auf das Gesamtplatzangebot.
3.6 Möglichkeiten und Grenzen des Ausbaus im investiven Bereich:
Für den Ausbau von Plätzen für Kinder mit Behinderungen steht zum jetzigen Zeitpunkt kein Ausbauprogramm des Landes oder Bundes zur Verfügung, sodass anstehende Ausbaukosten voll zu Lasten der Träger und der Stadt gehen. Dies erklärt die bisherige Zurückhaltung von freien Trägern hier neue Plätze zu schaffen. Gleichzeitig kollidiert der weitere Ausbau in diesem Bereich mit dem Ausbauprogramm für Kinder unter drei. Es ist absehbar, dass auch neue Einrichtungen gebaut werden müssen. Hierzu hat ein erstes Gespräch mit E 26, FB 23, FB 61 und FB 45 stattgefunden.
Insofern ist es sinnvoll, dass bei geplanten neuen Einrichtungen (z.B. alter Tivoli oder Richtericher Dell) vorrangig Einrichtungen auch mit integrativen Gruppen vorgesehen werden. Gleichzeitig werden alle städtischen Kindertagesstätten bei der weiteren Planung auf ihre Eignung für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen untersucht.
Der Kostenrahmen für diesen weiteren Ausbau ist nicht absehbar, da zum einen weitere geeignete Objekte noch nicht identifiziert sind und die Notwenigkeit der Barrierefreiheit erhebliche Kosten nach sich ziehen wird, wobei die höchsten Kosten bei einem Neubau zu erwarten sind.
4. FINANZIERUNGSBEDARF:
4.1 aktuelle Finanzierung
Für die aktuell 172 integrativen Plätze in Kindertageseinrichtungen erhält die Stadt Aachen den trägerspezifischen Landeszuschuss nach KiBiz unter Zugrundelegung des 3,5fachen Satzes der Kindspauschale IIIb sowie eine begleitende Finanzierung aus Sozialhilfemitteln des LVR. Diese begleitende Finanzierung beinhaltet die Übernahme des therapeutischen Mehraufwandes integrativer Gruppen, bestehend aus
50 % des Trägeranteils
50 % des Jugendamtsanteils
100 % der therapeutischen Personalkosten
Verpflegungskosten der Kinder mit Behinderung
Elternbeiträge der Kinder mit Behinderung
den notwendigen Fahrtkosten.
Zusätzlich erfolgt auf Antrag ggfls. eine ergänzende Finanzierung der freigestellten Leitung - ebenfalls aus Sozialhilfemitteln. Dieser Zuschuss errechnet sich auf der Grundlage der tatsächlichen Personalkosten der freigestellten Leitung abzüglich der im Rahmen der KiBiz-Pauschale bereits berücksichtigten Stundenanteile anhand des vom LJA zur Verfügung gestellten KiBiz-Rechners.
Das Angebot an heilpädagogischen Betreuungsplätzen ist im Kindergartenjahr 2009/2010 gleich geblieben und bemisst sich unter Berücksichtigung der Sprachheilkita der Lebenshilfe Ferberberg auf insgesamt 107 Plätze. Die Finanzierung dieser Plätze erfolgt vollständig außerhalb von KiBiz und vollständig ohne kommunale Beteiligung. Träger der Einrichtungen mit einem heilpädagogischen Angebot sind Caritas Lebenswelten und die Lebenshilfe.
4.2 Finanzielle Auswirkungen der Ausbauplanung
4.2.1 Investiv:
Wie aus vorstehenden Ausführungen deutlich wird, können hinsichtlich evtl. notwendiger investiver Ausgaben derzeit keinen Angaben gemacht werden. Dies gilt sowohl für den Ausbau der integrativen Plätze insgesamt als auch für die zusätzlichen aber nicht platzzahlerhöhenden Gruppen aufgrund der angestrebten Umstellung auf 5: 10.
4.2.2 Konsumtiv:
Derzeitig würde pro integrativem Platz eine jährliche Kindspauschale von ca. 15.000 (3,5 * KP der Gruppe IIIb gem. Anlage 1 zu § 19 Kibiz) pro Jahr berechnet.
Unter Einbeziehung der Landesförderung nach KibiZ, den ortüblichen Elternbeiträgen und der zusätzlichen Förderung aus Mitteln der Eingliederungshilfe des Landesjugendamtes verbleibt hiervon eine jährliche Nettobelastung von ca. 5.200 je Platz bei der Stadt Aachen. Diese Nettobelastung je Platz steigt aufgrund der Kostenindexierung bis 2013 auf ca. 5.400 an. Hierbei wurde die aus Sicht der Stadt finanziell schlechteste Variante (eigene Trägerschaft) kalkuliert. Eventuell notwendige Zuschläge (z.B. Mieten) konnten mangels Erkenntnislage nicht in die Kalkulation mit einfließen.
Die Finanzierung des notwendigen zusätzlichen therapeutischen Personals wurde ebenfalls außer Betracht gelassen, da diese Kosten zu 100% aus Mitteln der Eingliederungshilfe refinanziert werden und somit keine Nettobelastung für den städtischen Haushalt entsteht.
Für die mittelfristige Finanzplanung würden sich entsprechend den vorstehende Ausbaustufen und den vorgelegten Kita-Bedarfsplanungen folgende Nettobelastungen ergeben:
Variante I (100 Platz-Variante)
In dieser Planung sind die für das kommende Kita-Jahr 2010/11 zusätzlichen 27 (21 + 6) integrativen Plätze bereits enthalten und kalkuliert. Folglich sind diese Kosten bereits bei der Kita-Bedarfsplanung 2010/11 berücksichtigt und in der Kostendarstellung der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Es müssen daher lediglich die ab dem Kita-Jahr 2011/2012 folgenden Ausbaustufen berücksichtigt werden.
Zusätzlich zu den im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung aufgeführten Kosten werden in der mittelfristigen Finanzplanung Nettokosten in Höhe von insgesamt ca. 130.000 entstehen, die sich wie folgt verteilen
Haushaltsjahr 2010 | ./. |
Haushaltsjahr 2011 | 14.000 |
Haushaltsjahr 2012 | 46.000 |
Haushaltsjahr 2013 | 70.000 |
und noch nicht haushalterisch hinterlegt sind.
Variante II (150 Platz Variante)
In dieser Planung sind für das kommende Kita-Jahr 2010/2011 zusätzlich 26 integrative Plätze (19 + 7) bereits enthalten. Folglich sind diese Kosten bereits beim Kita-Bedarfsplan 2010/11 berücksichtigt und in der Kostendarstellung der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Es müssen daher lediglich die ab dem Kita-Jahr 2011/12 folgenden Ausbaustufen berücksichtigt werden.
Entsprechend der vorstehenden Berechnungsgrundlagen ergibt sich hiermit eine Gesamtnettobelastung für die mittelfristige Finanzplanung von ca. 132.000, die sich wie folgt verteilen
Haushaltsjahr 2010 | ./. |
Haushaltsjahr 2011 | 16.000 |
Haushaltsjahr 2012 | 47.000 |
Haushaltsjahr 2013 | 69.000 |
und noch nicht haushalterisch hinterlegt sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen sind derzeit für die investiven Kosten noch nicht absehbar. Eine Kalkulation für die konsumtiven Kosten ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| |||
Maßnahme: | (siehe Erläuterungen) Variante I 100 Plätze Variante II 150 Plätze | |||
Investitionskosten |
| __________ | ||
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
| |
c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
d. | Zuschüsse |
|
| __________ |
Folgekosten |
|
|
| |
Aufwand |
|
|
| |
| Personalkosten |
| __________ | |
| Sachkosten |
|
| __________ |
| Abschreibung |
| __________ | |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
|
| __________ |
c. | Zuschüsse |
|
| __________ |
Konsumtiv |
|
|
| |
a. | Im Haushalt? | nein |
siehe Tabelle unten | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
| __________ | |
d. | Sachkosten |
|
| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme |
|
| __________ |
| Einsparung von Personalkosten durch Streik |
|
|
|
f. | Dauer |
| 4 Jahre |
|
g. | Zuschüsse |
|
| __________ |
Jahr | Variante I | Variante II |
2010 | - | - |
2011 | 14.000 | 16.000 |
2012 | 46.000 | 47.000 |
2013 | 70.000 | 69.000 |
Summe | 130.000 | 132.000 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54 kB
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