Kenntnisnahme - FB 51/0019/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Unterausschuss Stadtjugendplan / Kinder- und Jugendförderplan:

Der Unterausschuss Stadtjugendplan / Kinder- und Jugendförderplan nimmt den Entwurf des  Kinder- und Jugendförderplans inhaltlich zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, den Entwurf  ebenfalls inhaltlich zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Kinder- und Jugendausschuss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Entwurf des 2. Kinder- und Jugendförderplans 2010 - 2014 inhaltlich zustimmend zur Kenntnis. Der Kinder- und Jugendausschuss wird sich mit der Finanzausstattung des Plans im Rahmen der Haushaltsberatungen befassen und dann einen Empfehlungsbeschluss für den Rat fassen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird der Entwurf des 2.Kinder- und Jugendförderplans 2010 – 2014 vorgelegt.

Gemäß § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode festgeschrieben wird.

 

Der erste Kinder- und Jugendförderplan (KJF) der Stadt Aachen galt für den Zeitraum von 2007-2009, so dass der nun vorliegende Entwurf eine Fortschreibung des ersten Kinder- und Jugendförderplans darstellt. Aus diesem Grund wurde die Systematik des ersten KJFP beibehalten.

 

Diese Fortschreibung des  KJFP wurde in enger Zusammenarbeit  zwischen den in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz“ vertretenen freien Trägern der Jugendhilfe und verschiedenen Mitarbeiter/innen aus den zuständigen Abteilungen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule entwickelt.

Hierzu wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, die zu den jeweiligen Kapiteln entsprechende Textentwürfe erarbeitet haben.

Eine ebenfalls aus Trägervertretern und städt. Mitarbeiter/innen gebildete kleine Redaktionsgruppe hat diese Textentwürfe dann abschließend redaktionell überarbeitet.

 

Der so überarbeitete  Entwurf wurde am 29.01.10 in der o. g.  Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII vorgestellt und  einstimmig genehmigt (sh. beigefügtes Protokoll).

 

In Bezug auf Kapitel 5 „Finanzierung“ des vorliegenden Entwurfs ist auf Folgendes hinzuweisen:

 

Die hier dargestellte Umfang der jährlichen Förderung durch die Stadt Aachen bildet die Ansätze des vorliegenden Haushaltsentwurfs 2010 – 2013 ab, über die im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen noch zu entscheiden sein wird.

 

Als Anlage beigefügt sind 2 Anträge (Kirchliche Jugendarbeit für die Region Aachen sowie Jugend und Begegnungshaus Brander Feld), die bei Zustimmung zu einer Ausweitung des derzeit dargestellten Fördervolumens nach dem Kinder- und Jugendförderplan führen würden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

–         Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans-

 

 

 

 

Investitionskosten

 

____0______€

a.

Im Haushalt?

 

 

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

 

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

Sachkosten

 

 

 

 

 

Abschreibung

 

 

a.

Im Haushalt?

 

 

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____0______€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja

 

b.

Konsolidierung?

 

 

c.

Personalkosten

 

 

d.

Sachkosten

 

 

 

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?                                                     

 

 

 

Maßnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

begrenzt

 

g.

Zuschüsse

 

keine

_________

 

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