Entscheidungsvorlage - FB 61/0111/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderung hier:Maßnahmen 2010 -2013 sowie Perspektive 2014 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/50 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, auf Grundlage der vorgestellten Projektliste die darin für 2010 2013 enthaltenen Projekte in den zugeordneten Jahren und mit den ebenfalls zugeordneten Finanzmitteln einschließlich der Anmeldung der Haushaltsmittel vorzubereiten.
In 2010 sind die Förderanträge für die Projekte
- Prinzenhof und
- Aachen-Nord 2. Förderstufe
vorzubereiten.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, künftig am Ende des Jahres einen Bericht über die Städtebauförderung des vergangenen Jahres und einen Vorschlag der für die kommenden Jahre anstehenden Projekte in die Beratung einzubringen (Arbeitsprogramm Stadterneuerung).
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Voraussetzungen für die Förderung, Förderprogramme sowie Förderquote
Die Städtebauförderung ist eine Zuwendung von Bund und Land an die Kommunen für überwiegend investive Maßnahmen im Städtebau sowie im geringeren Umfang in einigen der unten angeführten Programme auch für nicht-investive Maßnahmen. Grundlegende Voraussetzungen für die Förderung sind, dass ein so genanntes integriertes Handlungskonzept als Grundlage für eine abgestimmte Vorgehensweise in einem abgegrenzten Gebiet und für einen begrenzten Zeitraum vorliegt und die Entwicklung dieses Gebiets eine Bedeutung für die Gesamtstadt (und darüber hinaus) aufweist. Die Erneuerung eines Programmgebiets auf Grundlage des Handlungskonzepts und als Bündelung verschiedener Einzelmaßnahmen wird als Gesamtmaßnahme bezeichnet (Beispiel: Innenstadtkonzept 2002). Dieses Gesamtmaßnahmeprinzip ist leitend für die Städtebauförderung, so dass isolierte Maßnahmen faktisch ausscheiden.
Das Handlungskonzept ist einem der fünf Programme der Städtebauförderung zuzuordnen. Diese sind:
- Soziale Stadt
- Aktive Orts- und Stadtteilzentren
- Stadtumbau Ost / Stadtumbau West
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Die Zuwendungen für die Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) und der zugehörigen Kommentierung (Anlage 2) für die Jahre 2010 bis 2013 aufgeführt.
Die Aachener Maßnahmen lassen sich folgenden Gruppen zuordnen:
Route Charlemagne
Die Route Charlemagne stellt aufgrund ihrer Zuordnung zur EuRegionale 2008 einen Sonderfall außerhalb der oben angegebenen Programme dar. Die neu angemeldeten Projekte Centre Charlemagne, Archäologische Vitrine und Grashaus erhalten wegen ihrer Wirksamkeit für Tourismus/ Wirtschaftsentwicklung zusätzlich EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Ohne EFRE-Mittel kommen noch das Zeitungsmuseum und die Achse der Wissenschaft dazu.
Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Umsetzung und Weiterentwicklung Innenstadtkonzept
- Stadtteilrahmenplanungen
Im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind in verhältnismäßig geringem Umfang auch nicht-investive Maßnahmen flankierend förderfähig, die insbesondere auf die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements zielen.
Programm Soziale Stadt
- Aachen-Nord
Das Programm Soziale Stadt weist die umfangreichste Möglichkeit nicht-investiver Maßnahmen auf, die aber auch hier in den finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind. Das Programm zielt daher auf eine besonders intensive Kombination mit weiteren Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
Förderquote in der Städtebauförderung
Die Städtebauförderung gewährt derzeit für Projekte in der Stadt Aachen eine Unterstützung in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten. Bei zukünftigen Bewilligungen ist eine Änderung dieser Förderquote durch das Land insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen Entwicklung von Bundes- und Landeshaushalt möglich. Grundsätzlich werden Ab- und Aufschläge aufgrund der Finanzlage und der Wirtschaftskraft durch das Land vorgenommen. Der Eigenanteil der Stadt Aachen beträgt also derzeit 20%. Zu den städtischen Ausgaben kommen gegebenenfalls nicht förderfähige Anteile der Gesamtkosten.
Nachrichtlich: Weltkulturerbe
Nachrichtlich ist in der Tabelle noch die Maßnahme Dominformation und Freiraumgestaltung im Bereich des Weltkulturerbes aufgeführt. Diese Maßnahmen gehören zum Programm Verbesserung der Welterbestätten im Zuge des Konjunkturpakets 1. Inhaltlich ergänzen sich diese Maßnahmen mit der Route Charlemagne, werden aber nicht dem Budget der Städtebauförderung zugerechnet, allerdings auch nur mit 66% gefördert.
2. Förderrahmen: Abstimmungen zwischen Land Nordrhein-Westfalen und Stadt Aachen
Die Städtebauförderung wird auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern durch das jeweilige Bundesland gewährt und beinhaltet im Regelfall Bundes- und Landesmittel sowie in bestimmten Fällen auch Mittel der Europäischen Union. In intensiven Verhandlungen zwischen Stadt Aachen und Land Nordrhein-Westfalen konnte ein gemeinsamer Korridor gefunden werden, in dem sowohl die in Teilen reduzierte Realisierung der Route Charlemagne möglich als auch ein Spielraum bei der allgemeinen Städtebauförderung vorhanden ist. Für die Jahre 2009-2012 gehen die Berechnungen von einem in diesen Verhandlungen grundsätzlich abgestimmten durchschnittlichen jährlichen Fördervolumen von 6 Millionen Euro aus. Dieses Fördervolumen übersteigt die durchschnittlich in den letzten Jahren erhaltene Förderung beträchtlich. Diese Abstimmung erfolgte mit Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der entsprechenden Mittel im Landeshaushalt.
Aufgrund der erhöhten Förderzusage in 2009 (insbesondere Centre Charlemagne) reduziert sich der faktisch zur Verfügung stehende Betrag für die Jahre 2010-2012 auf 5 Millionen pro Jahr. Für die Jahre ab 2013 ist noch keine verlässliche Aussage zu treffen.
Aus diesen 5 Millionen Euro in 2010-2012 können verschiedene Projekte sowohl der Route Charlemagne als auch der allgemeinen Städtebauförderung finanziert werden, wobei die EFRE-Förderung der Route Charlemagne einen Sonderfall darstellt. Hier ist innerhalb des oben beschriebenen Förderkorridors - nach Abstimmung zwischen Land und Stadt die maximale Förderung auf 15 Millionen Euro in den Jahren 2009-2012 begrenzt. Sowohl Zeitungsmuseum als auch Achse der Wissenschaft liegen außerhalb dieser EFRE-Förderung, aber innerhalb der allgemeinen Städtebauförderung.
3. Weiteres Vorgehen
Die in der Tabelle für die Jahre 2010-2013 aufgeführten Maßnahmen schöpfen die finanziellen Spielräume und darüber hinaus auch die personellen Kapazitäten der beteiligten Dienststellen aus. Bis auf die Maßnahmen Brand, 1. Förderstufe und Prinzenhof haben sie bereits im Haushalt Berücksichtigung gefunden. Diese beiden Maßnahmen sind mit Deckungsvorschlag für den Veränderungsnachweis gemeldet. Für Brand, 1. Förderstufe werden die im Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 eingeplanten Mittel teilweise vorgezogen. Neue Maßnahmen aus noch nicht beschlossenen oder erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepten können ab 2014 in die Jahresquoten aufgenommen werden.
Im aktuellen Jahr sollen für die Förderung ab 2011 folgende Projekte neu beantragt werden:
- Innenstadtkonzept: Prinzenhof
- Soziale Stadt Aachen-Nord: 2. Förderstufe
Die Route Charlemagne soll wie in der Vorlage zur Route Charlemagne Sachstandsbericht (abschließende Beratung im Hauptausschuss am 03.03.2010) dargestellt weiterverfolgt werden.
4. Perspektive
Die Verwaltung schlägt vor, als Kernstück der zukünftigen Abstimmung der Projekte und der damit verbundenen Anträge jährlich ein Arbeitsprogramm Stadterneuerung aufzustellen.
Die Verwaltung wird dieses Arbeitsprogramm den Ratsgremien (Planungsausschuss) jeweils im Dezember zur Beratung vorlegen. Das Programm soll zum einen der Abstimmung zwischen Aachener Verwaltung und Politik über die zu bearbeitenden Projekte und Prioritäten und zum anderen der darauf folgenden Abstimmung mit Landes- und Bezirksregierung dienen.
Das Arbeitsprogramm soll enthalten:
- einen Rückblick auf das vergangene Jahr (fertig gestellte Projekte, neu beantragte Projekte, eingegangene Förderbescheide),
- einen Ausblick auf das jeweils kommende Jahr (Benennung konkreter Projekte mit Zeitschiene und Kostenschätzung zur Beantragung) und
- die mittelfristige Perspektive (analog der Haushaltsplanung für weitere drei Jahre).
Der Termin Dezember gewährleistet, dass Anpassungen im Haushalt noch möglich sind.
Folgender Jahresablauf wird angestrebt:
Übergreifende Ebene (alle Projekte):
Dezember: Beratung des Arbeitsprogramms im Planungsausschuss, Priorisierung und Festlegung, welche Projekte im kommenden Jahr beantragt werden sollen
Januar/Februar: Abstimmungstermin mit Ministerium/Bezirksregierung
Einzelne Projekte:
April/Mai: bei externer Vergabe Abgabetermin für Planungsbüros, Erstellung der Vorlagen
Mai / Juni : Beschlussfassung der Ratsgremien
Ende Juni: Aufbereitung der Antragsunterlagen, Abgabe der Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln.
Bei Wettbewerben können evtl. die Sommerferien genutzt werden, so dass die Jury so früh wie möglich nach den Ferien tagt und die Beschlussfassung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause erfolgt. Die vervollständigten Unterlagen gehen dann in der ersten Septemberhälfte zur Bezirksregierung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70 kB
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2
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(wie Dokument)
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131,1 kB
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