Entscheidungsvorlage - FB 61/1218/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme des Bürgers zur Offenlage zurückzuweisen.

Weiterhin beschließt er die I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Stolberger Straße/ Ecke Elsassstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlage FB 61/1218/WP15 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.09 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 06.07.2009 bis einschließlich 07.08.2009, während dieser Zeit erfolgte auch die Beteiligung der Behörden sowie der übrigen Träger öffentlicher Belange. Während dieser Zeit ist 1 Stellungnahme von Bürgern eingegangen. Seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken gegen die geplante Änderung vorgetragen.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.12.2009 über das Ergebnis der Offenlage beraten und den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme des Bürgers zur Offenlage zurückzuweisen und die I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte bereits am 23.09.2009 aus bezirklicher Sicht eine entsprechende Empfehlung beschlossen.

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Anlagen

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